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Porsche-Prozess: Auch Staatsanwaltschaft legt Revision ein - Ein Urteil - zwei Mal Revision

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Holger Härter ist vom Landgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 630.000 Euro verurteilt worden. Das passt weder Härter noch der Staatsanwaltschaft.

Der ehemalige Porsche-Finanzchef Holger Härter Der ehemalige Porsche-Finanzchef Holger Härter Quelle: dpa/Picture Alliance

Stuttgart - Nach der Verurteilung des früheren Porsche-Finanzchefs Holger Härter wegen Kreditbetrugs geht auch die Staatsanwaltschaft in Revision. Das sagte eine Sprecherin am Freitag.

Härter war vom Landgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 630.000 Euro verurteilt worden, weil er nach Ansicht der Richter 2009 bei einem Kreditantrag geschönte Zahlen angegeben hat. Die Anklagebehörde hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.

Die Kammer habe in ihrer Urteilsbegründung in einem Punkt eine andere Auffassung gehabt als die Anklage, sagte die Sprecherin. Möglicherweise sei das Urteil dadurch zu milde ausgefallen. Härters Anwältin hatte bereits angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.

 

Quelle: dpa

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