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Recht: Überfahren einer Ampel mit gelbem Lichtsignal - Wer rechtzeitig stoppen kann, darf nicht bei Gelb fahren

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Wer nicht mehr rechtzeitig vor einer Ampel zum Stehen kommen kann, darf bei Gelb die Kreuzung mit seinem Wagen überfahren. Die Haltelinie ist aber nicht ausschlaggebend.

Anhalten bei Gelb: Kann der Autofahrer mit einer normalen Betriebsbremsung nicht vor der Haltelinie, aber vor der Lichtzeichenanlage stoppen, darf er nicht in den Kreuzungsbreich einfahren Anhalten bei Gelb: Kann der Autofahrer mit einer normalen Betriebsbremsung nicht vor der Haltelinie, aber vor der Lichtzeichenanlage stoppen, darf er nicht in den Kreuzungsbreich einfahren Quelle: picture alliance / dpa

Hamm - Wenn das Ampelsignal von Grün auf Gelb wechselt, müssen Autofahrer anhalten. Reicht eine normale Betriebsbremsung nicht aus, um rechtzeitig zum Stehen zu kommen, darf noch in den Kreuzungsbereich eingefahren werden. Allerdings gilt diese Regel nicht immer, wie das Oberlandesgericht Hamm in einem aktuellen Urteil gegen einen Lkw-Fahrer unterstrich.

In dem verhandelten Fall war ein Lkw-Fahrer mit einem entgegenkommenden Roller kollidiert. Wie die Beweisaufnahme ergab, war der Laster zum Linksabbiegen in den Kreuzungsbereich eingefahren, nachdem die Ampel von Grün auf Gelb umgesprungen war.

Nach Ansicht des Gerichts hätte er die Ampelanlage nicht mehr passieren dürfen. Begründung: Er hätte den Sattelzug mit einer normalen Betriebsbremsung vor der Ampelanlage zum Stehen bringen können. Ob er vor der – vorgelagerten - Haltelinie hätte anhalten können, sei nicht entscheidend. Wer die Haltelinie überquere, ohne einen Verkehrsverstoß zu begehen, dürfe dann nicht in jedem Fall an der Gelb- oder Rotlicht zeigenden Ampelanlage vorbeifahren, heißt es in einer Gerichtsmitteilung. Ansonsten gefährde er den Querverkehr - insbesondere mit einem großen und schwerfälligen Fahrzeug, das den Kreuzungsbereich nur langsam passiert.

Im Urteil stellten die Richter auch klar: Das Gelblicht einer Ampel ordnet an, das nächste Farbsignal der Ampelanlage abzuwarten. Sei das nächste Farbsignal „rot“, habe der Fahrer anzuhalten, soweit ihm das mit normaler Betriebsbremsung vor der Ampelanlage möglich sei. Andernfalls dürfe er weiterfahren, müsse aber den Kreuzungsbereich möglichst zügig überqueren.

Hier geht es zur Volltextveröffentlichung des Urteils: Az.: 6 U 13/16

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Quelle: SP-X

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