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Zensurwahn im Thread Getriebeprobleme V70/II T5

Themenstarteram 24. April 2010 um 12:15

Nun habe ich vom Mod eine Verwarnung bekommen,

wegen Veroeffentlichung einer PN des Mod Tom:

"[EDIT von boisbleu]: 2. Veröffentlichung einer PN - Text erneut gelöscht (15:12 Uhr)"

Parallel dazu wurde durch die Unkenntlichmachung der Meinungsaeusserung anderer MTler und meiner eigenen Meinungsaeusserung das Grundgesetz Art. 5 (1)

vorsaetzlich gebrochen.

Weiist du Tom, meine "Ausrutscher" stehen in Uebereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.

Wir koennen uns gerne vor dem BGH darueber streiten, ob die Motor-Talk GmbH eine rechtsfreie Zone ist.

Solche Dinge gehoeren nun einmal in die offene Diskussion

in einer demokratischen Gesellschaft.

Wenn du damit nicht umgehen kannst,

bist du als Mod fehl am Platz.

An alle anderen MTler hier:

Ich sag mal schon leise bye ;)

 

Gruss,

Esker

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von boisbleu

Um Mißverständnisse auszuschließen:

Entstanden ist das ganze aus einer absolut unproblematischen Ermahnung im Sinne des Forenfriedens (=Netiquette). Darufhin wurde diese PN im besagten Technikthread veröffentlich. Für das Veröffentlichen der PN (und nur dafür) gab es dann eine Verwarnung.

Und ich habe, zusammen mit der Äußerung von 3 anderen Usern insg. 4 Beiträge in dem Technikthread entfernt, die wegen der nun entstandenen Diskussion nichts mehr mit dem Thema zu tun hatten. Darufhin wurde dieser Thread hier erstellt und wiederholt eine PN (die Verwarnung) von mir veröffentlicht.

Zur Wortwahl und zum Tonfall sage ich besser nichts. Anzumerken sei nur noch, dass zu keinem Zeitpunkt ein Dialog mit mir stattgefunden hat.

Gruß Tom

Lasst Euch das nochmal auf der Zunge zergehen: Ein User wird ermahnt, worauf er die PN veröffentlicht und DAFÜR eine Verwarnung kassiert. Dann baut er genau den gleichen Mist NOCHMAL und veröffentlicht ABERMALS eine PN.

Nix gelernt, voll auf Konfrontation aus - mehr fällt mir dazu nicht ein. Und dafür diskutieren wir hier seitenweise :rolleyes:

Gruss

Jürgen

 

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Nein Esker, sag nicht bye. Du solltest es nicht so ernst nehmen. Auch wenn der Mod einen Schuss losläßt.

Mit gehen hier auch ein paar Fragen, die man wirklich echt seeehhheerrrr leicht über die Suche finden kann, zum heulen oft gestellt werden. Und wenn es dann einen wie Dich gibt, der die SUFU gut nutzen kann, hier den Link einstellt ist alles in Butter. Ich schreibe einfach nicht mehr auf solche Beiträge. Ist zwar schade, aber wenn das Problem wirklich immer wieder nach verschwinden auf Seite "2" neu angefragt ist, wird man schon mal ungeduldig. Also brauchen wir dringend einen der die SUFU gut kann. Und DU sollst es sein. Man kann ja bei ATF und den anderen Begriffen auch einen 2 Tab bei WIKI aufmachen. ;)

Also bleib uns treu.

Schöne Grüße aus Leipzig

Lejockel

Art.5 GG greift hier genau so wenig, wie Art.11 GG beim Türsteher vor der Disco...

Entscheidend sind die Nutzungsbedingungen, denen jeder User bei seiner Registrierung explizit zustimmen muss - hier insbesondere der Abschnitt 5.4.

Zitat:

Original geschrieben von esker

Nun habe ich vom Mod eine Verwarnung bekommen,

wegen Veroeffentlichung einer PN des Mod Tom:

Und da beschwerst du dich noch? Krass was sich hier einige raus nehmen! Es ist eine PRIVATE NACHRICHT! Sei froh das man dich nicht raus schmeißt :rolleyes::rolleyes:! Aber da hast du wahrscheinlich Glück weil viele Moderatoren hier sehr gutmütig sind (ist nicht böse gemeint @Moderatoren ;) )!

Zitat:

Original geschrieben von Marsupilami72

Art.5 GG greift hier genau so wenig, wie Art.11 GG beim Türsteher vor der Disco...

Entscheidend sind die Nutzungsbedingungen, denen jeder User bei seiner Registrierung explizit zustimmen muss - hier insbesondere der Abschnitt 5.4.

Durch die Registrierung wir ein VERTRAG geschlossen, der den Angemeldeten dazu BERECHTIGT, Beiträge zu veröffentlichen. Soweit diese mit den Nutzungsbedingungen in Einklang strehen, darf keine Zensur stattfinden.

Zitat:

Original geschrieben von MPSDriver

Soweit diese mit den Nutzungsbedingungen in Einklang strehen, darf keine Zensur stattfinden.

Als Erläuterung zum Vorwurf Zensur: ich habe die Beiträge entfernt, die nichts mit dem ursprünglichen Thema (der Fachfrage zu dem Getriebeproblem) zu tun hatten.

Gruß Tom

am 24. April 2010 um 17:39

Zitat:

Original geschrieben von MPSDriver

darf keine Zensur stattfinden.

und wie oft noch. Bei MT findet keine Zensur statt. Lies Dir bitte in Ruhe die Definition von Zensur hinter dem Link durch und Du wirst erkennen, was Zensur in eigentlichen Sinne heißt.

am 24. April 2010 um 18:29

Das Wort Zensur ist vieldeutig. Es fängt bei einer Zahl unter der Mathearbeit an und hört bei politisch motiviertem Eingriff in die Pressefreiheit auf.

Auch nach meinem Gefühl und meiner Definition werden Artikel bei MT zensiert. Das ist aber gut so und auch rechtens, weil ja z.B. pornografische, rechtsradikale und sonstige nicht zu MT passende Beiträge "bearbeitet" werden müssen.

Deshalb geht der Vorwurf, MT würde zensieren, ins Leere. Zensur gehört zum Hausrecht.

Gruß k2

 

Zitat:

Original geschrieben von boisbleu

Zitat:

Original geschrieben von MPSDriver

Soweit diese mit den Nutzungsbedingungen in Einklang strehen, darf keine Zensur stattfinden.

Als Erläuterung zum Vorwurf Zensur: ich habe die Beiträge entfernt, die nichts mit dem ursprünglichen Thema (der Fachfrage zu dem Getriebeproblem) zu tun hatten.

Gruß Tom

ahhh, nun ist das eigenartige verhalten des sub-forums klar. ;) bleibt noch die frage, ob frühere beiträge in einen kaufb.thread kopiert werden können.

bg

sascha

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2

 

Deshalb geht der Vorwurf, MT würde zensieren, ins Leere. Zensur gehört zum Hausrecht.

Das virtuelle Hausrecht greift aber erst bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen. Wenn Forenbetreiber meinen, sie könnten beliebig und willkürlich nach eigenem Gutdünken Beiträge editieren, liegen sie falsch.

"Die Parteien haben am 04.04.2000 einen Vertrag geschlossen, indem der Beklagte sich unter der Identifizierungsnummer (...) und dem Benutzernamen (...) bei der Klägerin registrierte und diese die Registrierung durch eine E-Mail bestätigte.

Dadurch erwarb der Beklagte das Recht, in den Foren der Klägerin Beiträge zu veröffentlichen.

Die Klägerin räumt das Recht, in ihrem Forum Beiträge zu veröffentlichen, nur durch einen Vertrag ein. Unstreitig ist zwischen den Parteien, dass ein Nutzer, bevor er Beiträge in den Foren veröffentlichen kann, sich bei der Klägerin unter Angabe seines richtigen Namens und unter Angabe einer ihm gehörenden E-Mail-Adresse anmelden muss und die Klägerin diese Anmeldung durch E-Mail bestätigen muss, bevor der Nutzer Beiträge veröffentlichen kann.

Darin liegt nach Auffassung des Gerichts der Abschluss eines Vertrages und nicht nur die Gestattung der Veröffentlichung von Beiträgen aus Gefälligkeit. Ob die Parteien einen Vertrag schließen wollen, ist eine Frage der Auslegung, §§ 133, 157 BGB. Entscheidend ist, ob ein verständiger Beobachter auf einen Rechtsbindungswillen des Handelnden schließen konnte (vgl. BGH NJW 1956, 1313).

Dies ist hier der Fall. Aus der Sicht eines verständigen Beobachters wollten die Beteiligten sich rechtlich binden und nicht nur in einem bloßen frei widerruflichen Gefälligkeitsverhältnis stehen. Bei verständiger Würdigung musste die Klägerin erkennen, dass ein sich anmeldender Benutzer eine Rechtsposition erwerben wollte, aufgrund derer sie ihn nicht mehr willkürlich von der Veröffentlichung von Beiträgen ausschließen kann.

Inter-netnutzern geht es in der Regel nicht darum, nur einen Beitrag in einem Forum abzulegen. Oft kommt es nach der Veröffentlichung eines Beitrages zu einer Diskussion, bei der der Nutzer auf eine Entgegnung selbst wieder erwidern will. Viele Nutzer beteiligen sich über Jahre an Diskussionsforen und erwerben über ihre Kennung in diesem Forum eine eigene Identität. Davon will ein Nutzer für den Betreiber erkennbar nur dann ausgeschlossen werden können, wenn er gegen bestimmte Regeln verstoßen hat, wobei hier offenbleiben kann, inwieweit.diese Regeln im Lichte der Meinungsfreiheft gem. Art. 5 GG auszulegen sind.

Für den sich Anmeldenden Nutzer wiederum ist erkennbar, dass der Forumbetreiber ihn zur Einhaltung bestimmter Regeln verpflichtet will, weil ein Forumbetreiber für den Inhalt der veröffentlichen Beiträge nicht unerheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt ist. "

Quelle:

http://www.foren-und-recht.de/.../Landgericht-Muenchen_I-20061025.html

Zitat:

Original geschrieben von volvocrasher

bleibt noch die frage, ob frühere beiträge in einen kaufb.thread kopiert werden können.

bg

sascha

Das zusammenfügen von Threads ist aktuell nicht möglich! Wir können keine Beiträge aus anderen Threads in einen Thread einfügen. Wir können nur Thread aufspalten.

Wir können wie jeder User, Beiträge zitieren!

MfG

Johnes

Zitat:

Original geschrieben von MPSDriver

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2

 

Deshalb geht der Vorwurf, MT würde zensieren, ins Leere. Zensur gehört zum Hausrecht.

Das virtuelle Hausrecht greift aber erst bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen. Wenn Forenbetreiber meinen, sie könnten beliebig und willkürlich nach eigenem Gutdünken Beiträge editieren, liegen sie falsch.

http://www.foren-und-recht.de/.../Landgericht-Muenchen_I-20061025.html

Wir sind aber keine "Meinungsforum"! Und Zensur, bedeutet was anderes, als das was ihr hier daraus macht!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

 

Wir sind aber keine "Meinungsforum"!

Aber selbstverständlich seid Ihr das.

Wir sind ein Technikforum. Wir sein kein Meinungsbildendes Forum, wie z.B. ein Presseforum/Zeitungsforum, etc.. Meinungsforum und ein Forum, wo man seine Meinung abgibt, sind nicht gleich.

Zudem, verstehe ich den verlinkten Inhalt nicht, im Zusammenhang mit eurer Aussage "Zensur & Editierwahn"! Davon steht da nicht wirklich was...

Naja, solange keine richtigen Bezüge vorhanden sind, bin ich raus! Das ist mir zu öde...

MfG

Moin,

Im Legalen Sinn findet bei MT keine Zensur statt. MT ist gar nicht in der Lage Zensur im legalen Sinne durchzuführen - MT ist kein staatliches Organ.

MT hat jedoch das Recht - jederzeit Beiträge von der Veröffentlichung ganz oder teilweise auszuschließen. So wie JEDE Zeitung, jeder Radiosender und jedes andere PRIVATBETRIEBENE Medium ebenfalls. Schonmal aufgefallen - das in jeder Zeitung steht: Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht, Zuschriften können teilweise gekürzt werden?

DU und jeder andere KANN sich ethisch, moralisch, gefühlt usw. zensiert FÜHLEN - aber das ist rein subjektives Empfinden - OK ... läßt sich nicht ändern und wird immer ein zentrales Problem bleiben. Und damit längstens nicht Zensur im Sinne des geltenden Rechtes.

MT darf einen Beitrag somit - aus dem Userzugriff entfernen oder den Beitrag kürzen (dies muss ggf. Kenntlich gemacht werden) - dies ist alles rechtlich keine Zensur, sondern nur das Wahrnehmen der eigenen Interessen.

Ihr würdet euch umdrehen, wenn ihr wüßtet - wie andere Plattformen mit diesem Thema umgehen... die sind längstens nicht so tolerant wie wir das hier handhaben.

MFG Kester

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