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Das regelt dann mein Anwalt...Urteil, Titel, vollstrecken..dafür bekommt er ja nun schließlich sein Geld.
Wir reden von 2000,-!!! Euro. Das für mich ne ganz schöne Stange Geld. Mir würde es ja schon reichen, die Eltern, bzw. das Kind werden/wird dazu verurteilt, den Schaden endlich ordnungsgemäß über Ihre
Haftpflicht regulieren zu lassen. ...
Du benötigst ein Vollstreckbaren Titel das ist nicht gleich das Urteil. Das kenne ich selber. Nun, für 2000 Euro, kann ich es verstehen. Das ist eine Summe. Diese wäre für eigentlich jeden (ab)zahlbar. Ich bin selber Vater geworden und i...
Man kann bei der Titelerwirkung einiges falsch machen, z. B. nicht die Formulierung "die minderjährige X, vertreten durch ihre Eltern Y und Z" verwenden. Wird alles richtig gemacht, kann ein Richter den Titel nicht verweigern.
Meine Meinung kommt jetzt: Naja, am Ende entscheidet ja immer der Richter, und der wird dann auch entscheiden ob es sich lohnt ein solches Urteil zu sprechen. Ich sehe da persönlich folgendes Problem sie ist 12, und war sich vlt. Nicht k...
Streitwert 2000,- Euro. 12 Jährige sind im Straßenverkehr haftbar. Ergo kann mir der Anspruch nur zugesprochen werden, da sie den Schaden verursacht hat. Das ist dann ein Urteil, also ein Titel.
Wieso nur theoretisch?
Ob man gegen eine 12 Jährige einen Titel erwirken kann ist fraglich. Also ob ein Richter das macht meine ich. Theoretisch ja. Die Zeiten zum draußenbleiben gibt es nicht, sind alles Empfehlungen. Wie hoch ist denn der Schaden?
Dann habe ich einen Titel. Der 30 Jahre lang vollstreckt werden kann. Und heutzutage haben 12 Jährige schon so einiges. Nen Handy z.B. (Das hatte sie ja sogar vor der Nase). Playstation?, Taschengeld?, Sparbuch? Fahrrad?......ich schick ...
Was willst du bei einer 12 jährigen holen - richtig garnichts
Die Aufsichtspflicht wurde dann eventuell verletzt, wenn der Fehler nachweislich in Begleitung eines Erwachsenen nicht passiert wäre. So mein Anwalt. Ob man das nachweisen kann, das ist die Frage. Wenn nicht auch egal, dann muss eben die...
Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt. Mit 12 darf man bis 20uhr raus.
Mein Anwalt sagt folgendes: Das eine 12 jährige für Schäden, die sie im Straßenverkehr verursacht hat, haftet ist klar. Jetzt schaut er, ob man den Eltern das Verletzen der Aufsichtspflicht anlasten kann. Immerhin haben sie eine 12 Jähr...
Was sagt denn Dein Anwalt dazu? Halte uns bitte auf dem Laufenden.
Es gibt nix neues...trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Versicherung meiner Gegnerin und durch mich, keinerlei Reaktion. Die Sache hat jetzt mein Anwalt. Wird sich jetzt ziehen, falls es sogar zur Klage kommt.
Ja, das Wort "generell" fehlt eindeutig in meinen Post
Deine KFZ-
Haftpflicht wird Dich gar nicht vertreten. Der Anwalt der Versicherung wird ausschließlich die Interessen der Versicherung vertreten (ob gut, lasse ich mal dahingestellt). Diese sind nicht zwangsläufig dieselben wie Deine. Ich ...
Danke! Das hilft. Grob formuliert: Die allgemeine Betriebsgefahr tritt also zurück, wenn die Schuld beim Fahrradfahrer liegt. So bleibt meine eingangs formulierte Frage: Wird meine KFZ-
Haftpflicht mich gut vertreten?
Könnt ihr Euch bitte wo anders die Köpfe einschlagen statt alle in Eure Egozentrik einzubeziehen? Was gibt es in der Sache neues?
Eltern haften nur für ihre Kinder wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.