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10. Juni 2011 - 10:24:48 Uhr
Wissen > Versicherung
ganz genau... dann ist (fast) alles wie hier auch....
Antriebswelle11951
Relevanz: 14%
Bewertung:
31. Juli 2011 - 21:53:23 Uhr
Wissen > Versicherung
Laß Dir die vorläufige Deckungszusage für die Vollkasko ab Zulassung schriftlich von der Versicherung geben.
Siggi1803
Relevanz: 14%
Bewertung:
31. Juli 2011 - 22:14:37 Uhr
Wissen > Versicherung
eVB ist immer vorläufig Haftpflicht. Kaskoschutz gibts erst beim schriftl. Antrag
topworkos
Relevanz: 14%
Bewertung:
31. Juli 2011 - 22:17:24 Uhr
Wissen > Versicherung
Ich hab eine EVB vom letzten Jahre hier, da war auch Vollkaskoschutz und alle Extras eingeschlossen. Also gehts auch anders :-)
Schweinesohn
Relevanz: 14%
Bewertung:
31. Juli 2011 - 22:22:13 Uhr
Wissen > Versicherung
Moin, die Frage ist, ob die eVB überhaupt noch gültig ist, soviel ich weiß, ist sie nach 6 Monaten abgelaufen.
Corsadiesel
Relevanz: 14%
Bewertung:
31. Juli 2011 - 22:59:26 Uhr
Wissen > Versicherung
?? Ich wollte damit zeigen dass es die gibt. Die neue hat halt nur Haftpflicht.
Schweinesohn
Relevanz: 14%
Bewertung:
31. Juli 2011 - 23:04:54 Uhr
Wissen > Versicherung
Bei einigen VR ist aber auch so, dass ab Zulassung die Deckung von dem alten Auto auch für das neue gilt, so dass eine vorläufige Deckung nicht nötig ist, wenn der Alte VK hatte.
Corsadiesel
Relevanz: 14%
Bewertung:
31. Juli 2011 - 23:06:47 Uhr
Wissen > Versicherung
dies ist überall so, bis der endgültige antrag durch ist, hat der vn das recht seinen neuen so zu versichern wie den alten, bzw der versicherer hat dies so anzunehmen.
rebizzel
Relevanz: 14%
Bewertung:
31. Juli 2011 - 23:08:15 Uhr
Wissen > Versicherung
Ok, wußte ich nicht, wußte es nur von einigen Gesellschaften.
Corsadiesel
Relevanz: 14%
Bewertung:
31. Juli 2011 - 23:14:03 Uhr
Wissen > Versicherung
Ja mein alter hat VK, Vertrag beinhaltet genau dieselben Sachen. Ist auch bei der gleichen Versicherung. Also kann es eigentlich egal sein ?
Schweinesohn
Relevanz: 14%
Bewertung:
31. Juli 2011 - 23:18:23 Uhr
Wissen > Versicherung
Richtig.
Corsadiesel
Relevanz: 14%
Bewertung:
1. August 2011 - 00:01:47 Uhr
Wissen > Versicherung
Nein nicht richtig, das ist keinesfalls so, damit kann man richtig auf die Nase fallen.
Spurverbreiterung48256
Relevanz: 14%
Bewertung:
1. August 2011 - 00:14:36 Uhr
Wissen > Versicherung
"30 jahre Erfahrung" halt ^^
Fensterheber10225
Relevanz: 14%
Bewertung:
1. August 2011 - 00:59:58 Uhr
Wissen > Versicherung
Hallo, lass Dir das auf jeden Fall mit der Vollkasko schriftlich bestätigen. Sonst hast Du im schadenfall reichlich Schriftverkehr mit vielen seltsamen ausreden der Versicherung. Nur damit sie nicht zahlen müssen. Gehe auf Nummer sicher.
utz93
Relevanz: 14%
Bewertung:
1. August 2011 - 21:29:34 Uhr
Wissen > Versicherung
...wenn der Antrag auf Vollkasko schon bei denen vorliegt reicht das.
Sause4711
Relevanz: 14%
Bewertung:
1. August 2011 - 21:32:12 Uhr
Wissen > Versicherung
Alstes noch angemeldetes Fahrzeug hat Vollkasko, neuer Antrag auch. Nur die EVB halt nicht, bis auf den E-Mail Nachtrag, den ich gepostet habe.
Schweinesohn
Relevanz: 14%
Bewertung:
1. August 2011 - 21:34:53 Uhr
Wissen > Versicherung
...sie fettgedrucktes - das ist lt. Email entscheidend, sprich: Hast du für das neue Auto schon einen Versicherungsantrag unterschrieben und an die Versicherung geschickt? Wenn ja, dann hast du vorläufige Kasko-Deckung.
Sause4711
Relevanz: 14%
Bewertung:
1. August 2011 - 21:37:41 Uhr
Wissen > Versicherung
;) wobei die VS ja eigentlich in der email schon von einem gestellten antrag spricht.
Fensterheber10225
Relevanz: 14%
Bewertung:
1. August 2011 - 21:47:39 Uhr
Wissen > Versicherung
:D wollte ich grade editieren als mir die Serverwartung dazwischenkam... :D
Sause4711
Relevanz: 14%
Bewertung:
1. August 2011 - 21:48:14 Uhr
Wissen > Versicherung
Unterschrieben habe ich auch beim alten Auto nichts. Online beantragt, Auto angemeldet, Beitrag bezahlt...
Schweinesohn
Relevanz: 14%
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