Zulassung von ausländischer Anhänger
Ich wohne in Deutschland, bin aber Inhaber einer Firma mit Sitz in Schweden. Diese Firma ist der Eigentümer einen Anhänger der zurzeit schwedische Kennzeicnen hat - steht aber momentan hier bei mir in Deutschland.
Meine Frage ist: kann dieser Anhänger hier im Lande zugelassen werden und deutsche Kennzeichnen bekommen? Oder, wenn nein, wäre dies dann möglich, wenn meine Firma eine Zweigniederlassung/Filiale in Deutschland grundet?
Vielen Dank für Hinweise.. // Anders
17 Antworten
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 26. November 2024 um 20:58:44 Uhr:
Soll denn der Anhänger hier längerfristig, also länger als 1 Jahr in Deutschland bleiben?
??
@AndersHjelset vill du kanske kontakta mig via ett personligt meddelande? Jag är bosatt i Sverige och kan förmodligen förklara för dig hur du kan registrera ditt släp i Tyskland - eller om detta ens är nödvändigt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. November 2024 um 21:03:15 Uhr:
Eigentümer und Halter sind zwei Paar Schuhe.
In S stehen glaub ich beide in der ZB.
Nein, in Schweden findet sich stets nur der Eigentümer in den Papieren, Nur als Eigentümer kann man ein Fahrzeug zulassen.
Bei Leasingfahrzeugen kommt noch ein Eintrag als "Benutzer" hinzu, aber auch das weicht vom deutschen Halter-Begriff ab.