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Urlauber aufgepasst: Ab dem ersten Juli 2012 sind in Frankreich alle Autofahrer verpflichtet, ein Alkoholmessgerät mitzuführen, sogar Touristen. Bei Zuwiderhandlung ruft der Staatsdiener elf Euro auf, die an Ort und Stelle gezahlt werden müssen. Wird gleichzeitig ein Alkoholvergehen festgestellt, erhöht sich der Strafsatz, sogar eine Freiheitsstrafe ist möglich. Ein zugelassener Tester kostet hingegen nur ein bis zwei Euro und ist unter anderem in Apotheken, Diskotheken und Tankstellen erhältlich. Bei der Kontrolle ist ein unbenutztes Gerät vorzuzeigen. Die neue Regelung soll Autofahrer dazu animieren, den Blutalkoholwert selbst zu überprüfen. Kritiker monieren aber, dass die Kosten für Alkoholtestgeräte auf den Bürger abgewälzt werden sollen. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzeszusatz von der Bevölkerung aufgenommen wird. (bs)
Quelle: MOTOR-TALK |
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