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Klagen vor heimischem Gericht - Verbraucherrechte beim Autokauf im Ausland

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Autos sind im Ausland häufig deutlich billiger. Aber: Viele Kunden fürchten bei juristischen Auseinandersetzungen mit dem Händler Probleme. Der Europäische Gerichtshof hat nun die Rechte der Verbraucher gestärkt.

Foto: dapd Foto: dapd Luxemburg - Wer sein Auto im EU-Ausland kauft, darf im Streitfall auch vor einem heimischen Gericht klagen. Das gilt laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg unabhängig davon, ob der Vertrag telefonisch, per Internet oder vor Ort abgeschlossen wurde.

Voraussetzung für das Klagerecht im eigenen Land ist, dass das Angebot des Verkäufers in irgendeiner Weise im Heimatland des Käufers zugänglich war. In dem verhandelten Fall hatte eine Österreicherin ihr Fahrzeug aufgrund eines Internet-Inserats bei einem Hamburger Händler erworben.

Da die Webseite des deutschen Händlers auch in Österreich verfügbar war, werteten die Richter die Bedingung als erfüllt. Es sei unerheblich, in welchem EU-Mitgliedsstaat der Kaufvertrag letztendlich unterschrieben worden ist.

Das Luxemburger Urteil stärkt mit dem Urteil die Rechte der Verbraucher. Bislang wurde das Klagerecht vor einem heimatlichen Gericht in der Regel nur bei Fernabsatzgeschäften genutzt, wenn Waren telefonisch oder online gekauft wurden. (Az.: C-190/11)

 

 

Quelle: SpotPress

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