zweites mal totalschaden

Hallo zusammen,

ich hatte letztes Jahr einen Verkehrsunfall mit dem Resultat, dass mein Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. Auf der Fahrerseite wurde die hintere Tür eingedrückt und die vordere hatte Lackbeschädigungen.

Da die Reparaturkosten höher waren als der Wiederbeschaffungswert, bekamm ich natürlich nur diesen ersetzt.

Seitdem habe ich an dem Schaden nichts verändert oder repariert. Nun hatte ich erneut einen Unfall an der Seite, nur das jetzt die vordere Tür eingedrückt ist, wo beim ersten Unfall nur Kratzer waren.

Kann man jetzt nochmal auf Totalschaden abrechnen oder ist der Wert des Fahrzeuges mit dem Altschaden sowieso Null?

37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Da liegt der Hase im Pfeffer!
Für eine olle, allseits vermackte Huddelskiste gibt dir - überspitzt - der Aufkäufer "stets" nur 100,- (=Restwert); willst du dir aber Ersatz beschaffen, musst du für was zum vorherigen Zustand Vergleichbares deutlich tiefer in die Tasche greifen (=Wiederbeschaffungswert),
auch wenn der Unterschied nur darin besteht, dass zu den 50 Macken noch eine dazu gekommen ist.

Bis sich WW und RW auf einem Wert einfinden, kannst du theoretisch X-Mal auf Totalschadenbasis abrechnen.
Es sei denn, man würde dem Geschädigten zumuten, den beschädigten Rest dort zu veräußern, wo er sich auch um Ersatzbeschaffung bemühen würde.

Klar sowas gibts schon und nennt sich

$14 GG Enteignung auf dejure.org

Zitat:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19)
Artikel 14
Absatz 3

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Grüße

G.o.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Für eine olle, allseits vermackte Huddelskiste gibt dir - überspitzt - der Aufkäufer "stets" nur 100,- (=Restwert); willst du dir aber Ersatz beschaffen, musst du für was zum vorherigen Zustand Vergleichbares deutlich tiefer in die Tasche greifen (=Wiederbeschaffungswert),
auch wenn der Unterschied nur darin besteht, dass zu den 50 Macken noch eine dazu gekommen ist. usw.

Es gibt auch gegenteilige Beispiele:

Da liegt der Restwert über dem Wiederbeschaffungswert.
Es hat sich allerdings noch keine Versicherung gefunden, die aufgrund dieses peinlichen Umstandes Geld vom Opfer haben wollte.

Ich kenne alledrings eine Versicherung, die hat dem AS geschrieben:

"Somit ist ihnen kein wirtschaftlich darstellbarer Schaden entstanden. Wir betrachten diesen Schadenfall daher als erledigt."

Mit freundlichen Grüßen aus Coburg 😛

Die mit dem Schild (vor dem Kopf)

Und was macht ein Dellenzähler, wenn selbst seine beiden regionalen Restwertaufkäufer mehr für den Unfallwagen bieten, als man als Wiederbeschaffungswert ausgerechnet hat ???

Z.B. bei einem DB-Sprinter ist das noch nicht mal selten.

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Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Und was macht ein Dellenzähler, wenn selbst seine beiden regionalen Restwertaufkäufer mehr für den Unfallwagen bieten, als man als Wiederbeschaffungswert ausgerechnet hat ???

a) Er begibt sich auf die Suche nach seriösen Restwertaufkäufern?

b) Er kauft sich einen neuen Rechner, der "richtige" Zahlen ausrechnet?

😁😉

Bingo.

Dann muss er sich Gedanken machen, ob er seinen WBW Markgerecht ermittelt hat, oder, oder den nur aus der Schwacke-Liste abgeschrieben hat.

Aber es gibt ja zum Glück genügend fähige Sachverständige jenseits des Weißwurstäquator (einige fliegen sogar im Weltall LOL) denen dass nicht passieren kann.

Die kann kann man dann ja beauftragen mit der Gutachtenerstellung. (Wenn sie dafür überhaupt noch Zeit haben)

ps: Das war gar nicht einer von meinen Fällen. Das ist einem Kollegen so passiert ätsch.. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


a) Er begibt sich auf die Suche nach seriösen Restwertaufkäufern?

b) Er kauft sich einen neuen Rechner, der "richtige" Zahlen ausrechnet?

😁😉

Wo, bitte gibt es denn seriöse Restwertaufkäufer (Kicher)

😁 😁 😁

@ELK_EN

seriös - lat.=serius (ernsthaft, ernstlich)

Wer bereit ist, die Summe X für einen beschädigten Gegenstand zu bezahlen, ist seriös.

Urteil des BGH Urteil des VI. Zivilsenats vom 12.7.2005 - VI ZR 132/04

Zitat:

Realisiert der Geschädigte den Restwert durch den Verkauf seines Fahrzeugs, kann er seiner Schadensberechnung grundsätzlich den erzielten Restwertbetrag zugrundelegen.
Macht der Haftpflichtversicherer des Schädigers demgegenüber geltend, auf dem regionalen Markt hätte ein höherer Restwert erzielt werden müssen, liegt die
Darlegungs- und Beweislast bei ihm.

im Urteil steht dann noch:

Zitat:

.... Ein Geschädigter ist allerdings grundsätzlich nicht
verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen .... VI ZR 119/04 - aaO) und
kann vom Schädiger auch nicht auf einen höheren Restwerterlös verwiesen werden, der auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielt werden könnte ....

Warum sagen sowas unsere obersten Richter??? Grübel.... Grübel....

Grüße
G.o.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Wer bereit ist, die Summe X für einen beschädigten Gegenstand zu bezahlen, ist seriös.

Ein Restwertaufkäufer, der ein "seriöses" Restwertangebot z.B. allein auf Basis telefonischer Fahrzeugzustandsbeschreibungen unterbreitet, handelt seriös unseriös.

😉

Bei mir bekommen die Händler vor Ort eine Emailabfrage inkl. digitaler Lichtbilder. Hat sich mittlerweile gut eingespielt und so mancher Händler ist froh die Leerzeiten seiner Angestellten, die des Schadensmanagement der Versicherer gerissen hat, wenigsten noch teilweise stopfen zu können.

Auch die Autoverwerter sind dankbar für jedes Fahrzeug, dass nicht mehr reparabel ist.

Mittlerweile benötige ich nicht zuletzt deswegen zwei Tage zur Gutachtenerstellung.

Mfg
G.o.

@xAKBx

Aus: BERTELSMANN Wörterbuch
• se|ri|ös [Adj. , -er, am -esten] Ggs. unseriös 1 ernst, feierlich; ~e Kleidung 2 gediegen, zuverlässig, vertrauenswürdig; ein ~er Mensch, Partner; eine ~e Firma 3 ernst gemeint, mit solider Grundlage; ein ~es Angebot [<frz. sérieux ”ernst“, <lat. serius ”ernst“]

Der Gegensatz von seriös ist nicht lachhaft. 😉

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Und was macht ein (Gutachter), wenn selbst seine beiden regionalen Restwertaufkäufer mehr für den Unfallwagen bieten, als man als Wiederbeschaffungswert ausgerechnet hat ???

Z.B. bei einem DB-Sprinter ist das noch nicht mal selten.

Zahlt der Restwertaufkäufer mehr als an Wiederbeschaffungswert ausgewiesen ist,

so ist das Gutachten offensichtlich fehlerbehaftet.

Es sei denn, das Fahrzeug hätte sich durch den Unfall qualitativ verbessert. 😁
Was vermutlich in 100 von 100 Fällen ausgeschlossen werden kann. 😉

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Zahlt der Restwertaufkäufer mehr als an Wiederbeschaffungswert ausgewiesen ist,
so ist das Gutachten offensichtlich fehlerbehaftet.

Das ist natürlich zwingend. 🙄

Vorschlag:

Schwacke orientiert sich zukünftig nicht mehr am Markt für den Gebrauchtfahrzeugkauf, sondern den Restwertangeboten spezieller und unerschütterlicher Restwertaufkäufer.

😁

Schwacke orientiert sich schon lange nicht mehr an irgend einem Markt. Schwacke rechnet und das sehr oft falsch 🙁

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