Zulassung im Dez '09 oder lieber im Jan. '10
Hole meinen GTD am 11. Dezember ab.
Nun höre ich hier und da, dass es wegen des besseren Wiederverkaufswertes besser sei, den Wagen im Januar zuzulassen.
Was meint ihr ?
Wie lange ist ein Kurzkennzeichen gültig ?
Die Versicherungen verlangen so ca. 100,- für die Kurz-Versicherung !
Dann lohnt es sich vielleicht doch noch im alten Jahr zuzulassen.
Beste Antwort im Thema
Also ihr habt echt sorgen wirklich 🙂
Ich würde gerne mein Auto jetzt schon haben, andere bekommen es früher aber wollen nicht das muss man nicht verstehen 😁
23 Antworten
Wenn du den Auto später wieder an einen Händler verkaufst, ist es egal, ob Du es noch heuer oder erst 2010 zulässt. Der orientiert sich am Schwackepreis, und der wird durch Eingabe des Erstzulassungsmonats (MMJJ) ermittelt. Beim Verkauf an Privat siehts anders aus, da könnte es psychologisch schon ne Rolle spielen, ob der Wagen in 2009 oder in 2010 angemeldet wurde. Der Eintrag im Serviceheft ist irrelevant, so lange das Fahrzeug älter als zwei Jahre und damit die Garantie eh abgelaufen ist.
Wenn du Wert darauf legst, dass dein Auto eines der ersten ohne AU-Plakette ist oder du keinen TÜV "verschenken" willst, würde ich dir eine Zulassung in 2010 empfehlen. Ansonsten ist es eigentlich egal.
Du kannst mal unter dat.de mit den
Gebrauchtwagenwerten und dem Datum der Erstzulassung
experimentieren. Da wirst Du sehen das eine EZ im Dezember oder im Januar
des Folgejahres schon einen Unterschied macht.
Bei ´nem 4-jährigen GTI z.B. rund 500€.
IMO wird sich das relativieren, wenn Du vorhast den Wagen länger, z.B. 8 Jahre, zu fahren.
BTW: welcher Gebrauchtwagenkäufer - oder auch Händler - schaut denn auf das Datum der Übergabeinspektion 😮
Das wichtigste ist Datum der Erstzulassung, welches auch ins dazugehörige Modelljahr passen sollte.
Ich persönlich würde mit der EZ bis zum Montag, den 4.Januar 2010 warten!
Hallo, so nebenbei, meine ziemlich bekannte Versicherung hatte mich vorab darauf hingewiesen, dass mit dem Kurzkennzeichnung nur Haftpflichtversicherung möglich ist, also kein Diebstahl und selbstverschuldete Unfälle. War die 5 Tage kein gutes Gefühl.
Gruß Peter
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Zitat:
Original geschrieben von Christian_13
Du kannst mal unter dat.de mit den
Gebrauchtwagenwerten und dem Datum der Erstzulassung
experimentieren. Da wirst Du sehen das eine EZ im Dezember oder im Januar
des Folgejahres schon einen Unterschied macht.
Bei ´nem 4-jährigen GTI z.B. rund 500€.
IMO wird sich das relativieren, wenn Du vorhast den Wagen länger, z.B. 8 Jahre, zu fahren.
BTW: welcher Gebrauchtwagenkäufer - oder auch Händler - schaut denn auf das Datum der Übergabeinspektion 😮
Das wichtigste ist Datum der Erstzulassung, welches auch ins dazugehörige Modelljahr passen sollte.Ich persönlich würde mit der EZ bis zum Montag, den 4.Januar 2010 warten!
Na dann lieber bis 2011 warten!Da ist man auf der ganz sicheren Seite!!!
Also ich würde mir keinen Golf 3,EZ 2009 kaufen...ist ne alte Kiste...auch wenn er "neu" ist.😉
Baujahr ist,für die meisten,Maßgebend.
also hab gerade nochmal mit der Autostadt telefoniert. Die nette Dame hat mir gesagt, dass es überhaupt kein Problem ist wenn man mit Kurzzeitkennzeichen abholt. Jedoch mit roten Kennzeichen könnte es etwas schwieriger werden.
naja also ich finde wenn man nach nen halben Monat warten kann, dann würde ich es machen, wenn ich dann 500 Euro spare. Auch wenn ich beim Händler keinen Cent mehr bekommen würde wenn er EZ 2010 statt 2009 ist, falls ich ihn privat verkaufe hab ich auf jedenfall mehr Chancen, weil wenn man auf Mobile oder Autoscout nach Autos schaut gibt man ja eine EZ ein. Mir ist das auch aufgefallen, habe nämlich auch einen Golf gesucht und eingegeben EZ 2009,obwohl es 2008 den Golf auch schon gab. So hatten die Golfs mit 2008er EZ keine Chance überhaupt angezeigt zu werden.
Ich habe meinen Abholtermin extra so gelegt, dass ich ihn so früh wie möglich abholen kann (hätte ihn schon am 20.12. abholen können) und ihn dann im nächsten Jahr schön mit EZ 2010 zulassen kann.
Das mit der Haftpflicht ist richtig, grundsätzlich sind die Autos dann nur mit Haftpflicht versichert. Aber wenn man schon eine Deckungskarte hat, ist es bei vielen Versicherungen schon so, dass man dann die spätere z.B. Vollkaskoeinstufung hat. Wenn nicht, dann einfach mit der Versicherung ausmachen. Bei meiner geht es zumindest, bin ich froh drüber.
Mfg
Bedenken musst du aber, dass du nicht einfach alle 5 Tage Kurzzeitkennzeichen holen kannst.
Die Zulassungsstelle kann von dir verlangen, dass du den Grund angibst und das Fahrzeug, für welches du das Kennzeichen brauchst.
Die Kennzeichen sind auch nur zur Nutzung für Probe-, Überführungs- und Vorführung wie hier bereits genannt wurde.
Wenn das deine Zulassungsstelle überprüft können die eine Zuteilung ablehnen.
Bei uns wird das beim mehrfacher Beantragung in kurzer Zeit überprüft und auch abgelehnt wenn Zweifel an der Nutzung bestehen.
Zitat:
Original geschrieben von Jolf_Jeti
Na dann lieber bis 2011 warten!Da ist man auf der ganz sicheren Seite!!!Zitat:
Original geschrieben von Christian_13
Du kannst mal unter dat.de mit den
Gebrauchtwagenwerten und dem Datum der Erstzulassung
experimentieren. Da wirst Du sehen das eine EZ im Dezember oder im Januar
des Folgejahres schon einen Unterschied macht.
Bei ´nem 4-jährigen GTI z.B. rund 500€.
IMO wird sich das relativieren, wenn Du vorhast den Wagen länger, z.B. 8 Jahre, zu fahren.
BTW: welcher Gebrauchtwagenkäufer - oder auch Händler - schaut denn auf das Datum der Übergabeinspektion 😮
Das wichtigste ist Datum der Erstzulassung, welches auch ins dazugehörige Modelljahr passen sollte.Ich persönlich würde mit der EZ bis zum Montag, den 4.Januar 2010 warten!
Also ich würde mir keinen Golf 3,EZ 2009 kaufen...ist ne alte Kiste...auch wenn er "neu" ist.😉Baujahr ist,für die meisten,Maßgebend.
Bei Mobile, Autoscout etc. steht IMMER nur die EZ...daher hole ich meinen GTI auch erst im neuen Jahr ab...ob man das Auto jetzt im Dezember holt oder im Januar/Februar ist doch dann auch schon egal... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Zulassung
Bedenken musst du aber, dass du nicht einfach alle 5 Tage Kurzzeitkennzeichen holen kannst.Die Zulassungsstelle kann von dir verlangen, dass du den Grund angibst und das Fahrzeug, für welches du das Kennzeichen brauchst.
Die Kennzeichen sind auch nur zur Nutzung für Probe-, Überführungs- und Vorführung wie hier bereits genannt wurde.Wenn das deine Zulassungsstelle überprüft können die eine Zuteilung ablehnen.
Bei uns wird das beim mehrfacher Beantragung in kurzer Zeit überprüft und auch abgelehnt wenn Zweifel an der Nutzung bestehen.
ja natürlich, du hast recht. Öfter hintereinander kann man es nicht holen.
War auch eig. blöd von mir ihm vorzuschlagen es mit KZK zu holen. Hätte ihm halt empfohlen das Auto mit KZK zu holen und dann halt 5 Tage fahren und dann bis zum 4.1.2010 in die Garage zu stellen, aber könnte ich mir auch nicht vorstellen das zu machen. Deswegen habe ich extra meinen Abholtermin so gelegt, dass es bei mir genau hinhaut.
Mfg