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Moin, Die SF Klasse in der VK ist gleich der SF Klasse
Haftpflicht in Deinem Fall. Ob man nun VK 300 / TK150 wählt
oder eine andere Konstellation ist egal, nur meistens ist das eine günstige Beitrags- /Leistungsprämie. Es gibt Leute di...
würde mal einen der vielen vergleichsrechner anschmeissen. in der vollkasko beginnt man mein ich mit der sf die man auch in der
haftpflicht hat. bei so einem jungen fahrzeug ist vollkasko eigentlich pflicht. es sei denn wenn du es gegen ...
Hallo! Habe einen gebrauchten Golf 6 gekauft. 1,5 Jahre alt, knapp unter 10.000 km. Jetzt suche ich dafür eine günstige Versicherung. Mein alter Wagen ist bei der Cosmos, aber nur
Haftpflicht. Denke bei so einem teuren Auto ist Vollkasko...
Danke dann gebe ich die EVB mal meinem Verkäufer so weiter.. Grüße
Dann kannst du ja in Ruhe schlafen....
Genau Antrag mit Vollkasko suw online abgeschickt. Daraufhin kam "Sehr geehrter Herr XXXl, vielen Dank für Ihren Kfz-Versicherungsantrag. Die für die Zulassung Ihres Fahrzeugs erforderliche Versicherungsbestätigung erhalten Sie in Kürz...
o.k. - dann mal mit letzter Wortklauberei: Hast du den Antrag online abgeschickt (in dem auch Kasko beantragt ist) und eine nette Bestätigung erhalten i.S.v. "vielen Dank für Ihren Versicherungsantrag"? Dann hast du auch Versicherungssc...
Unterschrieben habe ich auch beim alten Auto nichts. Online beantragt, Auto angemeldet, Beitrag bezahlt...
:D wollte ich grade editieren als mir die Serverwartung dazwischenkam... :D
;) wobei die VS ja eigentlich in der email schon von einem gestellten antrag spricht.
...sie fettgedrucktes - das ist lt. Email entscheidend, sprich: Hast du für das neue Auto schon einen Versicherungsantrag unterschrieben und an die Versicherung geschickt? Wenn ja, dann hast du vorläufige Kasko-Deckung.
Alstes noch angemeldetes Fahrzeug hat Vollkasko, neuer Antrag auch. Nur die EVB halt nicht, bis auf den E-Mail Nachtrag, den ich gepostet habe.
...wenn der Antrag auf Vollkasko schon bei denen vorliegt reicht das.
Sehr geehrter Herr XXX, vielen Dank für Ihren Antrag auf Kraftfahrtversicherung. Im Rahmen der vorläufigen Deckung besteht Versicherungsschutz im beantragten Umfang ab Zugang Ihres Antrags bei uns, frühestens jedoch vom Tag der Zulassun...
Hallo, lass Dir das auf jeden Fall mit der Vollkasko schriftlich bestätigen. Sonst hast Du im schadenfall reichlich Schriftverkehr mit vielen seltsamen ausreden der Versicherung. Nur damit sie nicht zahlen müssen. Gehe auf Nummer sicher.
Rein formal ist "die vorläufige Deckung" nichts anderes als ein eigenständiger Versicherungsvertrag. Daher hat er auch einen eigenständig vereinbarten Inhalt. Wird er nur über die
Haftpflichtdeckung abgeschlossen, gilt er erstmal auch n...
"30 jahre Erfahrung" halt ^^
wie das bei anderen Gesellschaften gehandhabt wird, weiß ich nicht, aber bei einer weiß ich es genau, hatte so ein Fall gehabt, am Tag der Zulassung war der Daimler Totalschaden und wurde von der Kasko bezahlt, obwohl noch kein Antrag au...
Nein nicht richtig, das ist keinesfalls so, damit kann man richtig auf die Nase fallen.
Richtig.