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Pass aber bitte auf, dass die Sache nicht in ein Auto rennt, denn sonst geht der Thread hier wieder von vorn los (HILFE!) Ahem.......Entschuldigung.
So Jungs und Mädels, jetzt beruhigt Euch mal alle wieder und steckt die vollgeweinten Tempos weg. Tiere sind keine "Dinge". Wenn überhaupt wären sie "Sachen". Aber auch das sind sie nicht. Das regelt schon seit vielen Jahren § 90a BGB: ...
Ist nicht von mir. Bedank dich bei denen die das im Recht festgelegt haben. Gruß Frank
...und Tiere sind Dinge. Ist nun mal so. Gruß Frank
@pintos Du mußt bitte die Rechtslage nicht mit Tierfeindlichkeit verwechseln! Hier war die Frage wer bei einem Toten (Tier und Mensch!) haftet. Normalerweise haben in D nur Menschen Erben...
Da wird bestimmt von einigen Saftschuppsern eine passenede Antwort folgen... Tiere zählen ja auch nix und sind nur *Dinge* Manche sind eben oberklug ;-) zumindest solange bis es die Eigenen "erwischt" was ich niemanden wünsche!
Kannst dich dann an die Erben halten bzw. dessen Versicherung falls Vorhanden (wenns jetzt keine Pflicht ist wie beim KFZ).
Auch, wenn ich nicht der TE bin, versuche ich mal zu antworten. Meinst du deine Frage in dem Sinne, ob Schadenersatzanspruch bestünde, wenn der Hund bei dem Unfall verstorben wäre? Klares Ja! Nicht der Hund ist Versicherungsnehmer, sond...
So nachdem alle sich lieb haben doch mal die Frage: Was hättest Du denn getan, wenn der Hund tot wäre? Gibt es einen Haftungsausschluss für Tote (Menschen wie Tiere)? Amen
Dadurch hast du deine "Schuld" schon zugegeben. Das hebelt "den OLG Frankfurt" Status aus. Ich denke mal nicht das du da noch viele Möglichkeiten hast. Da brauchst du schon einen guten Verkehrsrechtler. Die Frage ist nur loht das ganze. ...
Wenn es sich um einen Strafprozess handelt und er frei gesprochen wird dann fallen die Kosten der Staatskasse zu Last. Allerdings wäre das nicht das erste Mal das die TV-Sendungen den kompletten Sachverhalt verdrehen. Ich denke mal es w...
Wenn der Personenschaden feststeht (Invalidität die sich nicht mehr ändern kann!) ist/wird die Summe fällig! In einem solchen Fall wird auf die 1 Jährige Wartezeit zur Feststellung der Höhe der Invalidität verzichtet. Das hat nichts mit ...
ABSOLUT FALSCH!! Die Insassenunfallversicherung bezahlt unabhängig einer Schuldfrage (somit also bei unverschuldeten und selbstverschuldeten Unfällen!). Versichert ist der "Unfallbegriff". Ist dieser eingetreten dann gibts keine Wartezei...
Moin, hmmm das mit dem Schadenersatz ist nicht ganz so einfach. Du hast natürlich nur Anspruch auf den zusätzlich entstandenen Schaden und die Beweislast für diesen zusätzlich entstandenen Schaden liegt bei Dir. Teile, die vor der Kol...
Hallo, danke für Info. Das mit dem Beenden per 01.03.09 geht schjon klar (schon gemacht), mir war nur nicht klar ob die Kasko 1 Jahr (also 12 Monate -von März bis märz)
oder ein versicherungsjahr, da die versicherungen immer am 01.01. ...
Über die Unfallversicherung freut sich nur die Versicherungsgesellschaft. Die ist eigtentlich so überflüssig wie ein Kropf. Die zahlt (wenn überhaupt) nur, wenn du einen selbstverschuldeten Unfall baust, da ansonsten deine
Haftpflicht bz...
Würde ich weglassen. Wenn du einen Unfall baust werden deine Mifahrer über die Kfz-
Haftpflicht entschädigt. Und eine separate Unfallversicherung rund um die Uhr ist nützlicher. Gruß Frank
ich möchte mich jetzt hier auch mal Entschuldigen.......:) mit freundlichem Gruß Delle
Hallo gibt es eine Regel, nachder man sich halbwegs überlegen kann, ob man eine Vollkasko abschließt? Evtl. irgendwelche Entscheidungshilfen im Internet dafür? Konkret: Golf IV gerade gekauft für 8500€. Teilkasko +
Haftpflicht wird auf...