ForumKawasaki
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Kawasaki
  5. Zusatzscheinwerfer für die Kawasaki Z650?

Zusatzscheinwerfer für die Kawasaki Z650?

Kawasaki Z 650/17
Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 11:21

Moin,

 

ich habe in letzter Zeit darüber nachgedacht, mir für meine Z650 aus 2017 Zusatzscheinwerfer (Nebelscheinwerfer) zu besorgen. Da ich auch bei Nebel und Nässe fahre (um 06 Uhr morgens), wäre das sicher sinnvoll. Nun folgendes Problem:

 

Wo und wie?

An meiner Zett hat man leider kaum Möglichkeiten. Vielleicht an den im Bild markierten Schrauben der Gabel? Ist sowas überhaupt zulässig? Leider lässt sich das Bild nicht drehen..

 

Was sagt ihr dazu? Mal vom optischen abgesehen, gibt es da Möglichkeiten, welche man auch beim TÜV durchbekommt?

Ähnliche Themen
18 Antworten

Zitat:

@Papstpower schrieb am 28. Oktober 2020 um 08:26:48 Uhr:

Zitat:

@Forster007 schrieb am 28. Oktober 2020 um 01:57:27 Uhr:

Der menschliche Verstand zum einen und das Wort erheblich in deinen besagten Paragraphen zum anderen.

Und regen heißt nicht gleich schlechte Sicht...

 

https://www.bussgeld-info.de/.../#nebelscheinwerfer-nachruesten

Ließ deinen eigenen Quellentext nochmal.

 

"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. "

 

Danke, damit sagt selbst deine Quelle das aus, was allgemein hier jeder weiß.

Und was ist mit dem Wort erheblich?

Wenn man weiß, dass in der Nacht, die Abblendlichter auch nur knapp über 100m scheinen. Müsste man ja nachts die auch an machen, weil da ja erhebliche sichtbehinderung besteht.

 

Daher einfach mal den Kopf einschalten und merken, dass das nicht im Sinne der Erfinder ist und es also Blödsinn ist, nur weil es regnet, die zusatzscheiwerfer einzuschalten.

Es geht halt um wirklich schlechte Sicht, die auch bei Regen entstehen kann. Aber da muss dann noch eine andere Luftfeuchtigkeit bestehen.

Daher kommen auch die besagten Werte, die man in meiner Quelle genauso nachlesen kann. Aber stimmt, das würde dir ja zu deiner Aussage nicht passen, daher lässt du es einfach weg....

Deine Aussage hat keinen gesetzlichen Hintergrund. Und persönliches Befinden richtet nicht über den Gesetzestext. Die Gründe sind klar ausgelegt, dies zu bewerten ist nicht deins. Nett der Hinweis, aber Mehr auch nicht.

Wie gesagt, dann dürfte man in Dunkeln auch mit fahren und das sollte jedem Menschen klar sein, der den Paragraph gelesen hat, dass das nicht so ist. Daher einfach mal mitdenken.

Oder trocknest du dein Haustier auch in der Mikrowelle?

Themenstarteram 28. Oktober 2020 um 15:10

Soviel dazu :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Kawasaki
  5. Zusatzscheinwerfer für die Kawasaki Z650?