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Haftpflicht ist Pflicht, sagt ja schon der Name. Vollkasko würde ich aufgrund des Wagenalters nicht machen. Teilkakso kommt auf Deine Fahrleistung und weitere Umstände an: kann manchmal ganz günstig sein, kommt auf den Wagen und dessen E...
Und was ist, wenn im Rahmen der HuH keine Teilkasko abgeschlossen wurde, sondern nur
Haftpflicht ?
Die Eltern der Kinder haben das Ihrer
Haftpflicht gemeldet. Der Aachener, wenn man das hier schreiben darf.
Garantiert nicht!! Wäre was ganz Neues in den Kfz-
Haftpflicht-Versicherungsbedingungen, dass bei grober grober Fahrlässigkeit nicht gezahlt würde. Dann müsste heute morgen das VVG geändert worden sein.
Wird man dann nicht in der VK-SFK runter gestuft? Wie wird aus einem
Haftpflicht- eines anderen ein eigener VK-Schaden?
Und dran denken: EVB -> nur
Haftpflicht, wenn du dir keine Kasko (schriftlich) bestätigen lässt.
du bist ja echt ein Schlaumeier :D du kennst wohl die Grundprinzipien einer
Haftpflicht nicht, denn am ende landest du mit dieser vor Gericht. also brauchst du doch einen guten Anwalt.
Für den Kaskovertrag ja. Für die
Haftpflicht nicht. Du kannst das Auto auch mal abmelden / verkaufen und dann anderweitig versichern. ;)
Haftpflicht = Direktanspruch gegen den Versicherer und gleichrangig dazu auch gegen den Schädiger.
Wenn die
Haftpflicht nicht mit einem Schaden belastet ist, solltest du dir das überlegen. Ansonsten siehst du das richtig
Das die Batterie als Verschleißteil nicht der versicherbarkeit einer
Haftpflicht/Kasko unterliegt hatte ich als Basiswissen vorausgesetzt. Aber gerade im Falle eine Unfalles gibt es ja Gefahren, die aber dann wohl in den jeweiligen Tarif...
Wieso ohne Versicherungsschutz? :confused: Der
Haftpflicht-Versicherungsschutz (im Rahmen der Mindestdeckungssummen) ist weiterhin gegeben...
Das könnte ein Büroversehen sein, das man ohne Probleme korrigieren kann. Es könnte aber auch sein, dass er von der Kasko nur den Teil eingefordert hat, den die gegnerische
Haftpflicht nicht ausgetütet hat. Sprich mit deinem Anwalt. So e...
Ein Kind, das das 7. Lebensjahr vollendet hat, ist deliktfähig. Eine Ausnahme bildet nur der Verkehrsunfall. Die Haftungsfrage ist sicher klar. Ob die KFZ-
Haftpflicht hier zum tragen kommt, liegt an den genauen Umständen des Ereignisses....
Das ist normal. Hast du ein Jahr lang keine VK, gilt bei Neuverträgen der SF der
Haftpflicht.
;) Na zumindest in Hinsicht "
Haftpflicht" ist das auch völlig ok, warum dafür mehr ausgeben als unbedingt nötig?
Am einfachsten gehst zu nem Anwalt für Verkehrsrecht. Der kümmert sich darum - ohne hast nur Ärger und kriegst nie dein volles Geld. Leider. Den Anwalt muss die gegnerische
Haftpflicht zahlen.
Haftpflicht zahlt und geht dann ggfs beim Schlingel kassieren mit Zins und Zinseszins. Auf Heller und Pfennig.
Dann hoffe mal, daß Du auch Teilkasko mit beantragt hattest. Denn bei der vorläufigen Deckung mit der EVB Nummer ist nur die
Haftpflicht abgedeckt.
Nimm den VS- Vertrag vom Diesel und nutze die SF 11 für die
Haftpflicht. Die SF17 in der VK ist ja noch da. Du solltest das mit der Versicherung besprechen, denn da gibt es unterschiedliche Regelungen wie die es handhaben