Suchergebnis (4.500 Treffer)
- Suchparameter
-
Suche in Foren:
- KFZ-Versicherung
- Suchbegriff: Haftpflicht anhänger oder zugmaschine
- Suche nach: Einzelnen Beiträgen (Nur ganze Themen anzeigen)
- Suche in: nur in Titeln (In Titeln + Beiträgen suchen oder nur in Beiträgen suchen)
- Sortieren: nach Relevanz (Sortiere nach Datum)
Erwarte ja, aber nicht als Vertrauensgrundsatz nutzen.
Wenn dem Auto so ein Schaden entsteht, dann kann man wohl davon ausgehen, dass dem Kind auch einiges fehlt. Ich glaube kaum, dass so ein Schaden dann ohne Staatsanwaltschaft abläuft.
Wobei 12 Jahre und 40 kg schon ziemlich moppelig ist. Meine Tochter wieft im selben Alter 28 sportliche kg
Verklag das Mädchen/die Eltern (sofern das geht, sagt dir aber dein Anwalt) - und gut ist´s...
Du trägst deine Tasche wohl auch 1m vor dir am ausgestreckten Arm in 30 cm Höhe vom Boden rum.
Forderungsausfalldeckung bieten viele an. Ob die alle die beschriebene RSV beinhalten, weiß ich nicht. Bei Janitos gibt es das, aber die sind mit Sicherheit nicht die einzigen.
Auf der Janitos HP kannst du die Bedingungen runterladen. Bedingungsnummer 101503. BBR Punkt 30. auf Seite 18 des Dokuments. "30. Rechtsschutz zur Durchsetzung versicherter Ansprüche"
HKD und VHV haben den RS zum Forderungsausfall ( auf Antrag) drin. Im Übrigen greift die Ausfallversicherung meistens nur bei einem rechtsgültigen Titel gegen den Schädiger. Man tritt dann die Forderung ab. LEjockel
Mitdenken ist wohl keine deiner Stärken. Na dann bleib eben beim spam.
Öfter als eine SB gibt's einen Mindeststreitwert von zB 2.500 Euro... Und die Versicherer die in der FAD Schäden an KFZ abdecken, sind eher rar gesät.
Gibt's in der Sache etwas Neues?
Eltern haften nur für ihre Kinder wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Könnt ihr Euch bitte wo anders die Köpfe einschlagen statt alle in Eure Egozentrik einzubeziehen? Was gibt es in der Sache neues?
Ja, das Wort "generell" fehlt eindeutig in meinen Post
Es gibt nix neues...trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Versicherung meiner Gegnerin und durch mich, keinerlei Reaktion. Die Sache hat jetzt mein Anwalt. Wird sich jetzt ziehen, falls es sogar zur Klage kommt.
Was sagt denn Dein Anwalt dazu? Halte uns bitte auf dem Laufenden.
Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt. Mit 12 darf man bis 20uhr raus.
Was willst du bei einer 12 jährigen holen - richtig garnichts
Wieso nur theoretisch?
Streitwert 2000,- Euro. 12 Jährige sind im Straßenverkehr haftbar. Ergo kann mir der Anspruch nur zugesprochen werden, da sie den Schaden verursacht hat. Das ist dann ein Urteil, also ein Titel.