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13. Mai 2017 - 18:38:39 Uhr
Wissen > Versicherung
Aber sicher ist er das... Aber nur voll. Weil er dann als Ladung zählt.
romanusko
Relevanz: 14%
Bewertung:
14. Mai 2017 - 13:26:43 Uhr
Wissen > Versicherung
Wessen Recherchen? Wurde die tatsächliche Höhe des Schadens überhaupt schon festgestellt?
trouble01
Relevanz: 14%
Bewertung:
15. Mai 2017 - 12:18:30 Uhr
Wissen > Versicherung
Kann man ganz sicher, wenn man möchte. Der Haken ist - man muss nicht.
Antriebswelle133522
Relevanz: 14%
Bewertung:
15. Mai 2017 - 12:31:42 Uhr
Wissen > Versicherung
Ist auch durchaus möglich, dass das Blech "zu spitz" eingedrückt ist und sich nichtmehr 100% rausdrücken/ziehen lässt. aber auf dem Bild schwer zu beurteilen.
guruhu
Relevanz: 14%
Bewertung:
15. Mai 2017 - 22:35:59 Uhr
Wissen > Versicherung
Dem würde ich nicht widersprechen wollen
guruhu
Relevanz: 14%
Bewertung:
16. Mai 2017 - 08:31:10 Uhr
Wissen > Versicherung
Alles verständlich. Der Wagen der Geschädigten ist allerdings ein 4 Wochen alter Neuwagen.
Matsches
Relevanz: 14%
Bewertung:
16. Mai 2017 - 15:10:06 Uhr
Wissen > Versicherung
Falls dein Sohn schadensersatzpflichtig sein sollte, gehören dazu nmM auch die Kosten zur Ermittlung der korrekten Schadenshöhe, sprich in diesem Fall des Gutachters, da die Bagatellschadensgrenze überschritten wurde.
hydrou
Relevanz: 14%
Bewertung:
16. Mai 2017 - 15:12:46 Uhr
Wissen > Versicherung
Die Zahl schwankt immer ein wenig aber ab ca. 700€ Schaden kann man generell einen Gutachter hinzuziehen den der Verursacher zahlen darf.
MattR
Relevanz: 14%
Bewertung:
16. Mai 2017 - 15:37:48 Uhr
Wissen > Versicherung
Melde den doch einfach (wahrheitsgemäß), dann zahlen die das oder auch nicht. Schaden zurückkaufen kannst dann immer noch. Mit einer Meldung kannst du eigentlich nix falsch machen. Gruß Metalhead
metalhead79
Relevanz: 14%
Bewertung:
16. Mai 2017 - 16:02:57 Uhr
Wissen > Versicherung
Frist ist nur 1 Woche wäre somit bereits 4 Tage drüber....
tyson8181
Relevanz: 14%
Bewertung:
16. Mai 2017 - 18:21:41 Uhr
Wissen > Versicherung
Präziser: Gar keine. Die hat sich der TE verkniffen.
Antriebswelle133522
Relevanz: 14%
Bewertung:
16. Mai 2017 - 18:47:00 Uhr
Wissen > Versicherung
Oder aufgrund der Schadenhöhe plus Rückstufungsschaden einfach regulieren... Versuch macht klug! ;-)
Mimro
Relevanz: 14%
Bewertung:
16. Mai 2017 - 18:51:50 Uhr
Wissen > Versicherung
Wobei wir hier mitten in der Rechtsprechung sind... Wenn Du hier die komplette Rechtsprechung kennst... Chapeau! Soweit habe ich mich nicht eingelesen und würde die Beurteilung einem Juristen überlassen, wenn ich kein Kostenrisiko habe.....
Mimro
Relevanz: 14%
Bewertung:
16. Mai 2017 - 19:54:33 Uhr
Wissen > Versicherung
RS ist hier ziemlich uninteressant, da die Abwehr von Haftpflichtansprüchen (fast) immer ausgeschlossen ist. Ist Aufgabe der Haftpflichtversicherung.
PeterBH
Relevanz: 14%
Bewertung:
16. Mai 2017 - 21:44:12 Uhr
Wissen > Versicherung
Sollte die Haftpflicht den Schaden übernehmen, braucht man beim Rückkauf nur Schaden und Wertminderung bezahlen. Gutachterkosten und Auslagen gehen zu Lasten der VS.
Cokefreak
Relevanz: 14%
Bewertung:
17. Mai 2017 - 21:22:55 Uhr
Wissen > Versicherung
Der soll sich mal nicht einkacken. Ruhig bleiben und abwarten was die Versicherung sagt. Kannst ihm ja ruhig mitteilen, dass die Versicherung das gerade Untersucht.
rommulaner
Relevanz: 14%
Bewertung:
17. Mai 2017 - 21:30:44 Uhr
Wissen > Versicherung
Ja habe ihm schon geschrieben was das soll und das er froh sein soll das ich für den Schaden aufkommen werde obwohl mein Sohn laut Anwalt deliktunfähige wäre etc....
tyson8181
Relevanz: 14%
Bewertung:
17. Mai 2017 - 22:01:13 Uhr
Wissen > Versicherung
Ich eiere ja nicht rum, der Schaden was am 5.5 und erst gestern war sein Gutachten in der Post...Da frage ich mich wer rumeiert...tzzz
tyson8181
Relevanz: 14%
Bewertung:
17. Mai 2017 - 22:49:16 Uhr
Wissen > Versicherung
Hast Recht. So wirklich wissen wir ja gar nicht. ob du dem Geschädigten eine verbindlich Zusage der Kostenübernahme gegeben hast oder nicht.
Antriebswelle133522
Relevanz: 14%
Bewertung:
18. Mai 2017 - 09:28:39 Uhr
Wissen > Versicherung
so wie ich das verstehe ist ein 9-jähriges Kind nicht per se deliktunfähig sondern eher bedingt deliktfähig. Was das in diesem Fall bedeutet müsste halt genau geklärt werden. Sich dahinter verstecken zu wollen halte ich allerdings für a...
gummikuh72
Relevanz: 14%
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