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zu schnell mit Hänger - Aufkleber "100" ist unabdingbar

Volvo V70 2 (S)

Hallo Gemeinde,

habe gestern wieder eine Erfahrung gemacht, die mich um die 80 € und 1 Punkt in FL kosten wird.

Um Euch das zu ersparen - hier mein Bericht.

 

Bei einem Nachbarn einen Hänger ausgeliehen - Aussage beim Abholen " damit darfste 100 fahren. Steht auch im Schein ." Ein 100 Schild klebte auch auf der Plane.

Leider benötigte ich den Hänger ohne Plane und Aufbau, da ich nur lange, aber keine hohen Teile transportieren wollte. Und über 700 km einen 2 m hohen Hänger gegen den Luftwiderstand - Blödsinn.

 

Ergo - Plane ab und damit auch Schild ab !

 

Auf der BAB mit Tempomat so bei 8 km/h (GPS gemessen) über den 100 km/h ( 8% ist verschmerzbar, denke ich)

Und irgendwann, natürlich keine 50 km mehr bis nach Hause, in BAYERN, (wo sonst) kommen die Jungs mit dem weissem Zivil BMW mit dem Kennzeichen WÜ-XXX und ziehen mich raus. Also rechts ran, kein übergroßes schlechtes Gewissen, war ja nur marginal zu schnell.

 

Der Beamte liess sich alle Papiere aushändigen und eröffnete mir dann, dass ich 109 km/h schnell gewesen wäre, ergo 29 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit Hänger. Dies ergäbe nach Adam Riese einen Bussgeldbescheid mit um die € 80 .-- und 1 Punkt in FL.

 

Ich " aber schauen sie doch in den KFZ-Schein des Hängers - da steht doch für 100 km/h zugelassen"

Er "ja, aber" (und das kenne ich zur Genüge) "ja aber da steht 100km/h mit entsprechender Kennzeichnung (ihr kennt die ABK im Schein ?) so oder ähnlich : m.ent.Kennz.

Ich " ja aber (ich kann das nämlich auch) "ja aber ich darf doch 100"

Er " nö, es steht ja nicht am Anhänger"

Ich " super, ich werde jetzt für 28 km/h zu schnell verknackt, anstatt der eff. zu schnell gefahrenen 9 km/h, da auf dem Anhänger kein Aufkleber drauf ist ?

Er " exakt "

Ich " ja aber" ich wollte es einfach nicht glauben

Er " da gibt es eine Durchführungsverordnung ..........., es kann ja keiner riechen, wie schnell sie fahren dürfen, wenn der Aufkleber nicht drauf ist."

Ich" ja aber sie haben es jetzt doch im Schein geprüft, bla, bla, bla"

Er " hab ich, sie hätten ja auch 100 gedurft, wenn sie denn einen Aufkleber drauf hätten - aber jetzt wissen das ja und fahren brav mit max 80 km/ h heim"

 

 

Quintessenz des Ganzen : versuch mal 80 zu fahren mit so einer Wut im Bauch. Aber es ging.

Jetzt harre ich der Dinge, die da kommen sollen - vielleicht hat ja einer sowas schon hinter sich und einen guten Tip, wie ich mich verhalten soll (kann)

 

Also Leute - klebt den Hänger voll mit 100 ern Schildern !!!

 

Gruß

 

Edgar - wieder etwas ruhiger

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 31. Juli 2012 um 16:00

So, nun die Fortsetzung der Geschichte. Hab mich mal ein bisschen schlau gemacht. Nach Auskunft der Rechtsabteilung des ADAC : "Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass ein Gericht das Verfahren einstellen wird, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die 100km/h-Zulassung tatsächlich zum Zeitpunkt der Fahrt vorlag und "lediglich" der Aufkleber nicht angebracht war." habe ich Widerspruch eingelegt mit der Bitte um Überprüfung des Strafmaßes. Daraufhin kam dann der Amtsschimmel ins Rotieren. Die bayrischen Gesetzeshüter forderten per Amtshilfeersuchen die hessischen Kollegen auf, den Hänger nochmals in Augenschein zu nehmen. 2 x mussten dann die hessischen Beamten den Hänger TÜV-mässig auf Bremsen ?, Reifen ?, allg. Zustand ?, angebrachte Plakette usw. überprüfen. Wegen Terminschwierigkeiten bei den Beamten und Nichtanwesenheit des Hängers (gehört schliesslich einem Handwerker, der ihn für seine Arbeit braucht) mussten die Beamten zur Beantwortung der bayrischen Fragen, bzw. Nachfragen 3 x anrücken. Die Begeisterung schlug Wellen, speziell als bei einer Nachfrage der Sachverhalt erklärt wurde. Die Hartnäckigkeit der bayrischen Kollegen bei diesem „schweren Verbrechen“ wurde unzweideutig kommentiert. :-)) Den Affront des Widerspruches beantwortete das Amtsgericht mit Festsetzung eines Termins für die Hauptverhandlung am 27.07.2012. Mein Erscheinen wurde angeordnet, genauso Zeugen (POM sowieso aus dem Videowagen) geladen, alles was für ein ordentliches Verfahren bei einem Kapitalverbrechen halt so nötig ist :-)) An diesem Punkt habe ich dann, nach Rücksprache mit meiner Rechtsschutzversicherung, einen ansässigen Anwalt eingeschaltet. Dieser nahm Rücksprache mit der zuständigen Richterin. Auf diese Weise erledigte sich gleich die Unabdingbarkeit meines persönlichen Erscheinens. Ich wurde also schriftlich vom Erscheinen freigestellt. Nichtsdestotrotz kam es zur Hauptverhandlung, bei der mich mein Anwalt vertrat. Nach 45 Minuten Verhandlung !!!! wurde das Bußgeld von € 100nochwas + 1 Punkt auf € 35.-- ohne Punkt reduziert. Anwalts- und Gerichtskosten trägt meine Rechtsschutzversicherung. Es ist für mich absolut klar, warum deutsche Gerichte so überlastet sind. So eine Bagatelle kann problemlos im Beschlußverfahren erledigt werden, ohne großartig Zeit und Geld zu verschwenden für Zeugenladung, Hauptverhandlung und, und, und. Wie sagte ein Nachbar ? - die Jungs sollten Verbrecher jagen.................................... Mit dem Ergebnis kann ich mich abfinden, obwohl € 35.-- immer noch happig sind für einen fehlenden Aufkleber....... Gruß Edgar

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Was macht interessiert ist, womit die 30€ begründet wurden. Vielleicht kannst Du da Auskunft geben.

 

Die Mühlen der Justiz gehen manchmal komische Weg :D

 

Meinem Bruder wurde einmal wegen angeblichem Unfall mit Fahrerflucht der Führerschein entzogen. Und das wo er Berufskraftfahrer ist. Gleich am nächsten Tag stand fest, dass er gar nicht dort gewesen kein konnte. Doch bis das Gericht das Verfahren gegen ihn eingestellt hatte, war der Schein ein Vierteljahr weg. Natürlich war er unschuldig. Danach stand er dann ohne Urlaub und leerem Überstundenkonto da. Irgendeine Entschädigung hat er nicht bekommen. Wenigsten musste er nicht auch noch den Anwalt bezahlen.

 

So schnell kanns gehen...

 

Gruß Heiko

Zitat:

Original geschrieben von magnifico71

Meinem Bruder wurde einmal wegen angeblichem Unfall mit Fahrerflucht der Führerschein entzogen. Und das wo er Berufskraftfahrer ist. Gleich am nächsten Tag stand fest, dass er gar nicht dort gewesen kein konnte. Doch bis das Gericht das Verfahren gegen ihn eingestellt hatte, war der Schein ein Vierteljahr weg. Natürlich war er unschuldig. Danach stand er dann ohne Urlaub und leerem Überstundenkonto da. Irgendeine Entschädigung hat er nicht bekommen. Wenigsten musste er nicht auch noch den Anwalt bezahlen.

Bei sowas würde es sich dann "lohnen", Amerikaner zu sein - klagen bis zum Umfallen, und er müsste vermutlich nie wieder berufskraftfahren. Solche Geschichten sind imho total unverständlich, und treffen den Einzelnen unvorbereitet - weil man dann eben doch einen gewissen Glauben an Gerechtigkeit mit sich trägt.

Lieb Gruss

Oli

Zitat:

Original geschrieben von oli

Bei sowas würde es sich dann "lohnen", Amerikaner zu sein - klagen bis zum Umfallen, und er müsste vermutlich nie wieder berufskraftfahren. Solche Geschichten sind imho total unverständlich, und treffen den Einzelnen unvorbereitet - weil man dann eben doch einen gewissen Glauben an Gerechtigkeit mit sich trägt.

 

Lieb Gruss

Oli

Genau so ist es. Wenn man dann noch erfährt, dass er eine Nachricht von der Polizei bekommen hatte doch mal Samstagsfrüh bei ihnen wegen der Klärung eines Sachverhaltes vorbei schauen soll und dann plötzlich ohne Schein da stand, so setzt es dem irgendwie die Krone auf. Natürlich hat er das an dem Morgen gemacht, an dem er am Nachmittag in den Urlaub fahren wollte... (jetzt wirds off)

 

Gruß Heiko

am 1. August 2012 um 19:14

Na wenigstens ein halbwegs glückliches Ende.

Das ganze kann wohl der Fachkompetenz der bayrischen Ordnungshüter zugeschrieben werden. Habe letztens mal von einem anderen Fall gelesen, der mich doch ordentlich schmunzeln und kopfschütteln ließ.

Aber lest selbst, es lohnt sich!

Gruß Jens

Zitat:

Original geschrieben von jl1

Na wenigstens ein halbwegs glückliches Ende.

 

Das ganze kann wohl der Fachkompetenz der bayrischen Ordnungshüter zugeschrieben werden. Habe letztens mal von einem anderen Fall gelesen, der mich doch ordentlich schmunzeln und kopfschütteln ließ.

 

Aber lest selbst, es lohnt sich!

 

Gruß Jens

:eek::rolleyes:

Themenstarteram 1. August 2012 um 21:25

Zitat:

Original geschrieben von magnifico71

Was macht interessiert ist, womit die 30€ begründet wurden. Vielleicht kannst Du da Auskunft geben.

Gruß Heiko

Wenn ich das Urteil schriftlich in Händen halte, werde ich dazu berichten.

 

@jl1

schöne Geschichte, die mich, ganz ehrlich, keineswegs auch nur im entferntesten verwundert.....

so weit ist das schon

bei uns,

daheim

in unserer Straße...........

Gruß

Edgar

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