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Ich möchte den Schaden ja bezahlen, dass habe ich ihm auch geschrieben aber bevor ich privat zahle möchte ich noch auf die Antwort meiner Versicherung warten. Ist doch ein ganz normaler Ablauf. Er meint er hätte am Montag einen Reparatur...
Hat er denn schon eine angemessene, nachweisbare Frist gesetzt? Also per Einschreiben und rd. 14 Tage? An sonsten kann man sich zeitlich etwas "Zurücklehnen", da man nichtmal in Verzug ist, müsste man im Zweifel auch keine Zusätzlichen...
Hast Recht. So wirklich wissen wir ja gar nicht. ob du dem Geschädigten eine verbindlich Zusage der Kostenübernahme gegeben hast
oder nicht.
Ich eiere ja nicht rum, der Schaden was am 5.5 und erst gestern war sein Gutachten in der Post...Da frage ich mich wer rumeiert...tzzz
Der Geschädigte macht das, was ich auch machen würde, sobald ich den Eindruck hätte, dass der Schädiger rumeiert. Wozu schließlich zahlt er seine Prämien. Das ist übrigens ein stereotyper Rat hier an Geschädigte: Ab zum Anwalt und mit S...
Ja habe ihm schon geschrieben was das soll und das er froh sein soll das ich für den Schaden aufkommen werde obwohl mein Sohn laut Anwalt deliktunfähige wäre etc....
Der soll sich mal nicht einkacken. Ruhig bleiben und abwarten was die Versicherung sagt. Kannst ihm ja ruhig mitteilen, dass die Versicherung das gerade Untersucht.
Hatte den Schaden noch gestern meiner KFZ HP gemeldet und warte auf Rückinfo. Der Geschädigte dreht jetzt ab und möchte umgehend das Geld für den Schaden haben sonst meldet er es am Freitag seiner Rechtschutzversicherung....Wäre ich doch...
Sollte die
Haftpflicht den Schaden übernehmen, braucht man beim Rückkauf nur Schaden und Wertminderung bezahlen. Gutachterkosten und Auslagen gehen zu Lasten der VS.
RS ist hier ziemlich uninteressant, da die Abwehr von
Haftpflichtansprüchen (fast) immer ausgeschlossen ist. Ist Aufgabe der
Haftpflichtversicherung.
Wobei wir hier mitten in der Rechtsprechung sind... Wenn Du hier die komplette Rechtsprechung kennst... Chapeau! Soweit habe ich mich nicht eingelesen und würde die Beurteilung einem Juristen überlassen, wenn ich kein Kostenrisiko habe.....
Oder aufgrund der Schadenhöhe plus Rückstufungsschaden einfach regulieren... Versuch macht klug! ;-)
Präziser: Gar keine. Die hat sich der TE verkniffen.
Ein Kind, das das 7. Lebensjahr vollendet hat, ist deliktfähig. Eine Ausnahme bildet nur der Verkehrsunfall. Die Haftungsfrage ist sicher klar. Ob die KFZ-
Haftpflicht hier zum tragen kommt, liegt an den genauen Umständen des Ereignisses....
Na, das wird in einem solchen zwielichten Fall wohl der Versicherung als Schilderung des Sachverhalts auf keinen Fall ausreichen. Möglicherweise interssiert sie, ob das beschädigte Fahrzeug 2 m
oder 200 m vom Be-
oder Entladevorgan (um d...
Die Frist ist eher nicht das Thema! Melde den Schaden wahrheitsgemäß Deiner Hafpflicht und halte Dich so allgemein wie möglich: sinngemäß: "mein neunjähriger Sohn hat auf dem Supermarktparkplatz das Fahrzeug des Geschädigten mit dem Eink...
Frist ist nur 1 Woche wäre somit bereits 4 Tage drüber....
Melde den doch einfach (wahrheitsgemäß), dann zahlen die das
oder auch nicht. Schaden zurückkaufen kannst dann immer noch. Mit einer Meldung kannst du eigentlich nix falsch machen. Gruß Metalhead
Da schaust du in deinen Vertrag, da steht das drin. Ist bei jeder Versicherung anders. Ist eine Rechenaufgabe (immer unter der Voraussetzung, das demnächst nicht wieder was passiert). Die Versicherung rechnet dir auch aus, ob sich aus i...
OK, würdet ihr den Versuch wagen das ganze über die KFZ
Haftpflicht abzuwickeln? Weiss man vorab wie hoch die SF Hochstufung ausfällt, wäre mein erster Schaden bei dieser Versicherung...