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Ja, ich meinte aber mehr, dass es im vereinbarten Tarif auch dabei sein muss und das sieht man selten.
In den neueren Bedingungen ist er schon dabei. Häufig gibt es aber Mindestschadensummen.
Der Baustein ist auch nur selten dabei.
Die Forderungsausfalldeckung ist eine sinnvolle Ergänzung in der PHV. Leider schließt dies bedingungsgemäss den Bereich KFZ aus.
Wenn Du (TE) eine gute PHV hast, kannst Du es auch darüber mal versuchen, wenn der Schädiger nicht zahlungsfähig ist, Stichwort Forderungsausfalldeckung.
So, wenn er leugnet, ab zum Anwalt...
In meiner Familien-Privat
haftpflicht sind solche Schäden mit abgedeckt solange meine Kinder nochkein eigenes Einkommen haben und iim Haushalt der Eltern leben. Verstehen nicht, warum man das nicht an einen Anwalt gibt der sich darum kü...
Sachbeschädigung ist nur dann eine Straftat, wenn die Beschädigung vorsätzlich erfolgte. Vorliegend ist aber kein Vorsatz im Spiel. Die Beschädigung erfolgte aus Unachtsamkeit. O.
Ich sehe in dem Mahnverfahren eigentlich keinen Sinn, denn es geht ja nicht darum, dass die Zahlung erfolgt
oder nicht erfolgt. Der Fahrradfahrer bestreitet ja wohl, dass er den Schaden überhaupt verursacht hat. Ich würde ihn schriftlic...
Je nachdem wie hoch der Schaden ist und wenn eine Vollkasko-Versicherung bestände, könnte man es darüber abwickeln. Von deren Seite würden dann auch Ansprüche (Regress) an den "Verursacher" gestellt werden. Im schlimmsten Fall ist es m....
Der wichtigste Hinweis: Fahrzeug auf keinen Fall reparieren lassen. Im Gegenteil ich würde unbedingt den Schaden möglichst genau dokumentieren!
Ich würde wie folgt vorgehen: Den Schädiger schriftlich mit Einwurfeinschreiben und angemessener Frist auffordern den Schaden zu begleichen; in dass Schreiben gehört ein KVA von (d)einer Fachwerkstatt. Aufwandspauschale nicht vergessen...
Ich glaube, da irrst Du gewaltig. Du hast keine Möglichkeit, privat jemand bei derSchufa zu melden, Mahnbescheid hin
oder her. Wäre ja auch ein Unding
Beim Mahnbescheid entscheidet der Gläubiger, ob er es der Schufa meldet. Im privaten Bereich eher unüblich. Schuldnerregister ist was anderes. Guckst Du https://www.schuldnerberatung.de/nichtabgabe-der-vermoegensauskunft/
Das heißt? Also z.B. beantragte Mahnbescheide
oder erwirkte Titel beim Amtsgericht?
Da brauchts keine Kontopfändung. Schufa nimmt Einsicht in die öffentlichen Register.
bis zu einer möglichen pfändung ist es ein weiter weg und dann bezweifel ist sehr stark, dass da überhaupt was zu pfänden wäre. schau dir die pfändungsfreigrenzen an und dann überlege, was ein 19-jähriger azubi vermutlich an lohn/gehalt ...
Aber spätestens wenn von seinem Konto gepfändet wird, sollte die Schufa (per Rückmeldung seiner Bank) Wind davon bekommen und das wäre für seinen Schufa-Score ziemlich vernichtend.
Man man, das Problem ist doch, der Junge ist der einzige Ansprechpartner, keine Eltern, keine Versicherung kein anderer. Schufa ist auch nicht, weil man Ihn nicht zum Offenbarungseid zwingen kann, wie soll das gehen. Wenn der Jung sich ...
Ein Schritt nach dem anderen. :)