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Zubehör passend Insignia A auf B? Räder, Dachträger u.v.m

Opel Insignia B
Themenstarteram 7. Juli 2017 um 10:47

Hallo Zusammen,

1. passen die Designräder 17" vom Insignia A auf den Insignia B?

Ich fahre im Winter immer Stahlfelge mit schwarz lackierten Radkappen und würde diese zum 4ten Insignia mit übernehmen.

2. passt der original Dachträger des Insignia A Sportstourer auf den Sportstourer B?

Danke

Beste Antwort im Thema

Hallo,

der Insignia B bekommt einen anderen Lochkreis. Also passt alles vom A nicht mehr auf den B.

 

Gruß Swen

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Felgen-Dimensionen Insignia A vs. B' überführt.]

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Ich bin Schlosser und weiß was fest und ok ist und was nicht. Es muss nur der hintere geändert werden (6mm) a3mm auf jeder Seite. Vorne passt. Wenn das Ding wegen 3mm runter fliegt hat Opel mist gemacht. Es ist nur das Schiebemaß verändert worden. Ich weiß das meine besser halten als mancher billigmisst und manch abenteuerliche Konstruktion die man so auf der Straße sieht.

Zitat:

@haseh schrieb am 30. September 2020 um 16:37:49 Uhr:

Ich bin Schlosser und weiß was fest und ok ist und was nicht. Es muss nur der hintere geändert werden (6mm) a3mm auf jeder Seite. Vorne passt. Wenn das Ding wegen 3mm runter fliegt hat Opel mist gemacht. Es ist nur das Schiebemaß verändert worden. Ich weiß das meine besser halten als mancher billigmisst und manch abenteuerliche Konstruktion die man so auf der Straße sieht.

Wenn es nicht zugelassen ist und dadurch nen Unfall etc. passiert, ist Deine Befähigung zum Schlosser bestimmt enorm viel wert...

Ja ja die Zweifler. Die sollten wirklich die Finger davon lassen. Es wird dadurch kein Unfall passieren. Selbst ein Fachmann hätte bestimmt Probleme die Änderung zu finden wenn er nicht weiß wonach er suchen soll. Es gibt nicht nur Pfuscher auf der Welt sondern auch Leute mit Verstand die wissen was noch geht und was nicht.

Ich glaube in 40Jahren habe ich gelernt was geht und was nicht.

Beiträge zu editieren hat du jedenfalls schonmal nicht gelernt.

Geh mal zum TÜV und sag Du wüsstest was geht! Der wird Dich dann nach der ABE fragen und die wirst Du nicht beibringen können - folglich erlöscht bei montierten Dachträgern die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Mit ein wenig „Bastelei“ ist es halt nicht gemacht, sorry. Und 40 Jahre Erfahrung als Schlosser sind zwar schön, nutzen Dir aber gar nichts. Nichts von „Zweiflern“ - wir wissen nur wie hart die Realität ist.

 

Trotzdem willkommen im B Forum;). Und -Pitt nicht zu ernst nehmen, steht wohl für Pitbull:cool:

Zitat:

@Omegabesitzer schrieb am 30. September 2020 um 18:45:53 Uhr:

Geh mal zum TÜV und sag Du wüsstest was geht! Der wird Dich dann nach der ABE fragen und die wirst Du nicht beibringen können - folglich erlöscht bei montierten Dachträgern die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Mit ein wenig „Bastelei“ ist es halt nicht gemacht, sorry. Und 40 Jahre Erfahrung als Schlosser sind zwar schön, nutzen Dir aber gar nichts. Nichts von „Zweiflern“ - wir wissen nur wie hart die Realität ist.

Gut das es euch Zweifler gibt. Die Pfuschen wenigstens nicht an seuchen Sachen rum.

Ich glaube wegen euch gibt es auch die komischen Drucksensoren in den Reifen die keiner brauch aber es gibt immer Leute die nicht in der Lage sind ihren Luftdruck zu messen geil.

Ende der Diskussion

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Gesetzliche Anforderungen

Für Dachgepäckträger braucht keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu bestehen. Sie müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Nach § 30c Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gilt

„Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.“

Zu beachten sind auch die Richtlinien über die Beschaffenheit und die Anbringung der äußeren Fahrzeugteile vom 24. September 1963, die u. a. fordern:[1]

„Gepäckträger (z. B. Dachroste und Skiträger) dürfen keine Spitzen und müssen abweisende Wirkung haben.“

Quelle

Zitat:

@-Pitt schrieb am 30. September 2020 um 19:00:28 Uhr:

Gesetzliche Anforderungen

Für Dachgepäckträger braucht keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu bestehen. Sie müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Nach § 30c Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gilt

„Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.“

Zu beachten sind auch die Richtlinien über die Beschaffenheit und die Anbringung der äußeren Fahrzeugteile vom 24. September 1963, die u. a. fordern:[1]

„Gepäckträger (z. B. Dachroste und Skiträger) dürfen keine Spitzen und müssen abweisende Wirkung haben.“

Quelle

????????????????????????????

Es muss ja jeder für sich entscheiden, ob er die Träger mit ein wenig Bastelei ans Auto pfuscht. ;)

Andere Felgen passen bestimmt mit etwas basteln auch.....

Zitat:

@haseh schrieb am 30. September 2020 um 19:02:29 Uhr:

Zitat:

@-Pitt schrieb am 30. September 2020 um 19:00:28 Uhr:

Gesetzliche Anforderungen

Für Dachgepäckträger braucht keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu bestehen. Sie müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Nach § 30c Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gilt

„Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.“

Zu beachten sind auch die Richtlinien über die Beschaffenheit und die Anbringung der äußeren Fahrzeugteile vom 24. September 1963, die u. a. fordern:[1]

 

Schade Die Fragezeichen sind Daumen hoch

„Gepäckträger (z. B. Dachroste und Skiträger) dürfen keine Spitzen und müssen abweisende Wirkung haben.“

Quelle

????????????????????????????

Aha Daumen hoch, muss man erstmal wissen. :D

Zitat:

@-Pitt schrieb am 30. September 2020 um 19:00:28 Uhr:

Gesetzliche Anforderungen

Für Dachgepäckträger braucht keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu bestehen. Sie müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Nach § 30c Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gilt

„Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.“

Zu beachten sind auch die Richtlinien über die Beschaffenheit und die Anbringung der äußeren Fahrzeugteile vom 24. September 1963, die u. a. fordern:[1]

„Gepäckträger (z. B. Dachroste und Skiträger) dürfen keine Spitzen und müssen abweisende Wirkung haben.“

Quelle

Das tun die auch bestimmt nicht und fest wird er die auch bekommen. Aber Thule und Co. testen da schon etwas mehr.

Bleibt zu hoffen, dass im Falle eines Falls alles da bleibt, wo es hingehört.

 

Zitat:

@haseh schrieb am 30. September 2020 um 19:03:43 Uhr:

Zitat:

@haseh schrieb am 30. September 2020 um 19:02:29 Uhr:

 

 

 

????????????????????????????

Schade geht nicht

Die Fragezeichen sind Daumen hoch

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 30. September 2020 um 19:05:07 Uhr:

Aber Thule und Co. testen da schon etwas mehr.

Pure Vermutung.

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