zusätzliche Reifenabdeckung, Spritzschutz

Audi A5 8T Sportback

Hallo zusammen,

gestern wollte ich beim TÜV meine neuen Alu`s eintragen lassen. Nun wurde jedoch beanstandet, dass nicht die geforderten 50° der Radfläche abgedeckt sind. Der Prüfer meinte es existierten Zubehörteile um diese Anforderung zu erfüllen. Leider fehlt mir hierzu der FAchbegriff und meine Suchen nach Radabdeckung, Spritzschutz etc war bis dato erfolglos.

Hat jemand zufällig die Bezeichnung und im Optimalfall die Teilenr.???
Ich fahre einen A5 Sportback BJ 2015.

Danke vorab und viele Grüße

19 Antworten

Zitat:

@unreasonable schrieb am 28. Mai 2016 um 15:41:06 Uhr:


@Geburg, that's right ??????

Die Fragezeichen waren Smilies 😉

Ja sowas hat der alte rs3 und Glaube ich rs5'für Japan und der R8 müßte das.auch haben

Hallo,
dazu könnte ich eventuell etwas beitragen.
Es ist wohl so das in Deutschland bis zum 01.01.2016 nach nationalem Recht Räder oder Distanzen eingetragen werden konnten. Dabei spielt es keine Rolle ob dies ein VFL oder ein FL ist.
Seit dem 01.01.2016 muss nach Europäischer Norm eingetragen werden.
Und in dieser Europäischen Norm gibt es die Regel der graduellen Abdeckung nach vorne und hinten.
In der Nationalen Norm musste nur die Lauffläche in einem bestimmten Bereich abgedeckt sein.
Das heißt bei einer abgedeckten Reifenlauffläche kann es heute passieren das man die Rad/Reifen Kombi nicht mehr eingetragen bekommt.
Ich hatte zu diesem Thema drei intensive Besuche / Gespräche mit unseren TÜV Prüfern im Ort.
Auch ich wollte an meinem A5 Cabrio die Räder etwas weiter nach außen bringen.
Dies habe ich mit Distanzen von vorne 15mm und hinten 20mm gemacht.
Im Gutachten standen für die 15mm Distanzen keine besonderen Auflagen, aber bei den 20er stand explizit drin das eine auseichende Radabdeckung gegeben sein muss.
In diesem Fall war das dann halt nicht so. (Aussage TÜV: Nach natinalem Recht würde ich die ohne Probleme eintragen)
Nach einigen Telefonatend es TÜV Prüfers mit seinen Vorgesetzten (er hat alles versucht das er mir sie eintragen kann) blieb nur die Lösung eine Abdeckung herzustellen. Diese Abdeckung wird dann aber explizit in den Fahrzeugschein eingetragen (also hinterher abmachen is nicht).
Da ich dies nicht wollte habe ich gesagt dann kommen die Distanzen wieder runter bis ein Fahrwerk drin ist.
Denn dann stellt es meist kein Problem mehr dar.
Dennoch habe ich die Distanzen nun ohne Fahrwerk eingetragen bekommen. (Andere TÜV Stelle wirkt dann doch manchmal Wunder)

zum Punkt zurück, auch der TÜV ist daran interessiert wieder nach nationalem Recht einzutragen und ist hier laut Aussage meines TÜv Ingenieurs auch dran dies übe rdie Europäischen Gerichte wieder einzuklagen.

Gruß

PS: also auch hier gilt es sich doch malbei einem andern TÜVler umzuhören.

Zitat:

@Q5toto schrieb am 28. Mai 2016 um 12:17:38 Uhr:


http://m.ebay.de/sch/i.html?...

Das sollte passen. Zumindest bei der Untersuchung.

Super, vielen Dank. Genau das habe ich gesucht.

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😁 Bitte schön

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