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Zulassung Kleintraktor

Themenstarteram 11. Februar 2022 um 23:58

Ich hole mir in Kürze einen Kubot B1400 und hoffe, die anfallenden Gartenarbeiten damit besser durchführen zu können, als bisher.

Gleichzeitig habe ich eine Straßenzulassung für den Kleintraktor machen lassen (war nicht billig).

Nun möchte ich den traktor zulassen, und habe im Netz quergelesen...

Folgende Fragen habe ich:

1.

LOF - mit grünem Kennzeichen? Würde passen, ich will nur zwischen Garten und Tankstelle herumfahren (bei vmax. 13 km/h ist die Langstrecke eher nicht die Hauptanwendung des Gefährts). Wie geht das? Ich habe allerdings nur ein Grundstück, das als "landwirtschaftliche Nutzfläche" ausgewiesen ist, aber keinerlei Bauerntätigkeitsnachweise.

Schwarzes Kennzeichen?

2.

Wie sieht es mit der HU aus? Und mit der Häufigkeit? Ist LOF oder schwarzes Kennzeichen unterschiedlich bewertet?

3.

Verbandkasten? Warndreieck? Wohin mit dem Kram? In einem Rucksack mitführen, wenn ich zum tanken fahre?

4.

Wie sieht es mit der Versicherung aus? Die wollen sicher wissen, wie viel km man so fährt - habe aber keinen Kilometerzähler. Bei vmax. 13 km/h und max. 8 h auf dem Bock, schaffe ich durchaus knapp 40.000 km/Jahr.... :D OK - das war Spaß.

Any Hints?

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23 Antworten

Zitat:

@xis schrieb am 12. Februar 2022 um 21:19:08 Uhr:

Auf der anderen Seite muss ich dann mit 45 EUR Plusminus rechnen, plus Steuer nach Hubraum und keine Einschränkungen?

...

Nicht nach Hubraum, sondern nach zGG.

Alle 200kg sind dann 11,25€ fällig.

Themenstarteram 13. Februar 2022 um 10:07

Es sind 500 kg, das ist finanzierbar :D

Denkt nur daran Gesamtgewicht zählt für die Steuerberechnung

Themenstarteram 13. Februar 2022 um 13:37

Zitat:

@Ginstermann schrieb am 13. Februar 2022 um 11:51:44 Uhr:

Denkt nur daran Gesamtgewicht zählt für die Steuerberechnung

Also inkl. Fahrer und Werkzeuge, die angebaut werden können?

Naja, egal, wir sprechen hier von Summen, die einen Tag Gartenarbeit (Sprit) unterbieten. Aber danke für den Hinweis!

Zitat:

@xis schrieb am 13. Februar 2022 um 14:37:15 Uhr:

Zitat:

@Ginstermann schrieb am 13. Februar 2022 um 11:51:44 Uhr:

Denkt nur daran Gesamtgewicht zählt für die Steuerberechnung

Also inkl. Fahrer und Werkzeuge, die angebaut werden können?

So isses.

Themenstarteram 13. Februar 2022 um 15:23

700 kg darf der Kleine wiegen. 45 EUR also.

Ist doch fast geschenkt... :D

Dafür lohnt sich der Aufwand für ein grünes Kennzeichen nicht.

Zulässiges Gesamtgewicht. Ist im Feld F2 zufinden.

Themenstarteram 13. Februar 2022 um 15:52

Ja, F1=F2=700

Ich dachte nur an Diesel, ohne Abgasbehandlung... Grünes Kennzeichen=Landwirtschaft, aber nein, das alles ist irgendwie egal.

Was mir auffällt: ein Anhänger hätte keine Beleuchtung (kein Kabelbaum hierzu). Ich darf also damit nur durch Garten, Feld, Wald und Wiese fahren, Letztere wenn überhaupt...

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