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Das wäre Versicherungsbetrug, wenn er die Nutzungsausfallentschädigung, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, erschwindeln will.
Doch nicht bei fiktiver Abrechnung des Totalschadens! Er bekommt ja auch nicht die Reparaturkosten (netto), sondern nur den WBW abzg. RW zzgl. NA für die Wiederbeschaffungszeit.
Das darfst Du so machen. Den Abzug für den RW bekommst Du in der von Dir beschriebenen Vorgehensweise auch noch bezahlt.
In der Regel wird das nicht geprüft. Du kannst Dir diesen Ummeldezirkus aber schenken. Es bleibt finanziell identisch.
Er ist nicht fahrbereit. Wie geschrieben möchte ich halt durch den Zirkus auf jeden Fall auch die Nutzungsausfallentschädigung kassieren und wie auch immer den Wagen möglichst mit wenig Kosten in ein paar Monaten wieder in meinem Besitz ...
Womit fährst du denn derzeit. Es ist nämlich nicht so, dass die Nutzungsausfallentschädigung einen selbstverständlichen Anspruch darstellt. Wenn kein Nutzungsausfall entsteht, dann hat man auch keinen Anspruch auf Entschädigung.
Jetzt verrennst Du Dich gerade ein wenig. :)
Es ist kein Betrug. Du wärst doch mit dem Auto gefahren, wenn es denn ginge. :rolleyes:
Oetekken ... sei mal nicht sauer, aber da rennst Du etwas zu weit über die Ziellinie. ;)
Oh, das ist ja schade. Ich kenne es aus diversen Regulierungsvorgängen definitiv anders.
http://...nfallrechtler-stuttgart.de/.../ Nachdem du aber bereits entschädigt wurdest, fällt das jetzt ohnehin flach.
Schuldhaftes Trödeln geht natürlich nicht, da hast Du Recht. Hetzen lassen muss er sich aber auch nicht.
Wie ging es aus?
Richtig gemacht. Wenn die sich quer stellen auch noch ab zum Anwalt. 2000€ ist definitiv über der Bagatellschadengrenze wo ein eigener Gutachter möglich ist und bezahlt wird.
Ich werde den Schaden mal bei meiner KFZ
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Danke für den Tipp, laut dem Geschädigten sollte der Kostenvoranschlag schon längst da sein, habe bis jetzt noch nichts erhalten, habe ihm das auch geschrieben. Hier mal ein Bild des Schadens, weiss nicht ob man da was mit Smartrepair ...
Ist auch relativ egal ob man das KANN. Einzig und allein relevant ist, ob es der Geschädigte WILL.