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Die Nebenpositionen sind ebenfalls Schaden. Die PHV wird durch die VK nur bei der Position Fahrzeugschaden frei. Für den Rest greift die Ausfalldeckung, wenn die Mindestsumme + SB das hergeben.
Ja, das stimmt zwar. Aber der Schaden wird durch die Vollkasko bezahlt, somit sind die kompletten Leistungen der Forderungsausfall Deckung ausgeschlossen. Der Schaden des TE ist die SB. Bei uns ist der Forderungsausfall ab Schäden von 5...
Die genannten Positionen deckt die VK nicht. ;)
So weit ich verstanden habe ist auch der Punkt der Forderungsausfalldeckung nicht versichert sobald eine andere Versicherung Deckung gibt
Nee, bissl anders ist es schon. Da die Rechtsverfolgungskosten und der Stufungsschaden und NA nicht in der VK gedeckt sind, greift für diese Positionen die Ausfalldeckung der PHV. Wenns einfach wäre .... :)
Also ich habe noch mal Rückfrage wegen den Punkt Forderungsausfall gestellt. Nur zur Info: Forderungsausfall würde greifen, weil es ein normaler AH-Schaden wäre. ABER, da hier eine Vollkaskoversicherung besteht ist Forderungsausfall ausg...
Die besitze ich, ja. Weiß allerdings nicht um den Forderungsfall. Rufe morgen dort an und erkundige mich.
Hast Du eine private
Haftpflichtversicherung?
Die VK würde ich auch nicht bemühen. Dir wurden diverse Möglichkeiten genannt, um an dein Geld zu kommen, wobei dir auch die Risiken genannt wurden. Ich würde, wenn der Unfallverursacher nicht einlenkt, entweder einen Fachanwalt mit Täti...
Zu meinem Versicherungsstatus: ich besitze eine Vollkasko für das Auto, allerdings keine Rechtsschutz. Beim Forderungsfall muss ich persönlich nachhaken. Der Schaden beträgt laut einer kleinen Werkstatt in etwa 800-1200€. Gehe ich damit ...
Zumindest in DE gibt es keinen Zusammenhang von PS <--> Versicherungskosten. Bei Teil/Vollkasko steigen natürlich die Kosten, wenn das Fahrzeug viel kostet
oder gerne geklaut wird. Bei der
Haftpflicht kann der 45 PS Polo mehr kosten als ...
Zum Einen hat der TE doch ganz klar erklärt das keine Vorschäden vorhanden waren. Also sind die Schäden die jetzt am Fahrzeug sind, auch von dem Radfahrer verursacht. Des Weiteren wie schon von mehreren Foristen angemahnt, fehlt eine kla...
Danke. Daher hatte ich die entsprechenden Passagen in den Versicherungsbedingungen in meinem Post (26.01.19, 21:32h, Seite 5) fett hervorgehoben.
Der RS-Anteil daraus greift aber schon für die Geltendmachung ... ;)
Bevor die Forderungsausfallversicherung greift, hat man schon etliches zu tun Auszug: Wir zahlen, wenn folgende Leistungsvoraussetzungen vorliegen: der VN hat gegen den Schadensverursacher einen rechtskräftigen Titel vor Gericht erwirkt...
Eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 € gibt es nicht. Derzeit werden ohne Nachweis meist 30,00 € von den gegnerischen Versicherungen akzeptiert. Wer mehr will, darf nicht pauschalieren, sondern muss konkret mit Nachweisen abrechnen. Da...
Wenn der Forderungsausfall in der PHV des TE gedeckt sein sollte, dann hätte er auch kein Kostenrisiko zu tragen.
Wenn der Richter dem Kläger folgt und die Schäden dem Zusamstoss zuordnen kann. Wenn er es nicht tut, bleibt das Kostenrisiko beim Kläger. Das gleiche gilt für einen Gutachter. Da muss man aufpassen ob es unterm Strich nicht doch besse...
Forderungsausfall ist ja erst mal der gerichtliche Weg. Die Versicherung verklagt den Verursacher, holt sich ein Titel und geht dann mit ein Inkassounternehmen vor. Aber der TE hat sich noch nicht geäußert wie er versichert ist
Das ist richtig, deswegen nach Plan aufgebaut. 1. Forderungsausfall