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Ist immer noch zu grob definiert. Es gibt durchaus Kraftfahrzeuge, bei deren Benutzung man Schutz über die private
Haftpflicht hat ;)
Hier zahlt die Versicherung des fremden Fahrzeuges: 1. Den Bordstein, wenn er beschädigt ist = Kfz-
Haftpflicht 2. Den Schaden am Fahrzeug= die Vollkaskoversicherung wenn eine vorhanden 3.
oder ganz einfach, du zahlst die Schäden
Stimme hydrou und Germania voll zu. BTW: Eine Versicherung kann keinen Schaden abwehren, sondern nur einen Anspruch. :)
hallo, ich habe ein fremdes fahrzeug in einer einfahrt bewegt und durch einen bordschein beschädigt. meine privat
haftpflicht will den schaden nicht übernehmen, "da schäden, die durch den gebrauch des fahrzeugs verursacht werden, nicht ve...
Ja natürlich. Ich habe auch nichts anderes behauptet. Es ist aber so, dass wenn sie dann zum Anwalt geht, sie diesen selber bezahlen muss. Auch wenn sie eine Rechtsschutzversicherung hat. Die Abwehr von unberechtigten ansprüchen ist in...
Für Dich noch mal: Es gibt gegenüber der
Haftpflichtversicherung, im Gegensatz zur KFZ-
Haftpflicht, keinen Direktanspruch des Geschädigten. Folglich wird der Verursacher und nicht dessen Versicherung verklagt. Wenn die VN des
Haftpflicht...
@TE: Es kann dir doch vollkommen egal sein, ob die Verursacherin das ihrer evtl. vorhandenen HP-Versicherung meldet. Du hast einen Direktanspruch gegen sie, aber eben auch nur gegen sie und nicht gegen ihre Versicherung. Deshalb wirst d...
Wenn man die Sache bezahlt, dann natürlich schon. Aber selbst eine Rechtsschutzversicherung würde hier nicht helfen. Schadenabwehr ist rein Aufgabe der
Haftpflichtversicherung.
Man hat doch auch als "Verklagter" das Recht auf Rechtsauskunft, wie sich die Sache zum Unfall rechtlich darstellt in Bezug auf Zeit, Ort, Bedingung, Umstände. Siehe besondere Vorsicht bei Verkehrsteilnehmer mit Kinder und ältere Menschen.
Warum sollten die mit einem Anwalt reden, den sie dann auch noch selber bezahlen müssen, wenn sie doch
Haftpflichtversichert sind?
Sie waren wahrscheinlich auch schon zu einem Anwaltsvorgespräch.
In der StVO gibt es einen Vertrauensgrundsatz. Ich habe darauf zu vertrauen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten. Rot heißt halt. Ich muss darauf vertrauen, so dass ich bei grün überhaupt fahren darf und auch muss. ...
Oder so, naja, machense halt nicht
Sie Brauchen nicht zu signalisieren, sie brauchen nur eine vernümpftige Schadenmeldung mit warheitsgemäßen Inhalt zu machen. Ob der Schaden dann in welcher Höhe ersatzpflichtig ist, prüft dann die Schadenabt. Bei ersatzpflichtigen Scha...
Ist mir wurst, wer haftet. Beide sind ja Versichert. Mutter und Tochter. Und ne 12 Jährige weiß, dass sie nicht bei rot über die Straße rennen darf. Warum die nicht der Versicherung signalisieren, meinen Schaden zu ersetzen, weiß ich ni...
Nö Eltern haften nur dann wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben ;)
Sorry § 823 BGB und danebenliegende §§
Joooooooo :D
Ich würde ganz Deutschland verklagen :D
Eltern haften tatsächlich für Ihre Kinder, das mal klar. Und ne 12 Jährige, die im Dunkeln allein in Berlin mit der Straßenbahn unterwegs ist, ist definitiv nicht beaufsichtigt. Mal abgesehen davon, dass ich in dem Alter meine Tochter ...