Zugeparkt

Opel Vectra C

Moin...

Vorhin war es wieder soweit. So ein Blödmannsgehilfe hat unsere Garagenausfahrt zugeparkt.
Nach erfolglosem Hupkonzert kam der gnädige Herr nach 20 Minuten angeschissen und ist nach einem kurzen "Tschuldigung" mit seinem Hobel weggefahren. Im wilden Westen hätte ich ihn erschossen. 😠

Frage: Welche Sanktionen außer abschleppen kann man einleiten? Anzeigen? Gibts da wenigstens eine ordentliche Strafe?
Wie sieht es mit der Beweislage aus, sind Bilder mit der Digi-Cam ausreichend? Gibt es eine Zeit, die man warten muss?

Grüßle...

Beste Antwort im Thema

Bei zu aufdringlichen Fremdparkern und Einfahrtzustellern hilft nur dieses kleine Werkzeug

Habe das in meiner Einfahrt genau 3 x benutzt ............ 😁 😁 😁

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Alternativ könnte man noch:

- eine Spritze mit Bremsflüssigkeit parat halten (gut für den Lack)
- Kartoffeln in den Auspuff stecken
- Zucker in den Tank kippen (wenn man dran kommt)
- in die Lüftung pinkeln
- Nägel unter die Reifen klemmen

Nein, mal im ernst:

Sachbeschädigung kommt für mich nicht in Frage, genau so wenig wie alles andere, was nicht einigermaßen Legal ist.
Ich werde den Rat der Polizei befolgen und etwas für die Stadtkasse tun. Somit bin ich auf der sicheren Seite und habe wenigstens ETWAS Genugtuung für den Ärger.

Grüßle...

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Man darf gleiches nicht mit gleichem vergelten. Wenn Dich ein Autofahrer behindert, gibt es Dir nicht das Recht, diesen ebenfalls zu behindern. Damit stellst Du Dich auf eine Stufe und bist genauso der Dumme.

Richtig...es geht ja auch nur darum, dass derjenige genauso umständlich an sein Geld kommen würde wie wenn man die Abschleppkosten sich wiederholen wöllte.

Zitat:

Desweiteren darf eine Kralle längst nicht von jedem verwendet werden. Unser Werkschutz verwendet die Dinger auch, wenn mal wieder die lieben Mitarbeiter wild parken, obwohl es genügend freie Plätze (allerdings etwas weiter weg) gibt.
Diese wurden aber besonders geschult und es darf nur auf einem Privatgrundstück von Privatleuten verwendet werden.

Richtig!

"Schulung"/Einweisung haben die auch nur bekommen, weil euer Betrieb nicht für Schäden aufkommen will.

Zitat:

Und wenn es ganz blöd läuft, bekommst Du vom Parkkrallen-Empfänger noch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung.

Lass da mal lieber die Finger von....

Sachbeschädigung nur wenn du wirklich mit der Kralle was kaputt machen würdest...deshalb ja auch der richtige Umgang und Bilder vom Zustand des Fahrzeuges /Rades machen.

Aber nichts für ungut, mein Beitrag war genauso ernst gemeint wie so manch andere Kommentar hier ;-)

Ich würde es mit einem solchen Schild erst mal probieren und sehen ob es Wirkung hat. Gegebenenfalls Hinweis das das Ordnungsamt informiert wird.
Dort würde ich mich ohnehin mal schlau machen was das korrekte Vorgehen/Verhalten ist.
Habe bei solchen Dingen schon öfters behauptet, das meine Frau einen Herzfehler hat und schon das ein oder andere mal zügig ins Krankenhaus gefahren werden muss. Da reagieren die Ämter schon etwas besser.

Vielleicht etwas makaber, aber die Ausreden von Falschparkern sich permanent anzuhören ist auch lästig und hilft keinem.

Zitat:

Original geschrieben von Kollmix


Alternativ könnte man noch:

- eine Spritze mit Bremsflüssigkeit parat halten (gut für den Lack)
- Kartoffeln in den Auspuff stecken
- Zucker in den Tank kippen (wenn man dran kommt)
- in die Lüftung pinkeln
- Nägel unter die Reifen klemmen

Nein, mal im ernst:

Sachbeschädigung kommt für mich nicht in Frage, genau so wenig wie alles andere, was nicht einigermaßen Legal ist.
Ich werde den Rat der Polizei befolgen und etwas für die Stadtkasse tun. Somit bin ich auf der sicheren Seite und habe wenigstens ETWAS Genugtuung für den Ärger.

Grüßle...

Alternativ im Grossmarkt ein paar Fische kaufen und in die Lüftung legen. Hat zwar keine unmittelbaren Folgen, kann aber später für Unmut beim Lenker sorgen 😉

Zitat:

Original geschrieben von kerberos



Zitat:

Original geschrieben von Kollmix


Alternativ könnte man noch:

- eine Spritze mit Bremsflüssigkeit parat halten (gut für den Lack)
- Kartoffeln in den Auspuff stecken
- Zucker in den Tank kippen (wenn man dran kommt)
- in die Lüftung pinkeln
- Nägel unter die Reifen klemmen

Nein, mal im ernst:

Sachbeschädigung kommt für mich nicht in Frage, genau so wenig wie alles andere, was nicht einigermaßen Legal ist.
Ich werde den Rat der Polizei befolgen und etwas für die Stadtkasse tun. Somit bin ich auf der sicheren Seite und habe wenigstens ETWAS Genugtuung für den Ärger.

Grüßle...

Alternativ im Grossmarkt ein paar Fische kaufen und in die Lüftung legen. Hat zwar keine unmittelbaren Folgen, kann aber später für Unmut beim Lenker sorgen 😉

Oder Handkäse... komm ja aus Hessen... 😁😁

Zitat:

Original geschrieben von kerberos



Alternativ im Grossmarkt ein paar Fische kaufen und in die Lüftung legen. Hat zwar keine unmittelbaren Folgen, kann aber später für Unmut beim Lenker sorgen 😉

Solange man sich über die Rechtsfolgen immer halbwegs klaren ist .... 😉

Gibt bestimmt auch welche, die Dir daraus eine Sachbeschädigung und eine Körperverletzung hindrehen können.

Zitat:

Original geschrieben von Titan A.E.



Zitat:

Original geschrieben von kerberos



Alternativ im Grossmarkt ein paar Fische kaufen und in die Lüftung legen. Hat zwar keine unmittelbaren Folgen, kann aber später für Unmut beim Lenker sorgen 😉
Solange man sich über die Rechtsfolgen immer halbwegs klaren ist .... 😉

Gibt bestimmt auch welche, die Dir daraus eine Sachbeschädigung und eine Körperverletzung hindrehen können.

Jo, wenn sie nicht im Koma liegen 😉

Zitat:

Original geschrieben von simmu


Leider wird das dann eine Sachbeschädigung. Wenn der Typ sich auskennt, wird es dann für den eigentlich "Geschädigten" u.U. recht teuer.

🙁
simmu

Ich würde das als "groben Unfug" durchgehen lassen. Außerdem, man darf nicht gegen das 11. Gebot verstoßen und gut is :-)

Hupen um einen Zuparker zu rufen finde ich keine gute Idee. Warum mit Deinem Problem (welches ich wirklich gut Nachvollziehen kann, werde auch oft zugeparkt) auch noch jede Menge unbeteiligte behelligen. Ich wohne mitten in der Stadt, arbeite auch dort und die Huperei aus allen Möglichen unnötigen Grründen nervt mich sehr.

Zitat:

Original geschrieben von Kollmix



Ich werde den Rat der Polizei befolgen und etwas für die Stadtkasse tun. Somit bin ich auf der sicheren Seite und habe wenigstens ETWAS Genugtuung für den Ärger.

Grüßle...

Hi,

bei uns wars ebenfalls Privatgrund. Von Sachbeschädigungen etc. würde ich ebenfalls absehen. Wobei diskutabel ist, ob Luft rauslassen eine Sachbeschädigung ist. Aber wenn er nächste Nacht mit dem Schraubenzieher Deinem Fahrzeug zu Leibe rückt, ist das einfach nur ne idiotische Spirale die sich da auftut.

Eine weitere Möglichkeit ist die, das man schöne Schilder mit einem Text nach dem Motto:

"Kostenpflichtiger Parkplatz. Wer hier Parkt, erklärt sich mit den folgenden Parkbedinungenen einverstanden: 5€ je angefangene 1/2 Stunde, etc.. pp" anbringt.

Muss man halt nur sehen, das man auch abkassiert, wenn derjenige wegfahren will. Ein zugesperrtes Tor wirkt da natürlich Wunder. Wucher sollten die Preise auch nicht sein und Steuer & Gewerberechtlich sollte man das Ganze natürlich zu Ende denken.

Wie willst Du das mit der Stadt machen, die können doch nicht nur auf Deine einfache Aussage hin Knöllchen verschicken?!

Gruß
Peter

Zitat:

Wie willst Du das mit der Stadt machen, die können doch nicht nur auf Deine einfache Aussage hin Knöllchen verschicken?!

Gruß
Peter

Laut Aussage der Polizei ist es ausreichend, wenn ich als Zeuge auftrete.

Bilder, z.B. mit der Digi-Cam, sind nicht nötig.

Werde ich aber auf jeden Fall machen. Der Tag an dem es einen Einspruch gibt wird kommen.

Grüßle...

Zitat:

Original geschrieben von pmeinl


Hupen um einen Zuparker zu rufen finde ich keine gute Idee. Warum mit Deinem Problem (welches ich wirklich gut Nachvollziehen kann, werde auch oft zugeparkt) auch noch jede Menge unbeteiligte behelligen. Ich wohne mitten in der Stadt, arbeite auch dort und die Huperei aus allen Möglichen unnötigen Grründen nervt mich sehr.

Bei den Autos in meiner Nachbarschaft (Audi S8, TechArt Cayenne, Mustang GT etc.) wird sich kaum einer über gehupe beschweren 😁 Wenn die ihren Motor anwerfen...

Denen gehts, davon abgesehen, auch nicht besser. Und die haben auch Hupen...

Grüßle...

Soderele, das ist ja ein Thema, was ich Liebe 🙂.
Habe selber eine Einfahrt mitten in der Innenstadt und bei uns in der Straße die Einzige.
Oft genug wurde die mir schon zugestellt, sodaß ich nciht raus zur Arbeit oder nicht rein kam und das macht als Schichtarbeiter richtig Spaß. Besonders, wenn man als Busfahrer dringend zum Dienst muß :-(.

Fakt ist:
-Deine Einfahrt ist kein öffentlicher Verkehrsraum und interressiert kein Ordnungsamt...
-kommst Du nach Hause und sie ist zugestellt, mußt Du den Schlepper vorlegen und das Geld einklagen. Aber vorsicht!! Nur wenn Du beweisen kannst, das in zumutbarer Nähe kein Parkplatz für Dich frei war..Sehr dehnbar vor Gericht!!
-Hupst Du, kann Dich gemeinster Weise auch der Falschparker noch wegen Ruhestörung anzeigen 🙁... Schöne Rechtslage

Hab immer die Polizei angerufen und sie gebeten eine Halterfeststellung zu machen und den Halter zu informieren, das er die Einfahrt zu räumen hat . Die Polizei ruft, wenn man sie nett bittet gerne bei den Haltern an und die Wirkung ist größer.. Bei öfteren Verstößen und anrufen der Polizei kann man dann Absicht unterstellen und die Strafe wird etwas höher..
Blockiert Dich allerdings ein Fahrzeug bei der Ausfahrt kannst Du ebenfalls die Polizei informieren, die schreiben den Knollen, Du ein Taxi nehmen und das Geld einklagen.. Alles eine Sache der Verhältnismäßigkeit.

Im Prinzip hast Du geloost, denn obwohl es Deine Einfahrt ist, hast DU rechtlich die schlechteren Karten.

Zitat:

Original geschrieben von pefro


Wobei diskutabel ist, ob Luft rauslassen eine Sachbeschädigung ist.

wenn oma brunhilde dann mit ihrem auto, mit dem sie nur kurz in der apotheke war, dann losfährt, und etwas ungeschickt einen bordstein erwischt und der reifen nebst felge nen schlag weg hat, bist du fällig! und es gibt soziemlich immer jemanden, der sowas beobachtet....

ansonsten hat "balou236" eigentlich alles weitere gesagt...besonders das mit der verhältnismäßigkeit ist hierbei wichtig!

Hallo zusammen,
wenn die Einfahrt zugeparkt ist, ein Foto machen und die Fahrt mit dem Taxi durchführen. Kosten darf der Verursacher übernehmen.
Die Polizei muß ihn wegschleppen wenn man aus der Einfahrt heraus muß oder herein, wenn in unmittelbarer Nähe kein Ausweichparkplatz vorhanden ist.

Das Verwarngeld kostet laut Bußgeldkatalog nur 15 Euro.
In NRW kostet jedoch alleine die Verwaltungsgebühr der Polizei bei einem Abschleppvorgang 80 Euro, hinzu kommt der Schlepper der mit ca. 100 Euro auch seinen Preis hat.

mfg Mark

@Mazi: Sorry , wenn ich Dir wiedersprechen muß, vielleicht ist es auch von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber in Hessen schleppt Dich keine Polizei ab. Deine Einfahrt ist kein öffentlicher Verkehrsraum und somit die Polizei für ein Abschleppen nicht zuständig. Hier mußt Du den Unternehmer beauftragen den Schleppauftrag auszuführen und vor allem in Vorkasse treten. Anders wäre dies, wenn die Einfahrt nicht nur zu einem einzelnen Parkplatz sondern zu einem Gemeinschaftsparkplatz und gleichzeitig alsFeuerwehrzufahrt dient. Dann greift die Polizei ein.

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