Zurückstufung nach Unfall
Hi,
hab mal ein paar allgemeine Fragen zum Thema Haftpflicht, mir fehlt da einfach die Erfahrung:
Hatte im Dezember einen Parkrempler, wobei ich die Plastikfrontschürze beim wenden eines anderen PKW´s (Polo) eingedrückt habe mir meiner AHK.
Mein Verschulden habe ich meiner Versicherung auch so tel. Geschildert. Vor Ort nur Kontakt und versicherungsdaten ausgetauscht und jeder hat Fotos gemacht, keine Polizei.
Schaden war 21-12 direkt tel. gemeldet und Vorgang geschildert. Aktenzeichen bekommen was 2 Tage später nochmal per Email kam.
Seitdem Funkstille meiner Versicherung. bis dann diese Woche eine neuberechnung meines Beitrags kam. Kein Info über die Höhe des Schaden oder sonst irgend etwas. Den Einzien Schriftverkehr den ich habe war die Bestätigung der Schadensnummer.
von SF 22 auf SF11
Nun meine Fragen:
Ich bin davon ausgegangen, das mir erst meine Versicherung mitteilt wie hoch der Schaden ist, und ob ich das eventuell selbst regeln möchte um die SF zu behalten. Hätte ich das vorher sagen müssen?
Zur Zurückstufung der SF: Hängt die von der Schadenshöhe ab? 10 Stufen finde ich für nen Parkrempler schon viel, weiß natürlich nicht wie hoch der Schaden war, das müsste mir die Versicherung doch auf verlangen mitteilen, oder nicht?
15 Antworten
Zitat:
@Verkehrserzieher schrieb am 22. Januar 2022 um 06:39:39 Uhr:
Zitat:
@Datschi0825 schrieb am 21. Januar 2022 um 15:17:07 Uhr:
- sollte zwischenzeitlich die jährliche Hauptfälligkeit kommen, dann wird Dein Vertrag (vorsorglich) nach AKB-Tableau zurückgestuft, da es andersherum (erst nach Schadenregulierung Rückstufung rückwirkend) dem Versicherungsnehmer (Du) nicht zuzumuten ist .....
Aber am 1.1. sofort 700 auf einmal ist zumutbarer? Komische Argumentation.
In den Erläuterungen ist ziemlich viel ziemlich komisch. 😁