Zulassung auf NATO Exportgeschäft??
Hallo,
ich möchte mir in Deutschland ein Gebrauchtwagen Kaufen und diesen dann auf die NATO zulassen, gilt das als Export da das Fahrzeug ja nicht inerhalb der EU zugelassen ist.
Oder was muss ich machen um die Steuer nicht bezahlen zu müssen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von HeRuSch
entspringt purer intiligenz
Danke dafür. 😁
76 Antworten
R 15d UStR 2008
Ausnahme vom innergemeinschaftlichen Erwerb bei diplomatischen Missionen usw. ( § 1c Abs. 1 UStG )
Ständige diplomatische Missionen und berufskonsularische Vertretungen, zwischenstaatliche Einrichtungen und Streitkräfte anderer Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags sind nach Maßgabe des § 1c Abs. 1 UStG vom innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1a UStG ausgenommen. Diese Einrichtungen werden nicht dem in § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG genannten Personenkreis zugeordnet. Dies hat zur Folge, dass
* diesen Einrichtungen grundsätzlich keine USt-IdNr. zu erteilen ist,
* bei Lieferungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten an diese Einrichtungen der Ort der Lieferung unter den Voraussetzungen des § 3c UStG in das Inland verlagert wird und
* diese Einrichtungen nur beim innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs der Erwerbsbesteuerung nach § 1b UStG unterliegen.
Soweit die genannten Einrichtungen Unternehmer im Sinne des § 2 UStG sind und den Gegenstand für ihr Unternehmen erwerben, ist die Ausnahmeregelung des § 1c Abs. 1 UStG nicht anzuwenden
Zitat:
Original geschrieben von ChrisCRI
Nicht nur, dass manche Halter benachteiligt werden, auch ganze Fahrzeuggruppen (beispielsweise Diesel oder Golf GTI) werden benachteiligt. Das ist nicht gerecht.
Ein verbeamteter Mitarbeiter der NATO mit einem Erdgasfahrzeug bekommt am Ende noch Geld heraus.
Versteh ich nicht - was ist denn am Typklassensystem ungerecht??
Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
was ist denn am Typklassensystem ungerecht??
Es enthält zu viele
nicht risikospezifischeAusnahmen.
Zitat:
Original geschrieben von LC5L
R 15d UStR 2008
Ausnahme vom innergemeinschaftlichen Erwerb bei diplomatischen Missionen usw. ( § 1c Abs. 1 UStG )Ständige diplomatische Missionen und berufskonsularische Vertretungen, zwischenstaatliche Einrichtungen und Streitkräfte anderer Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags sind nach Maßgabe des § 1c Abs. 1 UStG vom innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1a UStG ausgenommen. Diese Einrichtungen werden nicht dem in § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG genannten Personenkreis zugeordnet. Dies hat zur Folge, dass
* diesen Einrichtungen grundsätzlich keine USt-IdNr. zu erteilen ist,
* bei Lieferungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten an diese Einrichtungen der Ort der Lieferung unter den Voraussetzungen des § 3c UStG in das Inland verlagert wird und
* diese Einrichtungen nur beim innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs der Erwerbsbesteuerung nach § 1b UStG unterliegen.
Soweit die genannten Einrichtungen Unternehmer im Sinne des § 2 UStG sind und den Gegenstand für ihr Unternehmen erwerben, ist die Ausnahmeregelung des § 1c Abs. 1 UStG nicht anzuwenden
TE hat nach der steuerlichen Behandlung seines
Privatfahrzeugesgefragt und nicht nach der von Fahrzeugenzeugen der Truppe oder der diplomatischen Vertretungen.
Hierzu siehe meinen o.a. Verweis auf das NATO-Truppenstatut, in dem alles detailliert erläutert ist.
O.
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das die NATO keinen Drittlandstatus besitzt, hatte ich ja schon weiter oben angemerkt...😉
Hi
Irgendwie erschreckend wenn man den Status seines eigenen Arbeitgebers nicht kennt.
Zitat:
Es enthält zu viele nicht risikospezifische Ausnahmen.
Könntest du das bitte genauer ausführen?
Meines Wissens nach werden die Typklassen der GDV streng anhand der Unfallstatistiken errechnet und bestimmt.
Dadurch ist es so dass ein 500PS Porsche - mit dem wegen reifer und verantwortungsbewusster Fahrer prozentual wenig Unfälle passieren u.U. günstiger in den Typklassen eingestuft wird als ein alter Golf GTI mit 115PS mit dem jeder zweite der oft jugendlichen Fahrer am Baum landet (das ist natürlich überspitzt gesagt).
Wobei in der VK natürlich die Typklassen oft zu Ungunsten des Porsche liegen - denn der wird u.U. in Relation öfter Opfer von Vandalismus. Wiederrum stehen die meisten Porsche ab in einer Garage, ergo wird auch das mit einberechnet.
Ich kann da nichts ungerechtes dran erkennen, dass das kleine quengelnde GTI-Kinder die mit 18 auch gern einen GTI hätten fies finden dass ein GTI auf 140% dann reichlich Asche kostet ist halt so.
Ich zitiere von Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/TypklasseZitat:
Die Typklasse ist ein Indexwert zur Berechnung der Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Dieser Wert wird jährlich am 1. Oktober[1] von einem Treuhänder anhand des Schadenbedarfs für jeden Fahrzeugtyp bestimmt. Der Schadenbedarf ist der Quotient aus der Summe der Schadenaufwendungen im entsprechenden Kalenderjahr und der Zahl der Jahreseinheiten. Der Indexwert gibt das Verhältnis des Schadenbedarfs eines einzelnen Fahrzeugs zum vergleichbaren Schadenbedarf aller Fahrzeugtypen wieder. Die Typklassen sind für alle Versicherungsgesellschaften bindend und gelten für alle in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Fahrzeuge
Das es nicht mit rechten Dingen vorgeht, hat ja keiner behauptet.
Die Einstufungen sind dennoch ungerecht.
Ungerechter sind sogar noch die Regionalklassen.
Die Reperaturkosten eines GTIs entsprechen denen eines "normalen" Golfes.
Derjenige welcher mit nem GTI einen Unfall baut, hätte diesen auch mit einem anderen Golf gebaut.
Das Einzige was hier zählt sind Statistiken.
Und Statistiken sind immer so gut, wie derjenige der die erstellt.
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Dadurch ist es so dass ein 500PS Porsche - mit dem wegen reifer und verantwortungsbewusster Fahrer prozentual wenig Unfälle passieren u.U. günstiger in den Typklassen eingestuft wird als ein alter Golf GTI mit 115PS mit dem jeder zweite der oft jugendlichen Fahrer am Baum landet (das ist natürlich überspitzt gesagt).
Korrekt.
Ich wage aber zu bezweifeln, daß ein reifer und verantwortungsbewußter Unternehmensführer aus der freien Wirtschaft das Fahrzeug mit einem höheren Risiko bewegt als ein verbeamteter Universitätsprofessor. Wozu also die B-Tarife?
Weil eine Statistik dieses belegt....
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es enthält zu viele nicht risikospezifische Ausnahmen.Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
was ist denn am Typklassensystem ungerecht??
??
Bitte einiger dieser Ausnahmen spezifizieren.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
??
Bitte einiger dieser Ausnahmen spezifizieren.
Die Beamten-Tarife. Wie 2 Posts weiter oben von mir dargelegt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Beamten-Tarife. Wie 2 Posts weiter oben von mir dargelegt.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
??
Bitte einiger dieser Ausnahmen spezifizieren.
Das Versicherungsrisiko bei einem Beamten ist geringer als bei einem Nichtbeamten, was auch nachzuvollziehen ist.
z.B. Beamte fahren vorsichtiger, begehen weniger Versicherungsbetrug,
Grund hierfür: Mentalität, Hohe Verluste bei Bestrafung (Herabstufung, Verlust der Pension).
Beamte werden bei einem Vergehen 2x bestraft : strafrechtlich und disziplinarrechtlich.
O.
Gibt es darüber (veröffentlichte) Statistiken?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Gibt es darüber (veröffentlichte) Statistiken?
Statistiken: ja, bei Versicherungrn
Veröffentlichung: ??
Da Beamte statistisch gesehen seltener in Unfälle verwickelt sind als andere Berufsgruppen, ist das Risiko einen Beamten zu versichern für Autoversicherungen somit geringer. Wie gesagt, Beamte, die Unfälle verschulden, müssen gleichzeitig mit hohen Disziplinarstrafen bei Verstößen im Straßenverkehr rechnen, da sie eine Art Vorbildfunktion gegenüber anderen Berufsgruppen haben.
O.
Sorry, das ist doch BS. Du bist das beste Opfer für einen Lebensversicherungsvertreter.
Beamte zahlen weniger, weil die meisten Abgeordneten usw Beamte sind. Die zahlen weniger und wenn man die mal braucht, erinnern die sich dran. Eine Hand wäscht die andere. Beispielsweise die an den Haaren herbeigezogene Argumentation beim Mwst Abzug bei fiktiver Abrechnung von Unfallschäden.