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Zulassung Käfer Cabrio US Modell

VW Käfer 1303
Themenstarteram 28. August 2023 um 17:41

Hallo Ihr Lieben,

als Neuling in der Käfer Cabriolet Szene brauche ich Euren Rat.

Ich habe mir einen Käfer Cabrio aus 07/1979 als US Modell, Einspritzung und KAT, gekauft. Der Verkäufer hat den Wagen bisher mit roter Nummer gefahren, ein Gutachten als Oldtimer für H-Kennzeichen liegt vor und ein älterer TÜV-Bericht aus 2018 ohne Mängel. Will den Wagen durch die HU und AU fahren und mit H- Kennzeichen fahren. Muss ich beim TÜV mit Problemen rechnen, weil die US Version Spezifikationen hat die in Deutschland eine Zulassung verhindern können? Kann mir jemand hier valide Hilfestellung geben. Besten Dank vorab.

Gruß Arnold

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4 Antworten

nö sollte Problemlos moglich sein, war der schon in D zugelassen ?

Zitat:

@227arnold schrieb am 28. August 2023 um 19:41:53 Uhr:

...

Der Verkäufer hat den Wagen bisher mit roter Nummer gefahren, ...

06er oder 07er ?

Ist ein gravierender Unterschied.

Zitat:

@227arnold schrieb am 28. August 2023 um 19:41:53 Uhr:

... ein Gutachten als Oldtimer für H-Kennzeichen liegt vor und ein älterer TÜV-Bericht aus 2018 ohne Mängel. Will den Wagen durch die HU und AU fahren und mit H- Kennzeichen fahren. Muss ich beim TÜV mit Problemen rechnen, weil die US Version Spezifikationen hat die in Deutschland eine Zulassung verhindern können?

...

Somit ist die große Hausaufgabe schon gemacht. Denke, das H-Gutachten wurde für den Betrieb mit 07er Nummer gemacht.

Die US-Spezifikation war abgastechnisch strenger als in D, im Zuge von H-Zulassung aber inzwischen egal.

Solltest Du "normalen" Leuten begegnen, steht nach einer neuen HU einer Zulassung auf schwarzes Kennzeichen nix entgegen.

dann war der ja 2018 Tüvkonform.

wenn da nichts wieder auf us version

zurückgebastelt wurde

z.b. blinker als standlicht

und

fahrzeugbrief bzw. zulassungsbescheinigung teil 2

vorliegt sollte es keinerlei probleme geben.

Kommt jetzt drauf an, was das für ein "TÜV-Bericht" ist:

Wenn das eine Hauptuntersuchung nach §29 war, dann sollte das Fahrzeug schon eine deutsche Betriebserlaubnis haben. Die muss natürlich auch irgendwie nachweisbar sein; gibt es einen deutschen Fahrzeugbrief/ZBII?

Handelt es sich dagegen "nur" um ein Oldtimer-Gutachten nach §23, dann bringt das vermutlich nicht viel. Vor allem dann nicht, wenn da noch sowas drauf steht wie "das Fahrzeug ist nicht zugelassen und soll ein rotes Oldtimerkennzeichen führen" (Nr. 1 Buchst. e der Oldtimer-Richtilinie).

Wenn es ein Gutachten nach §21 ist kommt es darauf an, ob da ein Stempel drauf ist "Betriebserlaubnis erteilt". Nach mehr als 18 Monaten muss so ein Gutachten nämlich nicht mehr akzeptiert werden, nach 5 Jahren würde ich jedenfalls nicht damit rechnen.

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