Suchergebnis (11.347 Treffer)
- Suchparameter
-
Suche in Foren:
- KFZ-Versicherung
- Suchbegriff: Haftpflicht anhänger oder zugmaschine
- Suche nach: Einzelnen Beiträgen (Nur ganze Themen anzeigen)
- Suche in: Titeln + Beiträgen (Nur in Titeln suchen oder nur in Beiträgen suchen)
- Sortieren: nach Datum (Sortiere nach Relevanz)
Ist es nicht. Aber egal. Du weißt es ja scheinbar besser.
Wenn man zwei Autos, einmal mit 3 k und einmal mit 15 k im Jahr, versichert hat, kann man gemäß der Versicherungsbedingungen 18 k im Jahr fahren. Ob das gleichzeitig ist, nackig
oder im Pelz, mit Locken
oder glazköpfig, ist für das Vers...
Das ist richtig. Ich kann auch 6.000 km angeben und kann trotzdem 50.000 km fahren.
Doch. Die können sehr wohl deswegen auch gleichzeitig auf der Straße sein und zeitgleich einen Unfall verursachen.
Nenn mal ein Beispiel für ein Teilungsabkommen, dass hier greifen könnte Ich kenne das nur zwischen
Haftpflicht und Sozialversicherungsträger,
oder Hausrat/Gebäude Ein Teilungsabkommen zwischen zwei Versicherungen die hier greifen könn...
Das machen die ja auch richtig. In dem Fall können sich ja nicht beide Fahrzeuge gleichzeitig auf der Straße befinden. Alternativ kann man auch ein Wechselkennzeichen nehmen, was dann wohl noch etwas günstiger wäre als diese Art von Zeit...
VHV Ich bin alleiniger Fahrer zweier Fahrzeuge Das nennt sich dann erweiterte Zweitwagenregelung
Erklärung des Monats:D
Zwingt einem ja keiner zu einem Zweitwagen. Wems zu teuer ist, der fährt halt nur mit einem rum. Mache ich auch so. Aber nicht wegen der weiteren Versicherungsprämie, sondern wegen den Anschaffungskosten vom Zweitfahrzeug. Kannst ja a...
Wenn in toto ein bewegtes Fahrzeug mit z. B. 18 k versichert ist, sind 18 k versichert, auch wenn es nur mit 14 k im Jahr bewegt wird. Ob diese Werte für zwei Fahrzeuge
oder eins gelten ist doch egal. Auch wenn diese gleichzeitig bewegt ...
Doch. Es sind zwei Risiken zur gleichen Zeit angemeldet. Stichwort: Gefährdenshaftung. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass beide Autos gleichzeitig bewegt werden.
Oben schon mal dargelegt: wenn der Zweitwagen mit Saisonkennzeichen fährt und der Erstwagen umso weniger km macht, sind keine zusätzlichen Versicherungsrisiken entstanden. Es wird aber doppelt und dreifach abkassiert. KARTELL?
Wo ist das Problem? Fairer kann man das nicht regeln. Er zahlt ja auch nur anteilig für den Saisson Zeitraum
.... und ich dachte immer, dass Versicherungen die fairsten Gesellschaften unterer der Sonne wären. :(
ich bin hier raus
Auszug aus den Tarifbestimmungen der HUK:
Ich verstehe solche Reaktionen nicht. Was soll das? :mad: Auszug aus den AKB eines Versicherers: Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Kalenderjahr
oder ist das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, ist die hochgerechnet...
Du ja, alle Anderen nicht...:p
Das ist richtig, aber vom Kunden nicht wirklich nachvollziehbar, wie der Versicherer das macht. Es gibt Versicherer, die in ihren Bedingungen schreiben, dass die Kilometerleistung der Saison auf das komplette Jahr hochzurechnen ist. Dan...
Nicht bei Saissonkennzeichen. Wenn ich Saisson 04-09 habe und in dem Zeitraum 3000 KM fahre, dann habe ich 6000 KM anzugeben.