• Online: 3.693

Urteil: Ferrari verliert die Marke Testarossa - Es drohen Testarossa-Rasierapparate

verfasst am

Das hat sich Maranello anders vorgestellt: Ferrari hat den Streit um die Marke Testarossa verloren. Die Italiener müssen in die Löschung einwilligen, so ein Urteil.

Ferrari Testarossa: Der italienische Sportwagenbauer müsse in die Löschung der deutschen und der internationalen Marke Testarossa einwilligen, entschied das Düsseldorfer Landgericht Ferrari Testarossa: Der italienische Sportwagenbauer müsse in die Löschung der deutschen und der internationalen Marke Testarossa einwilligen, entschied das Düsseldorfer Landgericht Quelle: dpa/Picture Alliance

Düsseldorf - Müssen sich Ferrari-Fans nun an Fahrräder der deutschen Marke Testarossa gewöhnen? Klingt absurd, aber: Der Sportwagenhersteller Ferrari hat den Rechtsstreit um seine Marke Testarossa verloren - wir berichteten. Ferrari müsse in die Löschung der deutschen und der internationalen Marke Testarossa einwilligen, entschied das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch (Az.: 2a O 166/16).

Das Urteil kann noch beim Oberlandesgericht angefochten werden. Ferrari habe die Marke in den vergangenen fünf Jahren nicht mehr ausreichend genutzt, begründete eine Gerichtssprecherin die Entscheidung. "Eine Marke muss genutzt werden, damit sie geschützt bleibt. Das hat das Unternehmen hier nicht getan."

Damit gewann der Nürnberger Spielzeugfabrikant Kurt Hesse den Rechtsstreit. Ferrari nutze den Modellnamen Testarossa seit gut 20 Jahren nicht mehr, hatte der Unternehmer argumentiert. Und Recht bekommen.

Rasierapparate und Fahrräder

"Das freut mich schon sehr", sagte der Nürnberger Unternehmer Kurt Hesse der Deutschen Presse-Agentur. Er hatte geklagt und sich zuvor die Markenrechte an Testarossa gesichert. Dagegen hatte Ferrari Widerspruch eingelegt, für den sich der Bayer wiederum mit dem Antrag auf Löschung der alten Marke Testarossa beim Deutschen und beim Europäischen Markenamt revanchierte.

Der Ferrari Testarossa wurde in Italien von 1984 bis 1996 gebaut, hatte bis zu 446 PS und zwölf Zylinder. Testarossa heißt roter Kopf oder rote Spitze. Den Namen gab man dem Boliden wegen der roten Kappen auf den Zylinderköpfen. Die flache Flunder aus Maranello konnte damit auf 290 Kilometer pro Stunde beschleunigen.

Doch nun will der bayerische Spielzeugfabrikant Hesse (73) den Modellnamen für Fahrräder, E-Bikes und Rasierer nutzen, wie er am Mittwoch verriet. Der frühere Eigentümer der Carrera-Rennbahn-Produktion leitet inzwischen die Autec AG in Nürnberg, die überwiegend ferngesteuerte Spielzeuge herstellt.

Urteil mit weitreichenden Folgen?

Ferrari hatte argumentiert, immerhin sei man nach wie vor mit Wartung, Reparatur und Aufbereitung der Testarossa-Sportwagen beschäftigt. Damit nutze man die Marke tatsächlich. Doch das hatten die Richter nicht gelten lassen, weil das Unternehmen diese Dienstleistungen unter der Dachmarke Ferrari erbringe. Und die Nutzung von Testarossa im Ersatzteilgeschäft habe einen zu geringen Umfang.

"Die heutige Entscheidung muss die Alarmsirenen bei allen Herstellern schrillen lassen, die bekannte Marken besitzen, diese aber nicht mehr nutzen", sagte der Markenrechts-Experte Georg Jacobs von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek. "Unternehmen dürfen sich nicht auf ihren Marken-Lorbeeren der Vergangenheit ausruhen. Nur, wer seine Produktmarke regelmäßig nutzt, erhält ihre Wertigkeit." Im Extremfall könne andernfalls sogar ein direkter Wettbewerber die Marke für sich nutzen.

Avatar von MOTOR-TALK (MOTOR-TALK)
75
Hat Dir der Artikel gefallen? 10 von 12 fanden den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
75 Kommentare: