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zweites mal totalschaden

Themenstarteram 5. Februar 2007 um 11:31

Hallo zusammen,

ich hatte letztes Jahr einen Verkehrsunfall mit dem Resultat, dass mein Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. Auf der Fahrerseite wurde die hintere Tür eingedrückt und die vordere hatte Lackbeschädigungen.

Da die Reparaturkosten höher waren als der Wiederbeschaffungswert, bekamm ich natürlich nur diesen ersetzt.

Seitdem habe ich an dem Schaden nichts verändert oder repariert. Nun hatte ich erneut einen Unfall an der Seite, nur das jetzt die vordere Tür eingedrückt ist, wo beim ersten Unfall nur Kratzer waren.

Kann man jetzt nochmal auf Totalschaden abrechnen oder ist der Wert des Fahrzeuges mit dem Altschaden sowieso Null?

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37 Antworten
am 8. Februar 2007 um 8:45

Dafür gibt´s SV, die regionale Marktunterschiede trefflich erfassen (sollen).

Danke für den Tipp :cool:

am 8. Februar 2007 um 9:00

:D;)

am 9. Februar 2007 um 23:51

Restwertbörsen Wie Autoversicherer ihre Kunden mit fiktiven Angeboten Austricksen (gesichtet 10.02.07)

Grüße

G.o.

am 10. Februar 2007 um 0:00

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Restwertbörsen

Wie Autoversicherer ihre Kunden mit fiktiven Angeboten Austricksen (gesichtet 10.02.07)

Grüße

G.o.

Solche Beiträge nerven nur und haben auch mit der Fragestellung nichts zu tun

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Solche Beiträge nerven nur und haben auch mit der Fragestellung nichts zu tun

Sie durchaus etwas mit der Fragestellung zu tun.

Denn es geht hier um die Differenz WBW und RW.

Je höher der RW, desto niedriger der Schadensersatz.

und hier tricksen einige (= nicht alle) Versicherer hart an und über der Grenze des Legalen.

Aber hier braucht sich der TE über den RW keine Gedanken mehr machen. Ich kann den nämlich Hellesehen

Gebot 30 Euro

Geboten von Frau K. vom Autoteilekaufhaus P.

Woher ich das wohl weis? :D

am 14. Februar 2007 um 14:16

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Sie durchaus etwas mit der Fragestellung zu tun.

Denn es geht hier um die Differenz WBW und RW.

Je höher der RW, desto niedriger der Schadensersatz.

und hier tricksen einige (= nicht alle) Versicherer hart an und über der Grenze des Legalen.

aber wenn doch der Restwert hoch ist, bin ich als geschädigter (wenn ich ein dem RW identisches Angebot vom Autoaufkäufer hab) und das Auto weggebe also nicht repariere, nicht benachteiligt, denn ich kriege den einen Teil von der Versicherung und den anderen Teil vom Autoaufkäufer odet täusch ich mich da?

Benachteiligt bin ich doch nur wenn der Restwert sehr hoch ist und vom WBW abgezogen wird, ich dadurch von der VErsicherung weniger WBW bekomme und das Auto wieder reparieren lassen möchte!!

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