ForumWohnmobile & Wohnwagen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Zeigt her Eure Gespanne & Wohnmobile...

Zeigt her Eure Gespanne & Wohnmobile...

Themenstarteram 26. Juni 2005 um 10:37

Gespannbilder

 

Hallo zeigt doch mal ein Bild von eurem Gepann. Wird bestimmt interessant:

Beste Antwort im Thema
am 29. Mai 2011 um 18:13

So, hier die gewünschten innenbilder von meinem kleinen Flitzer. Die Farben sind passend zum interieur vom smart

2661 weitere Antworten
Ähnliche Themen
2661 Antworten
am 27. August 2008 um 9:14

Servus Maddin,

 

lange nix von Dir gehört ;).

 

Haben Manne und Doris ein neues Womo ?  :p

am 27. August 2008 um 9:17

hi sauser,

nö, das sind andere nebenan. die sind glücklich mit ihrem edel-benimar... 

Zitat:

Original geschrieben von tourensauser

Zitat:

Original geschrieben von T_Stone

ich habe, nachdem ich nirgendwo etwas gefunden habe,

Auch wenn es OFF TOPIC ist:  Wenn in den Papieren kein Gesamtzuggewicht eingetragen ist, gibt es auch keine EInschränkung.

Also Zulässiges Gesamtgewicht des PKW  +  zulässiges Gesamtgewicht des Wohwagens (bei Beachtung der max. zulässigen Anhängelast) möglich.

Kein Eintrag, no problem  :cool:

Da ist eben nichts `off topic´. T_Stone hat sein Gespann gezeigt und dazu gibt es wichtige Fragen.

Möglicherweise ist das mit dem ZGG so, wie hier erwähnt (wenn nix in den Papieren eingetragen, dann auch keine Beschränkung). In jedem Peugeot und Renault BETRIEBSHEFT steht aber ein letztendlich einschränkendes ZGG.

Ich würde das erst einmal geklärt haben wollen bevor das ein Polizist bei einer Kontrolle macht und damit den Urlaub für beendet erklärt.

am 27. August 2008 um 9:42

Wen bitte interessiert "das Betriebsheft", das Dir möglicherweise gar nicht vorliegt ?  :confused::confused::confused:

 

Wer ein Fahrzeug zulässt bekommt eine Zulassungbescheinigung (bekam einen Fahrzeugschein) wo die wichtigsten Dinge drin stehen. Unter anderem das zulässige Gesamtgewicht. Bei manchen Fahrzeugen steht unter Feld 22 (?) Bemerkungen noch ein Zuggesamtgewicht. Das ist eine Einschränkung. Wenn die nicht da steht ist auch nichts eingeschränkt. Man kann aber natürlich alles hinterfragen und verkomplizieren. Man könnte natürlich auch mit der Aussage des Händlers und einer Bescheinigung des Herstellers aufs Amt rennen, ein Zuggesamtgewicht eintragen lassen und sich womöglich selbst ins Knie schiesen...

 

 

EDIT: Hier: www.motor-talk.de/forum/gesamtgewicht-des-zuges-t1769789.html hatten wir das schon mal durchgekaut. In diesem Thread gibt es auch interessante Statements zm Thema Bedienugnsanleitung kontra Zulassungsbescheinigung.

 

Immer noch OFF TOPIC :(

 

 

Zitat:

Original geschrieben von tourensauser

Wen bitte interessiert "das Betriebsheft", das Dir möglicherweise gar nicht vorliegt ?  :confused::confused::confused:

Wer ein Fahrzeug zulässt bekommt eine Zulassungbescheinigung (bekam einen Fahrzeugschein) wo die wichtigsten Dinge drin stehen. Unter anderem das zulässige Gesamtgewicht. Bei manchen Fahrzeugen steht unter Feld 22 (?) Bemerkungen noch ein Zuggesamtgewicht. Das ist eine Einschränkung. Wenn die nicht da steht ist auch nichts eingeschränkt. Man kann aber natürlich alles hinterfragen und verkomplizieren. Man könnte natürlich auch mit der Aussage des Händlers und einer Bescheinigung des Herstellers aufs Amt rennen, ein Zuggesamtgewicht eintragen lassen und sich womöglich selbst ins Knie schiesen...

 

EDIT: Hier: www.motor-talk.de/forum/gesamtgewicht-des-zuges-t1769789.html hatten wir das schon mal durchgekaut. In diesem Thread gibt es auch interessante Statements zm Thema Bedienugnsanleitung kontra Zulassungsbescheinigung.

Immer noch OFF TOPIC :(

Mich trieb/treibt die Besorgnis um das um, was ich zum Ausdruck gebracht habe und zwar in Richtung T_Stone.

Da ich diesen Tatbestand, von dem Du behauptest das er keiner ist, aufgrund seines angezeigten Bildes hier bringe macht die Sache für mich nicht `off topic´.

Wenn Du dies so empfindest und Du Dich genötigst fühlst dies zum Anlaß zu nehmen in die Nähe von Pöbeln zu kommen dann verschone mich doch einfach und lese drüber weg, danke.

am 27. August 2008 um 10:35

Überlesen wir einfach mal die Frage nach Topic oder nicht.

 

In D ist alle amtlich reglementiert. 

 

Kein Polizist auf der Welt wird sich für ein Betriebsheft interessieren. (ich vermute Du meinst die Bedienungsanleitung ?)

 

Die amtlich eingetragenen Werte sind die Bibel für unsere Ordnungshüter; nicht ein Betriebsheftchen das von einem Computer fehlerhaft ins Deutsche übersetzt wurde und noch dazu für dutzende verschiedener Typen des gleichen Fahrzeugs identisch ist.

 

Am Beispiel meines Caddy in Bezug auf das Gesamtzuggewicht:  Es gibt mehrere in der Bauart etwas unterschiedliche Ausführungen dieses Fahrzeugs. Diese unterscheiden sich durch einen Buchstaben in der Fahrgestellnummer, Typ und Ausführung sind jedoch identisch. Dieser eine Buchstabe bedeutet eine Veränderung des Zuggesamtgewichtes in meinem Fall um 150 kg. Laut VW eine etwas anderst ausgeführte Anhängerkupplung....

 

Das kannst Du aber nie an einer Bedienungsanleitung erkennen, aber im Fahrzeugschein  stehts nun mal drin.

Hi,

ich hab ja anscheinend das gleiche Auto, auf dem Typenschild im Motorraum steht 3516 kg als Zuggesamtgewicht, macht 2016 kg fürs Auto + 1500 kg am Haken.

Gruß

am 27. August 2008 um 11:35

Zitat:

Original geschrieben von excarcleaner

Hi,

 

ich hab ja anscheinend das gleiche Auto, auf dem Typenschild im Motorraum steht 3516 kg als Zuggesamtgewicht, macht 2016 kg fürs Auto + 1500 kg am Haken.

 

Gruß

Hallo excarcleaner,

 

vielen Dank für den Hinweis, hab gerade nachgeschaut und bei mir steht das gleiche auf dem Typenschild.

 

Warum ist jetzt eigentlich die Frage nach dem Zuggesamtgewicht aufgekommen??

 

Gruß T_Stone

am 27. August 2008 um 11:47

Zitat:

Original geschrieben von excarcleaner

Hi,

 

ich hab ja anscheinend das gleiche Auto, auf dem Typenschild im Motorraum steht 3516 kg als Zuggesamtgewicht, macht 2016 kg fürs Auto + 1500 kg am Haken.

 

Gruß

Schau Tempomat, und genau deshalb ist das Zuggesamtgewicht auch nicht eingeschränkt.

 

Kein Eintrag, no problem.  :cool:

 

 

Zitat:

Original geschrieben von T_Stone

Zitat:

Original geschrieben von excarcleaner

Hi,

ich hab ja anscheinend das gleiche Auto, auf dem Typenschild im Motorraum steht 3516 kg als Zuggesamtgewicht, macht 2016 kg fürs Auto + 1500 kg am Haken.

Gruß

Hallo excarcleaner,

vielen Dank für den Hinweis, hab gerade nachgeschaut und bei mir steht das gleiche auf dem Typenschild.

Warum ist jetzt eigentlich die Frage nach dem Zuggesamtgewicht aufgekommen??

Gruß T_Stone

Deshalb, weil hier von nicht ausgeschlossen werden konnte, dass das ZGG kleiner sein könnte als die einfache Summe aus AHL und zGG des Zugfagrzeugs, wie so oft bei französischen Modellen.

Aufgrund der Angabe des GG Kfz auf Deinem Typenschild, scheint es hier keine Einschränkung zu gebe; alles klar. en

 

Weil hier dei Frage

Hallo, mal was anderes....

 

ich habe leider gar keinen WoWa (nur meine Eltern, der ist aber seit 15 Jahren auf norderney angekettet ;-)

 

Wir wollen den nun bewegen (sofern das überhaupt noch geht).

In meinen Papieren steht, PKW darf 2220 Kg wiegen und das Auto darf 2100 KG ziehen.

Ist 2100 kg ziehen = wiegen?

Das würde bedeuten, alles zusammen darf 4320 KG wiegen?

Das wäre aber enorm viel (finde ich). Halten die Bremsen so etwas dauerhaft aus?

ich meine, Norderney ist recht flach, aber falls man mal in die Berge mit so einem Gewicht fährt.

 

Grüße

am 27. August 2008 um 13:13

Hallo kutjub,

deine Frage gehört eigentlich nicht hier her, sondern in einen extra Post.

Aber trozdem....

Zitat:

Ist 2100 kg ziehen = wiegen?

Das ist richtig.

Zitat:

Das würde bedeuten, alles zusammen darf 4320 KG wiegen?

Das wäre aber enorm viel (finde ich). Halten die Bremsen so etwas dauerhaft aus?

ich meine, Norderney ist recht flach, aber falls man mal in die Berge mit so einem Gewicht fährt.

Wenn für den PKW kein geringeres Zuggesamtgewicht angegeben ist, dann ist das kein Problem. Mal in den Papieren nachschauen. Wegen den Bremsen sollte eigentlich nicht das Problem werden, da der Hänger ja mitbremst, d.h. Dein PKW nicht die vollen 4320kg bremsen muss.

Gruß,

Alexander

alles klar, danke

 

grüße

Hallo,

also hätte ich gewusst, was ich hier für eine Lawine lostrete mit dem Interesse an einem Peugeot, dann hätte ich eine PN geschrieben.

Naja also Daten vom Fahrzeug stehen ja hauptsächlich im Handbuch. Schonmal diese EU-Scheine gesehen? Da steht nichts mehr drin. Meine Zulassungsstelle gibt die alten Briefe immer mit, da man sonst kaum mehr Daten vom Fahrzeug besitzt. Aber dies nur nebenbei.

Gruß

mitwisser

P.S.: Jetzt wo die Frage ja geklärt ist, können wir ja weiter mit Bildern machen, oder? ;-)

Bei Mercedes erhält man beim Kauf die EG-Übereinstimmungserklärung. Dort ist auch ein zul. GG mit Anhänger genannt. Dieses ist bei mir jedoch zul. GG des PKW + max. Anhängelast. Daher ist es auch sicher nicht im KFZ Schein eingetragen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Zeigt her Eure Gespanne & Wohnmobile...