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8. November 2015 - 16:18:20 Uhr
Wissen > Versicherung
Bei mir kommt was Anderes, siehe Screenshot. Zulassungsbezirk ist eine Großstadt.
rrwraith
Relevanz: 21%
Bewertung:
14. Dezember 2015 - 16:53:49 Uhr
Wissen > Versicherung
Zitat aus Wiki: Bis zur Einstellung der Produktion im Januar 2001 ... Das heißt, er ist mindestens 15 Jahre alt. Alleine der Restwert des Benz wird eine Vollkasko wohl überflüssig machen. Auch kann es Dir passieren, daß die Versicherun...
Siggi1803
Relevanz: 21%
Bewertung:
14. Dezember 2015 - 17:11:31 Uhr
Wissen > Versicherung
wenn dann würde ich die kasko im ganzen in frage stellen. sich aber wegen 40,63€ den genuss von Versicherungsschutz bei selbstverschuldeten Unfällen zu entziehen, halte ich im Sinne einer Grenzbetrachtung für sinnbefreit. zum thema kask...
phaetoninteressent
Relevanz: 21%
Bewertung:
14. Dezember 2015 - 21:48:14 Uhr
Wissen > Versicherung
Die genauen Zahlen: HP = 141,55 VK 300 SB/ TK 0 SB = 93,88 TK 0 SB = 188,12
rrwraith
Relevanz: 21%
Bewertung:
5. April 2016 - 18:10:11 Uhr
Wissen > Versicherung
Im Gegensatz zur Kfz- Haftpflicht hast du bei der Privat- Haftpflicht keinen Direktanspruch gegen die Versicherung. Ist denn schon geklärt ob du überhaupt einen Anspruch hast und wenn ja gegen wen?
hk_do
Relevanz: 21%
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7. April 2016 - 00:06:23 Uhr
Wissen > Versicherung
Also, das Kind ist 12 und somit im Straßenverkehr haftbar. Und es ist über die Mutter privat Haftpflichtversichert. Wen muss ich nun verklagen, die Mutter, oder das Kind?
AndyEausB
Relevanz: 21%
Bewertung:
7. April 2016 - 08:48:08 Uhr
Wissen > Versicherung
Übel!!
gammoncrack
Relevanz: 21%
Bewertung:
7. April 2016 - 14:10:44 Uhr
Wissen > Versicherung
WO, außer auf den entsprechenden Schildern aus dem Baumarkt steht das? Damit meine ich in welchem Gesetz?
Trennschleifer50419
Relevanz: 21%
Bewertung:
7. April 2016 - 16:45:53 Uhr
Wissen > Versicherung
Ich würde ganz Deutschland verklagen :D
Antriebswelle44404
Relevanz: 21%
Bewertung:
7. April 2016 - 16:46:30 Uhr
Wissen > Versicherung
Joooooooo :D
AndyEausB
Relevanz: 21%
Bewertung:
7. April 2016 - 17:16:50 Uhr
Wissen > Versicherung
Sorry § 823 BGB und danebenliegende §§
Corsadiesel
Relevanz: 21%
Bewertung:
7. April 2016 - 17:37:56 Uhr
Wissen > Versicherung
Nö Eltern haften nur dann wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben ;)
vanguardboy
Relevanz: 21%
Bewertung:
7. April 2016 - 22:08:52 Uhr
Wissen > Versicherung
Oder so, naja, machense halt nicht
AndyEausB
Relevanz: 21%
Bewertung:
7. April 2016 - 23:27:31 Uhr
Wissen > Versicherung
Sie waren wahrscheinlich auch schon zu einem Anwaltsvorgespräch.
romanusko
Relevanz: 21%
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8. April 2016 - 02:43:15 Uhr
Wissen > Versicherung
Warum sollten die mit einem Anwalt reden, den sie dann auch noch selber bezahlen müssen, wenn sie doch Haftpflichtversichert sind?
Spannungsprüfer44876
Relevanz: 21%
Bewertung:
8. April 2016 - 09:06:23 Uhr
Wissen > Versicherung
Man hat doch auch als "Verklagter" das Recht auf Rechtsauskunft, wie sich die Sache zum Unfall rechtlich darstellt in Bezug auf Zeit, Ort, Bedingung, Umstände. Siehe besondere Vorsicht bei Verkehrsteilnehmer mit Kinder und ältere Menschen.
romanusko
Relevanz: 21%
Bewertung:
8. April 2016 - 10:34:11 Uhr
Wissen > Versicherung
Stimme hydrou und Germania voll zu. BTW: Eine Versicherung kann keinen Schaden abwehren, sondern nur einen Anspruch. :)
Norbert5
Relevanz: 21%
Bewertung:
8. April 2016 - 20:12:14 Uhr
Wissen > Versicherung
Du hast das kind nicht gesehen sagst aber es hat auf ihr Handy geguckt. Nunja. Sei froh das du das Kind nicht umgenietet hast , das wäre schlimmer als ein sachschaden.
vanguardboy
Relevanz: 21%
Bewertung:
8. April 2016 - 20:15:17 Uhr
Wissen > Versicherung
Das mit dem Handy haben die Zeugen ausgesagt. Ich hab Sie erst gesehen, als sie gegen mein Auto knallte.
AndyEausB
Relevanz: 21%
Bewertung:
9. April 2016 - 15:30:41 Uhr
Wissen > Versicherung
Dann schimpf lieber auf die Autofahrer die am Steuer das Handy benutzen . Da passiert mehr und schlimmeres . Klar ist es nicht gut aber es sind kinder. Die können es noch nicht richtig abschätzen.
vanguardboy
Relevanz: 21%
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