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Das stimmt, trotzdem sehr interessant für mich. Ich werde jetzt zum einen mal mit dem Verkäufer reden und zum anderen zu einem Reifenfachhändler vor Ort fahren und mich hier beraten lassen.
Das Gutachten hab ich weiter oben schon verlinkt. Wegen der Karosserieauflagen (2xx) war eine Abnahme (11A) fällig. Wenn der Abnahmebericht noch auffindbar ist, kann man feststellen, wer den Fehler mit der Reifengröße gemacht hat.
Auch das Gutachten auf Grund dessen die Eintragung der Rad Reifen Kombination vorgenommen wurde, wird dem TE vermutlich nicht vorliegen. Hätte er sicherlich schon mal erwähnt, im Zuge der Frage wie die 70 statt der 40 in die ZB kmkommt....
Die Diskussion wollte der TE ja auch zu keinem Zeitpunkt führen. Der „arme Kerl“ erkundigte sich ja lediglich nach GJR und wird jetzt überhäuft mit technischen und rechtlichen Beiträgen.
Die Diskussion mit der Polizei Stelle ich mit weniger schwer vor als die mit der Sachbearbeitung in der Zulassungsstelle. Die Polizei würde sowas zumeist allenfalls im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle kontrollieren. Und da sollte den B...
Da es sich um Zubehörräder handelt, gilt ausschließlich das zugehörige Gutachten. Außerdem muss ja ein [TÜV, DEKRA,…]- Abnahmebericht existieren, sonst wäre keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere möglich gewesen.
@Taxidiesel Dann viel Spaß mit der Rennleitung und Diskussion beim TÜV. Möchtet Dich dann mal sehen wenn die Rennleitung dir die Weiterfahrt untersagt. Ich hatte auch das Vergnügen bei der Ummeldung eines Astra H vom Sohn. Hatte ei...
Dann wirst Du halt mittels Mängelschein zur Besichtigung der Zulassungsbescheinigung aufgefordert, wenn die eingetragenen Felgen mit anderen Reifen als den eingetragenen auffallen, auch wenn es sich offensichtlich ein Schreibfehler ist. ...
Na klar kommt er dran vorbei. Ich würde deswegen keinesfalls einen Tag und X Euro auf der Zulassungsstelle verschwenden. Das Format ist ja rein tatsächlich zugelassen und dürfte im COC stehen. Im Zweifel eine Kopie dieses Papiers mitführ...
An der Korrektur der Fahrzeugpapiere kommt der TE nicht vorbei, das sollte doch mittlerweile klar geworden sein.
Das Problem ist doch wohl nicht eine eingetragene Phantasie-Größe, die nicht montiert ist - sondern die montierte Größe, die wegen des Tippfehlers nicht eingetragen ist.
Dass 205/70 R18 net zu den übrigen zugelassenen Reifengrößen passt dürfte jedem klar sein. Wenn man bedenkt, dass im Ziffernblock die 4 unter der 7 liegt ist es zu 99,9%, wie bereits gesagt ein Tippfehler.
Auf 205/70 R18, sieht selbst ein ungeschultes Auge, aus 10 Kilometern Entfernung eine gewisse Einzigartigkeit, die jedem SUV die Show stiehlt.
Prüfstelle nicht, aber Rennleitung ohne Ahnung schon.
Da diese Größe weder erhältlich noch montiert ist, können weder „Rennleitung“ noch Prüfstelle diese bemängeln... ;-)
@Foxhunter66 Und die Rennleitung und der TÜV werden das bemängeln und darauf bestehen.
Die eingetragenen Reifen 205/70 R18 passen jedenfalls nicht in die Radkästen ;-)
Vermutlich handelt es sich bei den 18" Rädern um die unten im Fahrzeugschein eingetragenen Zubehörräder mit der KBA-Nr. 47024. Die Nr. ( KBA 47024) muss außen auf den Felgen stehen. In dem Fall reicht ein Blick ins zugehörige Gutachten....
Guck doch mal ins coc unter Ziffer 52 , evtl stehen dort ja noch die 215/40 als Alternative. Dann solltest Du Dir das Gutachten mal angucken,auf dessen Grundlage die 205/70 eingetragen wurden. Entweder hat der Gutachter getrieft oder d...