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Temposünder mit defektem Tacho entgeht Fahrverbot - Tacho zu langsam - kein Fahrverbot

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Eigentlich wäre sein Lappen weg gewesen. Ein Autofahrer konnte einem Gericht jedoch glaubhaft nachweisen, dass sein zu langsam gehender Tacho Schuld am Tempoverstoß war.

Wenn der Tacho falsch geht, muss der Fahrer nicht unbedingt mit einem Fahrverbot für Geschwindigkeitsverstöße haften - so entschied ein Gericht in Lüdinghausen Wenn der Tacho falsch geht, muss der Fahrer nicht unbedingt mit einem Fahrverbot für Geschwindigkeitsverstöße haften - so entschied ein Gericht in Lüdinghausen Quelle: dpa/Picture Alliance

Lüdinghausen - Weil sein Tachometer zu träge war, hatte ein Autofahrer vor dem Amtsgericht Lüdinghausen Glück. Der Mann fuhr innerorts mit einer um 32 km/h erhöhten Geschwindigkeit in eine Radarkontrolle. Es folgten ein Bußgeldbescheid und Fahrverbot. Doch von letzterem wurde von dem Gericht abgesehen (Az.: 19 OWi Js 2669/15-258/15), wie der ADAC mitteilt.

Der Autofahrer hatte Einspruch eingelegt und konnte nachweisen, dass sein Tacho um 22 km/h nach unten von der tatsächlichen Geschwindigkeit abwich. Er konnte dem Gericht außerdem glaubhaft nachweisen, dass er nicht wusste, dass sein Tacho eine falsche Geschwindigkeit anzeigte.

Nach Ansicht der Richter habe der Beschuldigte zwar erkennen können, schneller als die erlaubten 50 km/h zu fahren - denn auch der defekte Tacho muss ihm rund 60 km/h angezeigt haben. Allerdings sei ein grober Pflichtenverstoß - also ein bewusstes Missachten der Geschwindigkeitsbegrenzung - nicht anzunehmen.

Bei Tacho-Eingriffen kann Betriebserlaubnis erlöschen

Der Tacho habe dem Fahrer zur Orientierung gedient. Da man im Allgemeinen von einer korrekten Anzeige ausgehen dürfe, habe sich der Mann darauf verlassen und so nicht absichtlich falsch gehandelt. Vom Fahrverbot wurde abgesehen, eine Geldbuße muss der Fahrer dennoch zahlen, da er selbst mit trägem Tacho noch schneller fuhr als erlaubt.

Warum der Tacho nicht korrekt funktionierte, ist nicht bekannt. Ein bewusster Eingriff in die Funktion des Tachos - zum Beispiel eine Verlangsamung - kann allerdings zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. In einem solchen Fall würden deutlich drastischere Strafe als bei einer bloßen Geschwindigkeitsüberschreitung folgen.

 

 

Quelle: dpa, ADAC

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