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Trotz Frühling verboten: Sommerreifen auf Eis und Schnee - Schon gewechselt? Wetter beachten!

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Vielerorts war es bereits vor Wochen recht warm, und viele Autofahrer haben auf Sommerreifen umgestellt. Wo nun Schnee liegenbleibt, sollten sie ihr Auto stehenlassen.

Wer der "O bis O"-Faustregel folgend bereits zu Ostern seine Winterreifen einmottete, könnte in dieser Woche mancherorts ein Problem bekommen Wer der "O bis O"-Faustregel folgend bereits zu Ostern seine Winterreifen einmottete, könnte in dieser Woche mancherorts ein Problem bekommen Quelle: dpa/Picture Alliance

München - In einigen Regionen Deutschlands ist der Winter zurück: Schneefall und eisiger Wind sorgen mancherorts für wenig frühlingshafte Straßenverhältnisse. Was, wenn Autofahrer nach dem warmen März bereits auf Sommerreifen gewechselt haben?

Die Rechtslage ist klar: "Bei einem Wintereinbruch darf ich mit Sommerreifen nicht fahren. In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht", sagt Jost Henning Kärger, Rechtsexperte vom ADAC. Ansonsten riskieren die Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt. Diese Summe könne sich zudem erhöhen, wenn aufgrund des Verstoßes eine Behinderung, Gefährdung oder sogar eine Sachbeschädigung eintritt, erklärt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg.

Rein rechtlich gebe es keinen festgelegten Zeitraum im Jahr, in dem eine "Winterreifenpflicht" gilt. Es kommt allein auf die tatsächlichen Witterungsverhältnisse an, erklärt Mielchen.

Nicht nur Bußgeld und Punkte drohen: "Es könnte bei einem Unfall zu einer Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen kommen", weiß ADAC-Mann Kärger. Er rät Autofahrern abzuwarten, bis sich die winterlichen Straßenverhältnisse wieder gelichtet haben. Pendler, die bereits auf Sommerreifen fahren, sollten die Wetterprognosen berücksichtigen und sich im Zweifel frühzeitig alternative Transportmöglichkeiten suchen.

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