Suchergebnis (11.347 Treffer)
- Suchparameter
-
Suche in Foren:
- KFZ-Versicherung
- Suchbegriff: Haftpflicht anhänger oder zugmaschine
- Suche nach: Einzelnen Beiträgen (Nur ganze Themen anzeigen)
- Suche in: Titeln + Beiträgen (Nur in Titeln suchen oder nur in Beiträgen suchen)
- Sortieren: nach Datum (Sortiere nach Relevanz)
Einen Totalschaden kann ein Fahrzeug mehrfach haben, einen wirtschaftlichen erst recht (aber auch einen echten, und sogar einen totalen...). Das geht sogar ganz ohne Reparatur. Mal als Rechenspiel: Gegeben sein ein schon etwas älteres F...
Das mag der Fall sein, ist am Ende hier aber wohl relativ irrelevant, da eh nicht mehr drin ist, als theoretisch SF14. Da 13 Jahre schadenfrei ist, kommt min. SF13 herum. Die eine SF-Klasse ist in der Region auch nicht mehr kreigsentsche...
Für die Rabattübertragung ist immer die Versicherung zuständig, wo du dann dein Auto versichern willst. Die füllen ein Formblatt aus, wo dann auch dein Vater unterschreiben muss
Wenn nur ein Vertrag während der Zeit bestanden hat, bzw. einer nur ganz kurz, dann wurden auch nur entsprechend schadenfreie Jahre angesammelt. Als Zweitwagen ist aber vieles denkbar, das handhabt jede Versicherung so wie sie möchte.
Die Versicherung gibt nur das Rabattgrundjahr weiter.Keine Infos über die Fahrer Dein Vater muß den SF an dich abtreten.Dafür gibt es Formulare Ich habe letzes Jahr einen SF von meinem Vater übernommen wo nur er als Fahrer eingetragen w...
Am einfachsten geht das sicher, wenn Du Dich an den Versicherungsvertreter/Makler Deines Vaters wendest. Das ist dessen tägliches Geschäft.
Reicht es aus wenn mein Vater dann bestätigt dass ich die ganze Zeit Fahrer war? (könnte sein dass ich nicht als Fahrer bei der Versicherung eingetragen wurde, keine Ahnung..).
Wenn dein Vater die ganze Zeit zwei Fahrzeuge versichert hatte, kann er den Zweitwagenvertrag an dich übergeben. Du bekommst die SFK, die dieser Vertrag zur Zeit hat, maximal jedoch die 14, da du mehr nicht hättest "erfahren" können.
Hallo! Ich habe seit 2003 Führerschein. 2004 hat mir mein Vater ein neues günstiges Auto gekauft. Das bin NUR ich gefahren, bis heute. Jetzt soll ich in meine eine eigene Versicherung gehen. Mein Vater kann bestätigen dass ausschließ...
Beantrage doch bei der Versicherung deiner Wahl, den gewünschten Versicherungsschutz. Zumindest in der
Haftpflicht müssen Sie dich nehmen. Kasko müssen Sie nicht. Wenn dein SF eher gegen 0 tendiert, wissen die eh das du gekündigt wurdest.
Mit etwas Anstand könnte man es so machen........... Kind verursacht Schaden, Eltern entschuldigen sich und sorgen unverzüglich dafür, dass der Geschädigte den Schaden repariert bekommt. Woher das Geld kommt und ob man deshalb ggf. auf ...
Na erzähl das mal der Schufa. Aber du hast recht.
Und was hat das mit der Betriebsgefahr des PKW zu tun? Allenfalls wäre das dann ein Fall für die Privat
haftpflicht, aber sicher nicht die
Haftpflicht des gegnerischen PKW.
Zum 18. Geburtstag ist die doch schon lange durch. ;) Aber das steht doch hier eigentlich nicht auf dem Plan.
Ein toller Start ins (Finanz-)leben, so eine PI :)
Wo findet sich denn der absolute Vollstreckungsschutz für Minderjährige? Auch Kinder haben Vertreter die für sie handeln. Man nennt sie Eltern. ;)
Kinder können keine Privatinsolvenz beantragen, da sie nicht geschäftsfähig sind. O.
Bis dahin ist doch die Privatinsolvenz vom Junjor auch schon abgewickelt. Das Taschengeld muß halt offiziell das Geschwisterchen bekommen. :D Gruß Metalhead
Nö. Vollstrecken kann man erst nach Volljährigkeit. O.
Immerhin 30 Jahre könnte er versuchen an das Geld zu kommen und der Titel ist auch vererbbar. Die Forderung wird ja mit 5 Punkten über Basis - also aktuell 5% - verzinst, gar nicht mal so schlecht aktuell :D