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Bußgelder aus Italien werden nun in Deutschland vollstreckt - ADAC: Auch zurückliegende Verstöße betroffen

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Italienische Bußgeldbescheide dürfen nun auch in Deutschland vollstreckt werden. Darauf weist der ADAC hin. Das ist sogar rückwirkend möglich.

Er fährt nicht zu schnell: Gondelführer in Venedig Er fährt nicht zu schnell: Gondelführer in Venedig Quelle: dpa/Picture Alliance

München - Südlich der Alpen in Italien kosten Knöllchen deutlich mehr als bei uns, das hat sich mittlerweile herumgesprochen. Allerdings konnte die italienische Polizei ihre Bußgeldbescheide in Deutschland bisher nicht verfolgen. Es bestand kein Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland.

Das hat sich nun geändert. In Italien verhängte Geldbußen können nun ab 70 Euro Höhe auch in Deutschland vollstreckt werden. Das entsprechende Gesetz trat zum 27. März 2016 in Kraft. Darauf weist der ADAC hin. Nur griechische Bußgeldbescheide können noch nicht EU-weit verfolgt werden.

Achtung: Die Regelung gilt nicht nur für künftige Verstöße, sondern möglicherweise auch für zurückliegende. Die Verjährungsfrist beträgt laut dem Autoclub fünf Jahre. In Deutschland ist die Zwangsvollstreckung der Bußgelder nur zulässig, wenn sie durch das Bundesamt für Justiz vorgenommen wird.

Private italienische oder deutsche Inkassofirmen dürfen Forderungen italienischer Behörden nicht zwangsweise eintreiben. Anders sieht es mit Mautforderungen der privaten italienischen Autobetreiber aus, wenn klar ist, wer der Fahrer war. Solche Forderungen dürfen 10 Jahre lang verfolgt und auch vor deutschen gerichten eingeklagt werden. (bmt)

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