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Darüber hinaus wäre zu überlegen, ob Du nicht Strafanzeige bei der hiesigen Polizei wegen Sachbeschädigung stellst. Sollte der Vorgang von strafrechtlicher Relevanz sein, würde Dir das bei Dein Anliegen helfen, zivilrechtlich die Dir en...
Viel zu Aufwendig. Der Gedanke mit dem Direktanspruch gegenüber der Kfz
Haftpflicht vom Bauern ist genau richtig. Das ist sehr smart, dem Bauern einen Denkzettel zu verpassen.
Kann man machen, wenn man einen nicht enden wollenden Streit mit gegenseitigen Belästigungen provozieren will.....
Um auf die Frage zu antworten: Ja. Es ist vorstellbar auch die Betriebs
haftpflicht des Bauern anzusprechen. Wobei die Kfz Haftplicht die erste Wahl ist.
@TE Nur, falls es dir nicht klar ist: Sein Honorar zahlst zunächst mal du. Ich habe sehr große Zweifel, dass das eine Sache der Kfz
Haftpflicht ist.
Möglicherweise muss man "auf dem Dorf" damit leben, das die Ochsen und sonstige Rindviecher schon ein paar Tage länger dort angesiedelt sind. ....
"Beschädigungen" der Fahrzeuge erwähnst du ja im Text gar nicht. Ich würde Beschädigungen auch nicht hinnehmen.
Hallo, wenn das hier und da passiert, OK , aber wenn es zur Gewohnheit wird, dann sollte das abgestellt werden. Gruss summercap
@summercap "...2 - 3 im Jahr..." ist für mich keine Gewohnheit. Der Vorschlag mit dem Kärcher erscheint mir da schon am sinnvollsten.
Der nicht enden wollende Streit liegt bereits vor. Nur dass die Belästigungen einseitig sind und von der Gegenseite kein Interesse einem Dialog besteht bzw. es dort am dafür nötigen Zivilisationsgrad fehlt.
Der TE ist ja ein kluger Mensch und beugt der "Beschädigung " vor, indem er die Karre wäscht (den Betrag und eine angemessene Vergütung seines Aufwandes möchte er ja dem hier nicht zuständigen Kfz-Versicherer des Traktors in Rechnung ste...
das kann man sehr wohl so sehen.....
Ob der Kfz-Versicherer des Traktors hier zuständig ist, ist im Wesentlichen die Frage.
Nein nicht wirkklich. Substanzschäden wären was anderes. Waschen muss man Hobel ohnehin ab und zu. Vermeidbar ist es auch kaum. Gibt Halbgaragen. Vielleicht komsmt du damit besser zurecht.
Die m
odernen, mit bodennaher Ausbringung mit an Auslegern angebrachten Schläuchen, ja. Die alten, bei denen mittels Düse und Spritzteller ausgebracht wird, nicht. Dann kann dann auch eine Windböe zum Problem werden, für den Fahrer besond...
Eine Sachbeschädigung ist durchaus eine Strafsache. Vor allem bei Verleugnung ist die Polizei erster Ansprechpartner. Das macht der Judikative den Weg.
Allein zur Beweissicherung würde ich die mit hinzu ziehen.
Vorsatz
oder nicht spielt nur strafrechtlich eine Rolle. Also wenn Du bisher mit Deinen Schaden keine weitere Aktionen betreiben willst, dann würde ich Dir empfehlen, den Bauern mit Einschreiben und Zustellungskarte in der Weise anzusch...
Seit wann ist das so? Für mich neu.
Ja, steht im Ausgangsposting ;D Ein glaubwürdiger Nachweis über den Hergang wäre noch gut. Kennzeichen und Hergang wird seit einiger Zeit automatisch als Video der Hofkamera abgelegt. PS: Achso, war nicht an mich gerichtet.