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8. April 2016 - 16:18:41 Uhr
Wissen > Versicherung
Ist immer noch zu grob definiert. Es gibt durchaus Kraftfahrzeuge, bei deren Benutzung man Schutz über die private Haftpflicht hat ;)
Antriebswelle44404
Relevanz: 15%
Bewertung:
8. April 2016 - 12:21:45 Uhr
Wissen > Versicherung
Hier zahlt die Versicherung des fremden Fahrzeuges: 1. Den Bordstein, wenn er beschädigt ist = Kfz- Haftpflicht 2. Den Schaden am Fahrzeug= die Vollkaskoversicherung wenn eine vorhanden 3. oder ganz einfach, du zahlst die Schäden
celica1992
Relevanz: 12%
Bewertung:
8. April 2016 - 10:34:11 Uhr
Wissen > Versicherung
Stimme hydrou und Germania voll zu. BTW: Eine Versicherung kann keinen Schaden abwehren, sondern nur einen Anspruch. :)
Norbert5
Relevanz: 22%
Bewertung:
8. April 2016 - 10:32:14 Uhr
Wissen > Versicherung
hallo, ich habe ein fremdes fahrzeug in einer einfahrt bewegt und durch einen bordschein beschädigt. meine privat haftpflicht will den schaden nicht übernehmen, "da schäden, die durch den gebrauch des fahrzeugs verursacht werden, nicht ve...
reinerguru
Relevanz: 19%
Bewertung:
8. April 2016 - 10:20:38 Uhr
Wissen > Versicherung
Ja natürlich. Ich habe auch nichts anderes behauptet. Es ist aber so, dass wenn sie dann zum Anwalt geht, sie diesen selber bezahlen muss. Auch wenn sie eine Rechtsschutzversicherung hat. Die Abwehr von unberechtigten ansprüchen ist in...
Spannungsprüfer44876
Relevanz: 23%
Bewertung:
8. April 2016 - 10:16:53 Uhr
Wissen > Versicherung
Für Dich noch mal: Es gibt gegenüber der Haftpflichtversicherung, im Gegensatz zur KFZ- Haftpflicht, keinen Direktanspruch des Geschädigten. Folglich wird der Verursacher und nicht dessen Versicherung verklagt. Wenn die VN des Haftpflicht...
germania47
Relevanz: 27%
Bewertung:
8. April 2016 - 10:13:31 Uhr
Wissen > Versicherung
@TE: Es kann dir doch vollkommen egal sein, ob die Verursacherin das ihrer evtl. vorhandenen HP-Versicherung meldet. Du hast einen Direktanspruch gegen sie, aber eben auch nur gegen sie und nicht gegen ihre Versicherung. Deshalb wirst d...
hydrou
Relevanz: 16%
Bewertung:
8. April 2016 - 10:00:23 Uhr
Wissen > Versicherung
Wenn man die Sache bezahlt, dann natürlich schon. Aber selbst eine Rechtsschutzversicherung würde hier nicht helfen. Schadenabwehr ist rein Aufgabe der Haftpflichtversicherung.
Spannungsprüfer44876
Relevanz: 22%
Bewertung:
8. April 2016 - 09:06:23 Uhr
Wissen > Versicherung
Man hat doch auch als "Verklagter" das Recht auf Rechtsauskunft, wie sich die Sache zum Unfall rechtlich darstellt in Bezug auf Zeit, Ort, Bedingung, Umstände. Siehe besondere Vorsicht bei Verkehrsteilnehmer mit Kinder und ältere Menschen.
romanusko
Relevanz: 16%
Bewertung:
8. April 2016 - 02:43:15 Uhr
Wissen > Versicherung
Warum sollten die mit einem Anwalt reden, den sie dann auch noch selber bezahlen müssen, wenn sie doch Haftpflichtversichert sind?
Spannungsprüfer44876
Relevanz: 22%
Bewertung:
7. April 2016 - 23:27:31 Uhr
Wissen > Versicherung
Sie waren wahrscheinlich auch schon zu einem Anwaltsvorgespräch.
romanusko
Relevanz: 27%
Bewertung:
7. April 2016 - 23:22:43 Uhr
Wissen > Versicherung
In der StVO gibt es einen Vertrauensgrundsatz. Ich habe darauf zu vertrauen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten. Rot heißt halt. Ich muss darauf vertrauen, so dass ich bei grün überhaupt fahren darf und auch muss. ...
romanusko
Relevanz: 16%
Bewertung:
7. April 2016 - 22:08:52 Uhr
Wissen > Versicherung
Oder so, naja, machense halt nicht
AndyEausB
Relevanz: 27%
Bewertung:
7. April 2016 - 18:21:53 Uhr
Wissen > Versicherung
Sie Brauchen nicht zu signalisieren, sie brauchen nur eine vernümpftige Schadenmeldung mit warheitsgemäßen Inhalt zu machen. Ob der Schaden dann in welcher Höhe ersatzpflichtig ist, prüft dann die Schadenabt. Bei ersatzpflichtigen Scha...
Corsadiesel
Relevanz: 22%
Bewertung:
7. April 2016 - 18:11:04 Uhr
Wissen > Versicherung
Ist mir wurst, wer haftet. Beide sind ja Versichert. Mutter und Tochter. Und ne 12 Jährige weiß, dass sie nicht bei rot über die Straße rennen darf. Warum die nicht der Versicherung signalisieren, meinen Schaden zu ersetzen, weiß ich ni...
AndyEausB
Relevanz: 22%
Bewertung:
7. April 2016 - 17:37:56 Uhr
Wissen > Versicherung
Nö Eltern haften nur dann wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben ;)
vanguardboy
Relevanz: 22%
Bewertung:
7. April 2016 - 17:16:50 Uhr
Wissen > Versicherung
Sorry § 823 BGB und danebenliegende §§
Corsadiesel
Relevanz: 22%
Bewertung:
7. April 2016 - 16:46:30 Uhr
Wissen > Versicherung
Joooooooo :D
AndyEausB
Relevanz: 27%
Bewertung:
7. April 2016 - 16:45:53 Uhr
Wissen > Versicherung
Ich würde ganz Deutschland verklagen :D
Antriebswelle44404
Relevanz: 22%
Bewertung:
7. April 2016 - 16:42:29 Uhr
Wissen > Versicherung
Eltern haften tatsächlich für Ihre Kinder, das mal klar. Und ne 12 Jährige, die im Dunkeln allein in Berlin mit der Straßenbahn unterwegs ist, ist definitiv nicht beaufsichtigt. Mal abgesehen davon, dass ich in dem Alter meine Tochter ...
AndyEausB
Relevanz: 19%
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