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Zwei Unfälle - einmal Geschädigter, einmal Verursacher
Hallo,
bin bei der Suche nicht ganz fündig geworden:
Mein Schwiegervater hat hatte vor 5 Tagen einen Unfall, ihm ist jemand beim Ausparken ins Auto gefahren. Soweit alles klar, die Schild liegt klar beim anderen, Haftpflicht Versicherung hat sich schon gemeldet um den Schaden zu regulieren. Lackkratzer hinten
Gestern hatte er dann jedoch einen Unfall, dabei hat er den Wagen zum Totalschaden gemacht. Durch einen Frontschaden. Er selber ist schuld, Auto nicht mehr reparabel da Rahmen durch.
Wie verhält es sich nun mit dem ersten Unfall? Zahlt die Haftpflicht des Verursachers den Lackkratzer obwohl der Wagen mittlerweile Schrott ist.
Irgendwie alles etwas konfus
VG und Danke
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11 Antworten
Der Lackkratzer muss trotzdem bezahlt werden, sofern schon ein Gutachten gemacht wurde... Du hast Anspruch darauf dass der Zustand wiederhergestellt wird, wie er vor dem Unfall war. Selbst wenn du das Auto 2 Tage später verschrotten lässt
Schaden 1 wird dann von Schaden 2 abgezogen.
Und sehr wahrscheinlich ist noch kein Gutachten in den 5 Tagen gemacht worden, und man kann darüber streiten welcher Kratzer denn nun überhaupt vom Ausparken stammt...
Wenn du Glück hast, muckt die Versicherung nicht rum und zahlt einfach, wenn die jetzt von einem zweiten Unfall erfahren, kann es ja gut sein, dass die sagen, dass die Kratzer daher stammen.
Der Kratzer hinten ist vom 1. Unfall.
Lässt sich doch leicht trennen.
Ja natürlich lässt sich das leicht trennen, aber wer sagt, dass nicht ein weiterer Kratzer erstanden ist beim zweiten Unfall?
Zitat:
@Sabre_Wulf schrieb am 11. Juni 2023 um 19:32:52 Uhr:
Ja natürlich lässt sich das leicht trennen, aber wer sagt, dass nicht ein weiterer Kratzer erstanden ist beim zweiten Unfall?
Wie soll denn bei einem Frontschaden am Heck ein zweiter Kratzer entstehen???
Zwei Gutachten mache lassen.... Eins für vorne, eins für hinten. Dürfte in dem Fall kein Problem darstellen, da beide Schadensbereiche voneinander getrennt sind.
Das kann man auch mit einem Gutachten ermitteln und spart Kosten.
Der Gutachter sollte über den Sachverhalt aufgeklärt werden.
Das Gutachten zahlt dann im Zweifelsfall die gegnerische Versicherung.
Möglich, da könnte sich die eigene Versicherung aber gegen wehren, wenn sie am Ende schlechter da steht als mit eigenem Gutachten. Deshalb der Tipp..;-)
Gutachten hin wie her - es wurden doch sicherlich (hoffentlich!) Fotos gemacht vom 1.Unfall. Die Dateien tragen ein Erstellungsdatum.
Wenn "der Rahmen durch" ist, vermute ich dass der Wagen schon älter ist. Erste Frage: wie ist der denn versichert? Wenn keine Vollkasko besteht, ist der zweite, selbst verschuldete Schaden am eigenen Auto nicht versichert (der Schaden beim Unfallgegner selbstverständlich schon über die Haftpflicht). Also braucht es dann für den eigenen Schaden auch kein Gutachten...