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Aber sicher ist er das... Aber nur voll. Weil er dann als Ladung zählt.
Wessen Recherchen? Wurde die tatsächliche Höhe des Schadens überhaupt schon festgestellt?
Kann man ganz sicher, wenn man möchte. Der Haken ist - man muss nicht.
Ist auch durchaus möglich, dass das Blech "zu spitz" eingedrückt ist und sich nichtmehr 100% rausdrücken/ziehen lässt. aber auf dem Bild schwer zu beurteilen.
Dem würde ich nicht widersprechen wollen
Alles verständlich. Der Wagen der Geschädigten ist allerdings ein 4 Wochen alter Neuwagen.
Falls dein Sohn schadensersatzpflichtig sein sollte, gehören dazu nmM auch die Kosten zur Ermittlung der korrekten Schadenshöhe, sprich in diesem Fall des Gutachters, da die Bagatellschadensgrenze überschritten wurde.
Die Zahl schwankt immer ein wenig aber ab ca. 700€ Schaden kann man generell einen Gutachter hinzuziehen den der Verursacher zahlen darf.
Melde den doch einfach (wahrheitsgemäß), dann zahlen die das
oder auch nicht. Schaden zurückkaufen kannst dann immer noch. Mit einer Meldung kannst du eigentlich nix falsch machen. Gruß Metalhead
Frist ist nur 1 Woche wäre somit bereits 4 Tage drüber....
Präziser: Gar keine. Die hat sich der TE verkniffen.
Oder aufgrund der Schadenhöhe plus Rückstufungsschaden einfach regulieren... Versuch macht klug! ;-)
Wobei wir hier mitten in der Rechtsprechung sind... Wenn Du hier die komplette Rechtsprechung kennst... Chapeau! Soweit habe ich mich nicht eingelesen und würde die Beurteilung einem Juristen überlassen, wenn ich kein Kostenrisiko habe.....
RS ist hier ziemlich uninteressant, da die Abwehr von
Haftpflichtansprüchen (fast) immer ausgeschlossen ist. Ist Aufgabe der
Haftpflichtversicherung.
Sollte die
Haftpflicht den Schaden übernehmen, braucht man beim Rückkauf nur Schaden und Wertminderung bezahlen. Gutachterkosten und Auslagen gehen zu Lasten der VS.
Der soll sich mal nicht einkacken. Ruhig bleiben und abwarten was die Versicherung sagt. Kannst ihm ja ruhig mitteilen, dass die Versicherung das gerade Untersucht.
Ja habe ihm schon geschrieben was das soll und das er froh sein soll das ich für den Schaden aufkommen werde obwohl mein Sohn laut Anwalt deliktunfähige wäre etc....
Ich eiere ja nicht rum, der Schaden was am 5.5 und erst gestern war sein Gutachten in der Post...Da frage ich mich wer rumeiert...tzzz
Hast Recht. So wirklich wissen wir ja gar nicht. ob du dem Geschädigten eine verbindlich Zusage der Kostenübernahme gegeben hast
oder nicht.
so wie ich das verstehe ist ein 9-jähriges Kind nicht per se deliktunfähig sondern eher bedingt deliktfähig. Was das in diesem Fall bedeutet müsste halt genau geklärt werden. Sich dahinter verstecken zu wollen halte ich allerdings für a...