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2019: Was sich für Autofahrer ändert - Diese Änderungen kommen 2019 auf Autofahrer zu

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Steigende und sinkende Kosten, Fahrverbote und neue Abgas-Messverfahren - das neue Jahr beginnt nicht nur mit guten Vorsätzen, sondern auch mit neuen Gesetzen.

Im kommenden Jahr ändern sich im Straßenverkehr einige Regelungen. Was und wann, das erfahrt Ihr hier Im kommenden Jahr ändern sich im Straßenverkehr einige Regelungen. Was und wann, das erfahrt Ihr hier Quelle: dpa / Picture-Alliance

Berlin - Dieselfahren wird komplizierter, Lkw-Fahren teurer, Stromer werden lauter und Auto-Zulassungen bequemer. Das neue Jahr steht schon fast vor der Tür und mit ihm auch einige Neuerungen und Gesetze. Wir haben Paragraphen gewälzt und zusammengestellt, worauf Ihr euch 2019 einstellen müsst.

Januar

  • Steuervorteil für E-Dienstwagen

Wer sich für einen E-Dienstwagen entscheidet, darf sich über einen gesunkenen Steuersatz freuen. Bislang müssen Arbeitnehmer, die ihren Firmenwagen auch privat nutzen wollen, ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil monatlich versteuern. Dieser Satz wird für Hybrid- und Elektro-Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 angeschafft werden, auf 0,5 Prozent halbiert.

  • Fahrverbote in Stuttgart

Ab Januar 2019 gilt in der gesamten Stuttgarter Umweltzone ein Fahrverbot für Dieselautos unterhalb der Euro-Abgasnorm 5. Bei Zuwiderhandlung drohen 80 Euro Strafe. Für Anwohner und Handwerksbetriebe gilt allerdings eine Schonfrist bis April. Ausgenommen von dem Verbot sind Einsatz- und Hilfsfahrzeuge, Reisebusse, Taxis und entsprechend gekennzeichnete Historienfahrzeuge.

  • Lkw-Maut

Schlechte Nachrichten für Spediteure und Lkw-Fahrer. Brummifahren wird teurer. Ab kommenden Jahr soll neben dem Gewicht, auch die Lärmbelästigung in den Tarif aufgenommen werden. Der Bund verspricht sich Mehreinnahmen in Milliardenhöhe. Elektrisch und gasbetriebene Lastwagen sind von der Regelung ausgenommen.

 

Februar

  • Fahrverbote in Frankfurt

Auch Frankfurt sperrt den Diesel aus. Wo genau Diesel nicht mehr fahren dürfen, ist noch nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass sich das Diesel-Fahrverbot an der Umweltzone der Stadt orientiert. Das Gericht machte hierzu keine klare Angabe. Die Umweltzone in Frankfurt umfasst die Fläche innerhalb des Autobahnrings rund um die Stadt.

Fest steht: Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter sowie Benziner der Klassen Euro 1 und Euro 2 sind betroffen. Ab 1. September kommen Euro-5-Diesel dazu.

 

Juli

  • Warnsignale für Elektroautos

Beschlossen 2014, wird im Juli 2019 ein EU-Gesetz für Elektroautos umgesetzt. Alle neu entwickelten E-Fahrzeugtypen in der EU müssen dann ein akustisches Warnsystem, genannt AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System), an Bord haben. Damit soll die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern und Sehbehinderten gewährleistet werden. Das nicht abschaltbare System gibt bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h ein Warngeräusch, angelehnt an Verbrennungsmotoren ab. Auch Beschleuniguns- und Bremsvorgänge sollen erkennbar sein.

 

September

  • Das RDE-Testverfahren (Real Driving Emissions) wird eingeführt

Das im September dieses Jahres eingeführte WLTP-Verfahren soll Schadstoffausstoß und Verbrauch von Neuwagen bereits realitätsnaher erfassen - ist aber weiter eine Prüfstandsmessung. Ab September 2019 gesellt sich das RDE-Verfahren hinzu. Hier wird mittels eines portablen Messgeräts der tatsächliche Ausstoß auf der Straße gemessen. Wind, Temperatur, Verkehrsaufkommen und viele andere Parameter sind dann mehr oder weniger dem Zufall überlassen. Eben wie im "echten" Straßenverkehr.

  • Stuttgart weitet Fahrverbote aus

Stuttgart belegt Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 ab September 2019 ebenfalls mit Fahrverboten. Bedingung dafür ist allerdings, dass die Luft bis September nicht nennenswert sauberer geworden ist.

 

Noch ohne festes Datum

  • Online-Zulassung

Bereits jetzt ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich die Abmeldung und Wiederzulassung seines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle online durchzuführen.

Das neue Gesetz, dem der Bundesrat noch zustimmen muss, umfasst dann auch Erstzulassungen, Umschreibungen und Adressänderungen. Durchgeführt wird dies im Online-Portal der Zulassungsstelle. Voraussetzung ist ein Personalausweis mit Online-Funktion.

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