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Ich werfe einfach mal § 37 & 38 VVG in die Runde.. Nichtzahlung der Erst-
oder Folgeprämie. Leider weit verbreitet, wie mir aktuell auffällt.. Regressmöglichkeit: unbegrenzt! Ansonsten auch sehr beliebt: Nichtabgabe der Schadenanzeige. ...
Das beantwortet alles!
der polo (also das neue auto) war nie bei der devk. vertragsbeginn vorvr (ich nehme an damit ist das totalschaden kfz bei der devk gemeint) müsste irgendwann anfang/mitte oktober 2014 gewesen sein. sfr bei beginn wird vermutlich sf4 gew...
Hallo, die Regressmöglichkeiten sind in der KH gesetzlich geregelt: siehe §5 KfzPflVV. Beachte auch Absatz 3 ! Selbstredend gilt auch §81 VVG
Wir reden hier über die Kfz-
Haftpflicht!
habe mich nicht klar genug ausgedrückt, habe ich gemerkt. ich habe die devk explizit gefragt was bestätigt wird, wenn ich die versicherung wechsle. da wurde mir zwei mal übereinstimmend und ohne jeglichen zweifel sofort mitgeteilt jeweil...
Hättest die DEVK vielleicht fragen sollen, was sie bei einem Versicherungswechsel für eine SF bestätigen. Demzufolge haben sie auch nur die VK SF 1 und
Haftpflicht SF 1/2 bestätigt + 1 Schaden in 2015. Denn Sondereinstufung werden ja nic...
Hallo, ich hatte 2015 einen selbstverschuldeten Totalschaden (Vollkasko) plus gegnerischen Schaden (Haftplficht). Ich habe daraufhin ein neues Auto bei VW (Polo) bestellt. Hier gab es die Aktion mit einer sehr günstigen (subventionierte...
Inregressnahme erfolgt auch bei Verschweigen von Vorschäden
oder bei bewusst falschen Angaben nach einem Unfall.. O.
Ich möchte die Eingangsfrage mal teilen. 1.) Wenn die Werkstatt in Verbindung mit einem von Dir erteilten Werkstattauftrag fährt und dabei einen Unfall verursacht, muß grundsätzlich erstmal Deine
Haftpflicht
oder Vollkasko für den Schad...
Unter A.7.5 steht, dass Vorsatz und genehmigte Rennen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Was bedeutet das jetzt für beide Fälle? Wird geleistet und die Regresshöhe ist unbegrenzt?
Oder wird erst gar nicht geleistet, da kein ...
Wer garantiert das?
Bei genehmigten Rennen sorgt der Veranstalter für die Versicherung von Fremdschäden
Nicht versichert sind auch unberechtigte Fahrer. Ich will wissen, ob es im Falle eines Rennens auch eine Regressforderung gibt,
oder ob dann erst gar nicht bezahlt wird.
Das steht doch oben drüber! Einfach nochmals lesen.
Ein illegales Straßenrennen ist kein genehmigstes Rennen. Was ist bei genehmigten Rennen der Fall, falls ich da einen Schaden verursache? Gibts dann einfach keine Leistung seitens der Versicherung?
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015 – Stand: 19.05.2015 ... A.1.5 Was ist nicht versichert? Vorsatz A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen. Geneh...
Mit welcher rechtlichen Begründung (VVG)?
Ich könnte mir Regressforderungen auch bei Teilnahme an sog. illegalen Straßenrennen vorstellen...
Unberechtigter Fahrer (Unbegrenzter Regress)!