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Zwitter Brezel, Bj. 53, mit Typ4 und Schräglenker mit H-Kennzeichen eintragbar?

VW Käfer Ovali
Themenstarteram 24. Juli 2014 um 12:54

Hallo Forum,

ich würde gerne eine Zwitter Brezel erwerben, die einen Typ4-Motor und ein Schräglenker-Fahrwerk besitzt.

Momentan steht die im Kleinwalsertal (Österreich) hat aber deutsche Papiere.

Gibt es da eine Möglichkeit / Nachweis für eine Eintragung mit H-Kennzeichen?

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!

Sonnige Grüße vom See

Jens

Beste Antwort im Thema

Naja. Wenn man sich überlegt, welchen Zweck die H-Zulassung verfolgt, dürfte sowas nicht gehen.

Die zeitgenössischen Umbauten sollen ermöglichen, dass das, was auch damals schon gemacht wurde, heute nicht zurückgebaut werden muss. Also der Hot Rod aus den 50ern mit der 30er Jahre Basis soll erhalten werden, weil er eben den Geschmack der Zeit dokumentiert. Entsprechend könnte er auch heute noch gemacht werden.

Das was der TE vorhat, ist aber weniger der Geschmack der 70er. Da hätte kein Mensch eine Zwitter Karosse auf ein "nagelneues" Fahrgestell geschraubt. Warum auch?

Es ist doch eher der Geschmack von heute.

Ist ja OK (auch wenn es mich persönlich schüttelt, wenn ein Zwitter verbastelt wird, aber das ist mein Problem :D) aber historisches Kulturgut im Sinne der H Zulassung ist wohl eher nicht...

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H-Fähig währe er, wen die Umbauten maximal 10 Jahre nach Erstzulassung hätten gemacht werden können, jetzt kannste mal rechnen :)

...also Nein

Themenstarteram 24. Juli 2014 um 13:58

Hallo Jan Peter,

Danke für die schnelle Antwort … aber wieso max. 10 Jahre nach EZ? Ich habe eine Info, dass - wenn man es nachweisen kann - ab jetzt 30 Jahre zurück, die Art von Tuning bereits üblich war. Dann wäre eine Zulassung mit H möglich. ??? bin verwirrt!

Zumal ich bereits einige Ovales mit Typ4 und Schräglenker und H-Kennzeichen gesehen habe!

Hier gibt's was zum nachlesen:

http://www.pressebox.de/pressemitteilung/tuev-sued-ag/TUeV-SUeD-Mehr-Durchblick-bei-der-neuen-H-Zulassung/boxid/490111

Vielleicht hellt das die Verwirrung etwas auf...am Ende kommt's auch immer nen bisschen auf den Prüfer und seine Einschätzung an.

Am besten Du fährst mal beim örtlichen TÜV vorbei und schilderst Dein Vorhaben bzw. Deine Fragen.

 

Beste Grüße

SideWinder80

ne, das is schon richtig, wie ich schrieb: gravierende umbauten müssen 10 jahre nach EZ gemacht oder zumindest möglich gewesen sein. es gibt gewisse Ausnahmen, wie Gurte, blinker, Radio, aber bestimmt kein typ4 Motor oder schräglenker.

sonnst könnte man ja in eine tin lizzy von 1920 einen ford capri motor mit h pflanzen :) spass bei seite, geht wirklich nicht

Zitat:

Original geschrieben von Typ11_Bodensee

Hallo Jan Peter,

Danke für die schnelle Antwort … aber wieso max. 10 Jahre nach EZ? Ich habe eine Info, dass - wenn man es nachweisen kann - ab jetzt 30 Jahre zurück, die Art von Tuning bereits üblich war. Dann wäre eine Zulassung mit H möglich. ??? bin verwirrt!

Zumal ich bereits einige Ovales mit Typ4 und Schräglenker und H-Kennzeichen gesehen habe!

Typ-4-Motoren gab es ab 1968, also kurz nach der Erfindung des Schräglenker-Käfers, passende Schaltgetriebe ab 1970. Brezel-Karossen gab es schon vorher. Also wäre so ein Umbau theoretisch ab 1970 möglich gewesen. Welches Baujahr ist denn die Bodengruppe? Normal nimmt man ja welche vor EZ 10/71, demnach müsste der Umbau dem Stand von vor 1981 entsprechen. Was die verarbeiteten Teile betrifft: Kein Problem. Ein zeittypischer Umbau war das für die 70er und frühen 80er noch nicht unbedingt, das kam erst später auf, dass man die alten Häuschen für sowas verwendete, aber machbar war es auf jeden Fall.

...ganz einfache Rechnung: Eingetragenes Bj. ist '53 - so schreibt der TE + 10 jahre = 63;

63 Gab es keinen typ4 und keine schräglenker ergo kein H möglich

Zitat:

Original geschrieben von janpeterstahl

...ganz einfache Rechnung: Eingetragenes Bj. ist '53 - so schreibt der TE + 10 jahre = 63;

Wo genau schreibt er das?

Er schreibt zwar nicht ausdrücklich, dass das nicht so gemacht worden sei, aber ich frage mich, was einfacher ist: Schräglenker an eine Ovalibodengruppe zu bekommen oder ein Ovalihäuschen auf eine Automaticbodengruppe von 1969 zu bekommen??

Fakt ist, dass entscheidend ist, was in den Papieren steht.

Ich stimme da VolkerIZ zu, denn das "Geheimnis" ist das Baujahr der Bodengruppe. Was da für ein Häuschen drauf ist, wäre dann egal. Wir gehen von der Optik aus, eben Bj.53 Häuschen. Der Prüfer muss von der Fahrgestellnummer ausgehen. Davon dann +10 Jahre was dahin möglich gewesen wäre. Aber auch da muss man nachweisen das es so etwas MIT TÜV in diesem Zeitraum gab.

Aber ehrlich? So einen Prüfer, der das alles mitmacht, musste auch erstmal finden.:rolleyes::rolleyes:

-

Die neue 30 Jahresregel könnte auch treffen, wenn es nachweislich, also im Brief so eingetragen, seit 1984 drinsteht.

Durchaus möglich, damals aber seeehr selten.

Und wieder entscheidet hier ein Prüfer mit seinen Ansichten wie ein Oldtimer auszusehen hat. Aber die Chancen sind weitaus grösser.

Naja. Wenn man sich überlegt, welchen Zweck die H-Zulassung verfolgt, dürfte sowas nicht gehen.

Die zeitgenössischen Umbauten sollen ermöglichen, dass das, was auch damals schon gemacht wurde, heute nicht zurückgebaut werden muss. Also der Hot Rod aus den 50ern mit der 30er Jahre Basis soll erhalten werden, weil er eben den Geschmack der Zeit dokumentiert. Entsprechend könnte er auch heute noch gemacht werden.

Das was der TE vorhat, ist aber weniger der Geschmack der 70er. Da hätte kein Mensch eine Zwitter Karosse auf ein "nagelneues" Fahrgestell geschraubt. Warum auch?

Es ist doch eher der Geschmack von heute.

Ist ja OK (auch wenn es mich persönlich schüttelt, wenn ein Zwitter verbastelt wird, aber das ist mein Problem :D) aber historisches Kulturgut im Sinne der H Zulassung ist wohl eher nicht...

...und deswegen wird es schwer Prüfer zu finden, die sowas als Oldtimer gutheißen.

Ich denke da so an Rolf Klaus, der es sicher auch nicht leicht hatte einen zu finden. Nur er ( einer der wirklich wenigen)konnte wohl nachweisen das er schon 1979 sein Teil, mit Typ4 Schräglenker ect., zum Siegertreppchen beim Beschleunigungsrennen führen konnte.

Kommt ganz auf den Prüfer an! Hab sogar schon nen käfer mit H, schräglenker und nen mexhäuschen ab 96 gesehen... Alles an einem käfer!

am 24. Juli 2014 um 21:44

mein alter prüfer in schland würde das auf jeden fall machen

er ist nen sehr guter freund von meinem vater daher würde ich bei solchen sachen keine probleme sehen,

er trägt alles ein aber hat ein genaues auge auf sicherheit und das finde ich echt gut.

gruss horst

Themenstarteram 29. Juli 2014 um 8:42

An Alle, vielen Dank für Eure Beiträge. Mir ist jetzt einiges klarer geworden.

Merci und beste Grüße vom Bodensee

Jens

am 4. Januar 2016 um 8:48

Hallo Jens,

 

hast du den Käfer damals erworben? Ich glaube, dass Du von dem Käfer sprichst, der auch in einem Youtube Video zu bewundern ist, Farbe babyblau.

 

Ich hätte Interesse an diesem Fahrzeug.

 

Gruß Tobi

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