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TÜV für Kleinkrafträder - TÜV für Kleinkrafträder

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Mit dem Roller künftig zur HU Mit dem Roller künftig zur HU Nachdem Pläne der EU-Kommission zur Einführung jährlicher TÜV-Prüffristen für ältere Pkw bekannt wurden, sind nun die Zweiradfahrer dran. Nach Informationen des ADAC beabsichtigt die EU-Kommission, dass Kleinkrafträder und Roller über 25 km/h künftig regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU) müssen. Das erste Mal nach vier Jahren, dann nach zwei Jahren und anschließend jährlich. Bislang unterliegen die Kleinkrafträder keiner Prüfpflicht.

„Kleinkrafträder können heute zulassungsfrei und kostengünstig mit dem Versicherungskennzeichen gefahren werden. Eine Hauptuntersuchung für 1,5 Millionen Kleinkrafträder bedeutet nicht nur einen immensen bürokratischen Aufwand, sondern in erster Linie Zusatzeinnahmen für die Prüf-Institutionen“, kritisiert ADAC Vizepräsident für Technik Thomas Burkhardt. „Leidtragende wären vor allem Jugendliche und Geringverdiener, die auf diese Form der Mobilität angewiesen sind. Deswegen sind die Pläne zutiefst unsozial.“

Bereits vor zwei Wochen war die Absicht der EU-Kommission durchgesickert, dass ältere Pkw und Motorräder künftig jährlich zur HU gebracht werden müssen. Fahrzeuge mit über 160.000 Kilometer Laufleistung müssten ebenfalls jedes Jahr zum TÜV. Die EU hatte den Vorschlag damit begründet, dass technische Mängel als Unfallursache mit zunehmendem Fahrzeugalter ansteigen. Der ADAC stellt dazu klar: Nicht einmal 0,5 Prozent der schweren Pkw-Unfälle in Deutschland sind auf einen technischen Mangel zurückzuführen.

Und wenn es wegen eines technischen Mangels knallt, dann meist wegen mangelhaften oder beschädigten Reifen.

 

Quelle: ADAC

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