ForumVolvo
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. zu schnell mit Hänger - Aufkleber "100" ist unabdingbar

zu schnell mit Hänger - Aufkleber "100" ist unabdingbar

Volvo V70 2 (S)

Hallo Gemeinde,

habe gestern wieder eine Erfahrung gemacht, die mich um die 80 € und 1 Punkt in FL kosten wird.

Um Euch das zu ersparen - hier mein Bericht.

 

Bei einem Nachbarn einen Hänger ausgeliehen - Aussage beim Abholen " damit darfste 100 fahren. Steht auch im Schein ." Ein 100 Schild klebte auch auf der Plane.

Leider benötigte ich den Hänger ohne Plane und Aufbau, da ich nur lange, aber keine hohen Teile transportieren wollte. Und über 700 km einen 2 m hohen Hänger gegen den Luftwiderstand - Blödsinn.

 

Ergo - Plane ab und damit auch Schild ab !

 

Auf der BAB mit Tempomat so bei 8 km/h (GPS gemessen) über den 100 km/h ( 8% ist verschmerzbar, denke ich)

Und irgendwann, natürlich keine 50 km mehr bis nach Hause, in BAYERN, (wo sonst) kommen die Jungs mit dem weissem Zivil BMW mit dem Kennzeichen WÜ-XXX und ziehen mich raus. Also rechts ran, kein übergroßes schlechtes Gewissen, war ja nur marginal zu schnell.

 

Der Beamte liess sich alle Papiere aushändigen und eröffnete mir dann, dass ich 109 km/h schnell gewesen wäre, ergo 29 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit Hänger. Dies ergäbe nach Adam Riese einen Bussgeldbescheid mit um die € 80 .-- und 1 Punkt in FL.

 

Ich " aber schauen sie doch in den KFZ-Schein des Hängers - da steht doch für 100 km/h zugelassen"

Er "ja, aber" (und das kenne ich zur Genüge) "ja aber da steht 100km/h mit entsprechender Kennzeichnung (ihr kennt die ABK im Schein ?) so oder ähnlich : m.ent.Kennz.

Ich " ja aber (ich kann das nämlich auch) "ja aber ich darf doch 100"

Er " nö, es steht ja nicht am Anhänger"

Ich " super, ich werde jetzt für 28 km/h zu schnell verknackt, anstatt der eff. zu schnell gefahrenen 9 km/h, da auf dem Anhänger kein Aufkleber drauf ist ?

Er " exakt "

Ich " ja aber" ich wollte es einfach nicht glauben

Er " da gibt es eine Durchführungsverordnung ..........., es kann ja keiner riechen, wie schnell sie fahren dürfen, wenn der Aufkleber nicht drauf ist."

Ich" ja aber sie haben es jetzt doch im Schein geprüft, bla, bla, bla"

Er " hab ich, sie hätten ja auch 100 gedurft, wenn sie denn einen Aufkleber drauf hätten - aber jetzt wissen das ja und fahren brav mit max 80 km/ h heim"

 

 

Quintessenz des Ganzen : versuch mal 80 zu fahren mit so einer Wut im Bauch. Aber es ging.

Jetzt harre ich der Dinge, die da kommen sollen - vielleicht hat ja einer sowas schon hinter sich und einen guten Tip, wie ich mich verhalten soll (kann)

 

Also Leute - klebt den Hänger voll mit 100 ern Schildern !!!

 

Gruß

 

Edgar - wieder etwas ruhiger

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 31. Juli 2012 um 16:00

So, nun die Fortsetzung der Geschichte. Hab mich mal ein bisschen schlau gemacht. Nach Auskunft der Rechtsabteilung des ADAC : "Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass ein Gericht das Verfahren einstellen wird, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die 100km/h-Zulassung tatsächlich zum Zeitpunkt der Fahrt vorlag und "lediglich" der Aufkleber nicht angebracht war." habe ich Widerspruch eingelegt mit der Bitte um Überprüfung des Strafmaßes. Daraufhin kam dann der Amtsschimmel ins Rotieren. Die bayrischen Gesetzeshüter forderten per Amtshilfeersuchen die hessischen Kollegen auf, den Hänger nochmals in Augenschein zu nehmen. 2 x mussten dann die hessischen Beamten den Hänger TÜV-mässig auf Bremsen ?, Reifen ?, allg. Zustand ?, angebrachte Plakette usw. überprüfen. Wegen Terminschwierigkeiten bei den Beamten und Nichtanwesenheit des Hängers (gehört schliesslich einem Handwerker, der ihn für seine Arbeit braucht) mussten die Beamten zur Beantwortung der bayrischen Fragen, bzw. Nachfragen 3 x anrücken. Die Begeisterung schlug Wellen, speziell als bei einer Nachfrage der Sachverhalt erklärt wurde. Die Hartnäckigkeit der bayrischen Kollegen bei diesem „schweren Verbrechen“ wurde unzweideutig kommentiert. :-)) Den Affront des Widerspruches beantwortete das Amtsgericht mit Festsetzung eines Termins für die Hauptverhandlung am 27.07.2012. Mein Erscheinen wurde angeordnet, genauso Zeugen (POM sowieso aus dem Videowagen) geladen, alles was für ein ordentliches Verfahren bei einem Kapitalverbrechen halt so nötig ist :-)) An diesem Punkt habe ich dann, nach Rücksprache mit meiner Rechtsschutzversicherung, einen ansässigen Anwalt eingeschaltet. Dieser nahm Rücksprache mit der zuständigen Richterin. Auf diese Weise erledigte sich gleich die Unabdingbarkeit meines persönlichen Erscheinens. Ich wurde also schriftlich vom Erscheinen freigestellt. Nichtsdestotrotz kam es zur Hauptverhandlung, bei der mich mein Anwalt vertrat. Nach 45 Minuten Verhandlung !!!! wurde das Bußgeld von € 100nochwas + 1 Punkt auf € 35.-- ohne Punkt reduziert. Anwalts- und Gerichtskosten trägt meine Rechtsschutzversicherung. Es ist für mich absolut klar, warum deutsche Gerichte so überlastet sind. So eine Bagatelle kann problemlos im Beschlußverfahren erledigt werden, ohne großartig Zeit und Geld zu verschwenden für Zeugenladung, Hauptverhandlung und, und, und. Wie sagte ein Nachbar ? - die Jungs sollten Verbrecher jagen.................................... Mit dem Ergebnis kann ich mich abfinden, obwohl € 35.-- immer noch happig sind für einen fehlenden Aufkleber....... Gruß Edgar

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten

Hi,

och - ich seh das genau gegenteilig: Ich leihe mir oft den Anhänger der Haustanke. Und der hat keine 100 Zulassung - ich fahre aber trotzdem so schnell wie du...

Nun weiß ich: Kost' mich im Zweifelsfall nur 80 € und 'nen Punkt. :D:D:D

Schönen Gruß

Jürgen

Als Nichthängerfahrer stell ich doch glatt die Frage, wann ein Hänger mit 100 bewegt werden darf? Natürlich abgesehen vom allseitig und gut sichtbaren Schild dran...

 

Gruß Heiko

Hi Jürgen,

dann hoffe ich mal für Dich, dass Du noch genug Luft auf Deinem oben gedeckelten Punktekonto in FL hast - ich hab glücklicherweise kein Problem damit, aber es ärgert mich trotzdem !  :D:(

 

Gruß

Edgar

Zitat:

Original geschrieben von magnifico71

Als Nichthängerfahrer stell ich doch glatt die Frage, wann ein Hänger mit 100 bewegt werden darf? Natürlich abgesehen vom allseitig und gut sichtbaren Schild dran...

 

Gruß Heiko

Hallo Heiko,

ich hab auch erst mal eruiert :

www.dekra.de/de/1407

 

 

Gruß

Edgar

... bisher nix. Daher bin ich auch so entspannt.

Und der Disco hat selbst 2,6 Tonnen (leer!). Da ist echt Einiges mit zu ziehen (genauer 3,5 Tonnen) und auch völlig unproblematisch. ;)

Schönen Gruß

Jürgen

So,

wer sagt, dass Beamte langweilig sind ??

 

Der Bußgeldbescheid ist (schon) da :

 

"Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h.

Zulässige Geschwindigkeit : 80 km/h

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) : 102 km/h

 

bla, bla bla,

 

Geldbuße    € 80.--

Gebühr :    € 20.--

Auslagen : €   3,50

----------------------

€ 103,50

 

So fängt das Jahr gut an :D

 

 

Na ja, Recht hat ja mit gerecht nicht unbedingt was zu tun.

 

Und das alles wegen eines Aufklebers, bzw. wegen eines nicht angebrachten Aufklebers. Das ist typisch deutsch. :(:rolleyes: Nicht alles, was deutsch ist, muss deshalb besonders gut sein......

Ok, abhaken.

Um es mit Loddar Matthäus zu sagen :" again what learned "

 

Gruß

 

Edgar - sauer - muss für zu schnell fahren büßen - obwohl nur der Aufkleber gefehlt hat.

 

 

 

 

 

 

 

... und nen Punkt gabs nicht????

Zitat:

Original geschrieben von magnifico71

... und nen Punkt gabs nicht????

Doch natürlich - sonst wärs ja nur halb so schön  :rolleyes:

 

Gruß

mach mich momentan mal schlau ob das alles so rechtens ist

 

 

Edgar - staatlich festgestellter Raser

Ich würde das auch einfach mal einen Anwalt anschauen lassen. Es sind ja doch ein paar Euros und der Punkt ist auch nicht so prickelnd. Hoffe Du hältst uns auf dem Laufenden.

 

Gruß Heiko

Zitat:

Original geschrieben von magnifico71

Ich würde das auch einfach mal einen Anwalt anschauen lassen. Es sind ja doch ein paar Euros und der Punkt ist auch nicht so prickelnd. Hoffe Du hältst uns auf dem Laufenden.

Gruß Heiko

Ich würde dem schelcht angelegten Geld nicht noch gutes Geld hinterherschmeissen.

Rechtlich ist die Sache wohl eindeutig.

Fehler gemacht (auch wenn es Unwissenheit war), dafür bezahlt und etwas gelernt.

Frank

... das sehe ich genau wie Frank. Da gibt's nicht viel zu diskutieren. ;)

Übrigens funktioniert das mit den ganz vielen Aufklebern nicht - das Straßenverkehrsamt wird dir wohl kaum mehrere Siegel rausrücken. :D

Schönen Gruß

Jürgen

Themenstarteram 31. Juli 2012 um 16:00

So, nun die Fortsetzung der Geschichte. Hab mich mal ein bisschen schlau gemacht. Nach Auskunft der Rechtsabteilung des ADAC : "Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass ein Gericht das Verfahren einstellen wird, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die 100km/h-Zulassung tatsächlich zum Zeitpunkt der Fahrt vorlag und "lediglich" der Aufkleber nicht angebracht war." habe ich Widerspruch eingelegt mit der Bitte um Überprüfung des Strafmaßes. Daraufhin kam dann der Amtsschimmel ins Rotieren. Die bayrischen Gesetzeshüter forderten per Amtshilfeersuchen die hessischen Kollegen auf, den Hänger nochmals in Augenschein zu nehmen. 2 x mussten dann die hessischen Beamten den Hänger TÜV-mässig auf Bremsen ?, Reifen ?, allg. Zustand ?, angebrachte Plakette usw. überprüfen. Wegen Terminschwierigkeiten bei den Beamten und Nichtanwesenheit des Hängers (gehört schliesslich einem Handwerker, der ihn für seine Arbeit braucht) mussten die Beamten zur Beantwortung der bayrischen Fragen, bzw. Nachfragen 3 x anrücken. Die Begeisterung schlug Wellen, speziell als bei einer Nachfrage der Sachverhalt erklärt wurde. Die Hartnäckigkeit der bayrischen Kollegen bei diesem „schweren Verbrechen“ wurde unzweideutig kommentiert. :-)) Den Affront des Widerspruches beantwortete das Amtsgericht mit Festsetzung eines Termins für die Hauptverhandlung am 27.07.2012. Mein Erscheinen wurde angeordnet, genauso Zeugen (POM sowieso aus dem Videowagen) geladen, alles was für ein ordentliches Verfahren bei einem Kapitalverbrechen halt so nötig ist :-)) An diesem Punkt habe ich dann, nach Rücksprache mit meiner Rechtsschutzversicherung, einen ansässigen Anwalt eingeschaltet. Dieser nahm Rücksprache mit der zuständigen Richterin. Auf diese Weise erledigte sich gleich die Unabdingbarkeit meines persönlichen Erscheinens. Ich wurde also schriftlich vom Erscheinen freigestellt. Nichtsdestotrotz kam es zur Hauptverhandlung, bei der mich mein Anwalt vertrat. Nach 45 Minuten Verhandlung !!!! wurde das Bußgeld von € 100nochwas + 1 Punkt auf € 35.-- ohne Punkt reduziert. Anwalts- und Gerichtskosten trägt meine Rechtsschutzversicherung. Es ist für mich absolut klar, warum deutsche Gerichte so überlastet sind. So eine Bagatelle kann problemlos im Beschlußverfahren erledigt werden, ohne großartig Zeit und Geld zu verschwenden für Zeugenladung, Hauptverhandlung und, und, und. Wie sagte ein Nachbar ? - die Jungs sollten Verbrecher jagen.................................... Mit dem Ergebnis kann ich mich abfinden, obwohl € 35.-- immer noch happig sind für einen fehlenden Aufkleber....... Gruß Edgar

:eek: (!)

Zitat:

Original geschrieben von eeg01

Nach 45 Minuten Verhandlung !!!! wurde das Bußgeld von € 100nochwas + 1 Punkt auf € 35.-- ohne Punkt reduziert.

Super und Glückwunsch. Manchmal lohnt es halt doch, gegen sowas vorzugehen.

Wobei ich die Beamten verstehe, sehe ich doch desöfteren Gespanne, die ohne Aufkleber (80?) mit über 120 und schlingerndem Anhänger einen LKW nach dem anderen überholen. Da kann einem schon schlecht werden. Schlimmer sind nur unsere westlichen oder nördlichen Nachbarn, die das zur Ferienzeit mit 'nem Wohnwagen par ecellence auf die Spitze treiben. :eek:

Gruß Tom

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. zu schnell mit Hänger - Aufkleber "100" ist unabdingbar