Zulassungsbescheinigung Teil II
Hallo zusammen
Ich habe lange nichts geschrieben aber jetzt benötige ich Hilfestellung falls jemand mir weiter helfen kann, es geht um folgendes
Ich habe ein Fahrzeug Zulassungbescheinigung 1 Schlüssel und die Abmeldebescheiniging, je Fahrzeug hat tüv nun zum Problem mir hatte mein ehemaliger Arbeitgeber Gehälter nicht ausbezahlt so wie Überstunden und voraussagte Kosten für das besagte Fahrzeug, hierzu gab es eine Arbeitsgerichtliche Verhandlung die zu meiner Gunst entscheiden wurde da sie nicht bezahlt hatten, darauf habe ich ein Fahrzeug was auch Gegenstand in der Verhandlung war behalten als pfandrecht, ich hatte auch den Brief (Zulassungbescheinigung Teil II) habe das Fahrzeug abgemeldet und mach ca. 6 Monaten neuen TÜV gemacht nur das Problem ist das ich den Brief verloren habe keine Ahnung wie und wo, kann mir jemand sagen aus Erfahrung wie ist der Werdegang um neuen Brief zu bekommen Problem ist der GF ist geflüchtet wird auch per Internationalem Haftbefehl gesucht bis jetzt ohne Erfolg da das Land in das er geflüchtet ist nicht ausliefert ich möchte das Fahrzeug zulassen und weis nicht recht wie ich es anstellen kann ohne den Brief
Ich bin für jeden guten Ratschlag dankbar
LG an alle
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7 Antworten
Ich habe nach der fünften Zeile aufgehört, zu lesen.
Vielleicht versteht man Dein Anliegen besser, wenn Du mal in vernünftigen Sätzen schreibst...
Zitat:
@TOPMIX schrieb am 13. Juli 2023 um 23:33:56 Uhr:
nur das Problem ist das ich den Brief verloren habe keine Ahnung wie und wo, kann mir jemand sagen aus Erfahrung wie ist der Werdegang um neuen Brief zu bekommen Problem ist der GF ist geflüchtet wird auch per Internationalem Haftbefehl gesucht bis jetzt ohne Erfolg da das Land in das er geflüchtet ist nicht ausliefert ich möchte das Fahrzeug zulassen und weis nicht recht wie ich es anstellen kann ohne den Brief
Ich bin für jeden guten Ratschlag dankbar
LG an alle
Eine Zulassung ohne ZB Teil II ist nicht möglich.
Am besten Du erkundigst Dich bei der Zulassungsstelle Deine Wohnortes nach den erforderlichen Unterlagen für eine Neuausstellung (kann variieren je nach Sachlage)
Infos findest Du z.B. auch hier:
Mit einem "selber gepfändetem" Fahrzeug dürfte das aber nichts werden. Sofern es nicht legitimiert ist durch die Pfändung eines Gerichtsvollziehers aufgrund eines Urteils oder Mahnbescheides (oder das Auto im Rahmen eines Gerichtsurteils in Dein Eigentum (nicht Besitz) übergegangen ist).
Da würde ich lieber noch mal sehr ausgiebig nach dem Original suchen.
Du musst erstmal beweisen das es DEIN EIGENTUM ist das Auto! Vorher läuft da gar nichts...
DU musst EIGENTÜMER sein, weder Besitzer noch sonst was... Also Pfand ist kein Eigentum
Gruß Alex
Da er beide Papiere hatte, würde von Eigentümereigenschaft ausgegangen (sofern er Teil II noch auffindet).
Rechtmäßig gepfändete Gegenstände können nach Fristablauf verwertet werden, üblicherweise durch Versteigerung.
Für mich klingt die ganze Geschichte merkwürdig.
Kann es schon nachvollziehen, das Auto war die Sicherheit für die ausstehenden Summen.
Man händigt ja nicht einfach bzw. ohne Grund die kompletten Papiere eines Fahrzeugs aus.
Laut Pfandrecht wird nur die Nutzung der/des Gegenstandes/Sache vom rechtlichen Eigentümer verhindert.
Ohne Kaufvertrag oder einem gerichtlichen Beschluss zwecks Eignerübernahme wirst du nie Eigentümer statt Besitzer sein.
Ganz schön verzwickt die Lage.
Ich gehe mal nicht davon aus das dir dein alter Arbeitgeber die Karre für nen symbolischen Euro überschreibt.
Daher bleibt dir leider nur der juristische Weg oder du findest hoffentlich noch Teil 2 und fährst die Karre eben nur als Halter.