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Wer zahlt, wenn das Motorrad gegen ein Auto fällt? - Der kluge Biker parkt auf dem Hauptständer

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Fällt ein Motorrad um und beschädigt ein anderes Fahrzeug, kann es kompliziert werden. Die Versicherung übernimmt bei Fahrlässigkeit keine Kosten. Ein Überblick.

Kracht das Motorrad auf die Seite und beschädigt ein Auto, muss geklärt werden, ob der Biker seine Maschine fahrlässig abgestellt hat Kracht das Motorrad auf die Seite und beschädigt ein Auto, muss geklärt werden, ob der Biker seine Maschine fahrlässig abgestellt hat Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Eine kräftige Windböe, schon ist es passiert: Das Motorrad kracht auf die Seite. Zum möglichen Schaden am Zweirad kann für den Halter noch weiterer Ärger kommen, wenn das Bike im Sturz ein geparktes Auto beschädigt. "Wenn ich beim Abstellen des Motorrads nicht darauf geachtet habe, dass es gut steht, geht man von Fahrlässigkeit aus", sagt Timo Voß vom Bund der Versicherten (BdV). Da auch das Abstellen oder Parken zum Betrieb des Fahrzeugs gehört, muss der Motorradhalter dann seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

Klappständer reicht im Einzelfall nicht aus

Als Motorradfahrer tut man deshalb gut daran, sein Zweirad stets auf dem Hauptständer zu parken, sagt Voß. So stehe es sicher, und man riskiere in der Regel keinen Ärger, der einen teuer zu stehen kommen kann. "Es ist immer eine Frage des Einzelfalls, aber wer nur den Klappständer nutzt, dem kann unter Umständen Fahrlässigkeit unterstellt werden."

Hat der Halter sein Motorrad ordentlich abgestellt, liegt die Sache anders. "Ist das Motorrad durch einen Sturm umgestürzt und hat ein anderes Fahrzeug beschädigt, muss dessen Halter seine Teilkasko in Anspruch nehmen", erklärt Voß. Hat er keine Teilkaskoversicherung, bleibe er auf seinem Schaden sitzen.

Doch auch wenn das beschädigte Fahrzeug teilkaskoversichert ist, bekommt dessen Halter den Schaden nicht immer ersetzt. "Hat zum Beispiel jemand das Motorrad umgestoßen, haben wir Vorsatz, dann zahlt keine Versicherung", sagt Voß. Zwar müsste in dem Fall der Randalierer Schadenersatz leisten, doch wenn der nicht auffindbar ist, kann man ihn auch nicht zur Rechenschaft ziehen. Ebenfalls Pech gehabt hat der Besitzer des beschädigten Autos, wenn nicht aufzuklären ist, warum das Motorrad umstürzte. "Es gibt einfach Situationen, vor denen kann man sich nicht schützen", sagt Voß.

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