Zylinderkopfdichtung bei Gebrauchtmotor kaputt

Hallo.
Ich bin neu hier, also bitte ich um Verzeichung sollte ich mit meinem Anliegen hier falsch sein.

Ich habe im November, nach einem Motorschaden, einen Gebrauchtmotor in meinen Alfa 156 einbauen lassen.
Jetzt nach vier Monaten Fahrt, hat sich die Zylinderkopfdichtung verabschiedet und die selbige Werkstatt meint das der Motor so viel schaden genommen das es sich nicht reparieren lässt.

Meine Frage ist nun, fällt dies unter die Gewährleistung des damals eingebauten Motors oder bleibe in nun auf den Kosten und dem Schrotthaufen sitzen?

16 Antworten

Garantie ist ein rein freiwilliges Versprechen und kann an Bedingungen geknüpft sein und/oder ausgeschlossen werden. Die Gewährleistung muß bei gebrauchten Dingen mindestens ein Jahr betragen, wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr gilt.

Dann gibt es noch den Unterschied zwischen Garantie (freiwillig)
Und Gewährleistungspflicht (gesetzlich geregelt im bürgerlichen Gesetzbuch)

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