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- Zeigt her Eure Felgen / Räder auf der neue Mercedes V Klasse 447
Zeigt her Eure Felgen / Räder auf der neue Mercedes V Klasse 447
Eröffne dieses Thema um mal Fotos von V Klassen zu sehen, an denen man Felgen in den unterschiedlichsten Varianten sehen kann. Hoffe auf viele schöne Fotos;) Vergesst bitte nicht Hersteller, Felgengröße mit Einpreßtiefe und Reifengröße mitzuteilen!!!
Beste Antwort im Thema
Die erwachsenen Menschen fahren einfach nicht gegen Bordsteine mit ihren 20‘‘ern. ;)
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1119 Antworten
Zitat:
@GT-Liebhaber schrieb am 24. November 2018 um 22:51:50 Uhr:
Zitat:
@sfswelt schrieb am 24. November 2018 um 22:11:13 Uhr:
Tolle Farbe!
Dem kann ich nur beipflichten!!! Sehr schön.
Wie heißt diese Farbe?
Winterfelgen Tomason TN18 Black painted in 8x18ET48
Zitat:
@a.l.65 schrieb am 25. November 2018 um 09:14:32 Uhr:
Zitat:
@GT-Liebhaber schrieb am 24. November 2018 um 22:51:50 Uhr:
Dem kann ich nur beipflichten!!! Sehr schön.
Wie heißt diese Farbe?
Ist Cavasitblau.
Zitat:
@Q3Ronaldo schrieb am 21. November 2015 um 19:15:18 Uhr:
Zitat:
@ein-V-Fahrer schrieb am 20. November 2015 um 16:05:36 Uhr:
Die Original 19'' MB von Edition 1, ET52
Die gefallen mir sehr gut. Hab für den Vito diese hier bestellt.
Auf diesen hab ich meine Winterreifen drauf. Sie sehen gut aus, ja, aber die Pflege ist eine Herausforderung ;)
Ultra Wheels UA4 8,5x20 ET45 mit 245/40 R20 Winterreifen
Mit Gutachten: https://certificates.reifen.com/ohm/55030416-1n-4-3-001.pdf
Hallo,
Die sieht echt mal gut aus !!
Gefällt mir !
LG Rudi
Zitat:
@V_is_for_VIP schrieb am 9. Dezember 2018 um 14:34:50 Uhr:
Ultra Wheels UA4 8,5x20 ET45 mit 245/40 R20 Winterreifen
Mit Gutachten: https://certificates.reifen.com/ohm/55030416-1n-4-3-001.pdf
Sieht echt gut aus. Habe mir mal das Gutachten angesehen. Dort steht das man an Achse 1 wie auch Achse 2 entsprechende Verbreiterungen anbringen muß.
Hat der TÜV das so ohne was zu Ändern eingetragen?
Zitat:
@detlef_s203 schrieb am 10. Dezember 2018 um 12:58:08 Uhr:
Zitat:
@V_is_for_VIP schrieb am 9. Dezember 2018 um 14:34:50 Uhr:
Ultra Wheels UA4 8,5x20 ET45 mit 245/40 R20 Winterreifen
Mit Gutachten: https://certificates.reifen.com/ohm/55030416-1n-4-3-001.pdf
Sieht echt gut aus. Habe mir mal das Gutachten angesehen. Dort steht das man an Achse 1 wie auch Achse 2 entsprechende Verbreiterungen anbringen muß.
Hat der TÜV das so ohne was zu Ändern eingetragen?
Das steht da nur zur Sicherheit des Herstellers. Muss nichts gemacht werden.
Habe das mit den Einpresstiefen-Rechner ausgerechnet und genauso ist es auch hinterher gewesen.
Zitat:
@V_is_for_VIP schrieb am 10. Dez. 2018 um 18:52:01 Uhr:
Das steht da nur zur Sicherheit des Herstellers. Muss nichts gemacht werden.
Ich kenne Sachverständige, die interessieren sich nicht für Auflagen. Die tragen so gut wie alles ein, auch wenn es in Kurven schleift. Ich kenne allerdings auch Prüfer, die penibel auf die Einhaltung jeglicher im Gutachten genannten Auflagen bestanden haben.
Die Aussage "es muss nichts gemacht werden" hängt also davon ab, an welchen Prüfer man sich wendet.
Edit: Vorteilhaft bei der Eintragung von 20 Zoll Felgen ist auf jeden Fall, wenn die V Klasse ab Werk mit 19 Zoll ausgestattet war. Dann sind bereits verbreiterte Kotflügel verbaut.
Zitat:
@Halb-Marathon-Man schrieb am 11. Dezember 2018 um 00:00:06 Uhr:
Zitat:
@V_is_for_VIP schrieb am 10. Dez. 2018 um 18:52:01 Uhr:
Das steht da nur zur Sicherheit des Herstellers. Muss nichts gemacht werden.
Ich kenne Sachverständige, die interessieren sich nicht für Auflagen. Die tragen so gut wie alles ein, auch wenn es in Kurven schleift. Ich kenne allerdings auch Prüfer, die penibel auf die Einhaltung jeglicher im Gutachten genannten Auflagen bestanden haben.
Die Aussage "es muss nichts gemacht werden" hängt also davon ab, an welchen Prüfer man sich wendet.
Edit: Vorteilhaft bei der Eintragung von 20 Zoll Felgen ist auf jeden Fall, wenn die V Klasse ab Werk mit 19 Zoll ausgestattet war. Dann sind bereits verbreiterte Kotflügel verbaut.
Da stimme ich dir nicht zu. Denn die Auflage sag nicht man muss auf jeden Fall etwas ändern, sondern um die leichtgängigkeit zu gewährleisten könnte es sein dass etwas gemacht werden muss. Oder denkst du der Prüfer schaut sich das Fahrzeug an und wenn er nichts verändertes am Kotflügel findet trägt er es nicht ein, obwohl alles passt? So ein Quatsch.
Da wird geschaut ob das Rad bei Beladung und beim einschlagen irgendwo schleift und ob es übersteht. Und wenn das nicht gegeben ist, ist doch alles in Ordnung.
Ich kann nur aus meiner Erfahrung berichten und da hätte ich Kotflügelverbreiterungen anbauen müssen, obwohl nichts geschleift hat. Es geht in der o.g. Auflage nicht um die Freigängigkeit der Räder sondern um die Abdeckung der Reifenlaufflächen. Der Prüfer meinte zu mir, ich müsse die Verbreiterungen zwingend anbauen sonst trägt er es nicht ein. Ein anderer Prüfer in einem anderen Ort meinte, dass er die Verbreiterungen hässlich findet und ich die weglassen kann da ja die Freigängigkeit gewährleistet ist. Beim zweiten Prüfer standen die Räder (Passat 3C, 19 Zoll in 8J bzw. 9J) sogar noch weiter draußen als beim ersten. Deswegen schrieb ich ja, es kommt darauf an, an welchen Prüfer man sich wendet.
Wir haben unsere V mit 19 Zoll bestellt, also mit verbreiteten Kotflügeln. Da werden die Reifenlaufflächen schon großzügiger abgedeckt als bei 18 Zoll. Nichtsdestotrotz habe ich einen Prüfer im Ort gefunden der sehr kulant ist was derartige Sachen angeht. Selbst wenn das Rad aus dem Radkasten herausstehen würde, wenn das optische Gesamtbild passt, trägt er es ein.
Ich wollte hiermit lediglich deutlich machen, dass die Aussage "Es muss nichts gemacht werden" in deinem Fall zutrifft. Das bedeutet allerdings nicht, dass jemand anders mit dem gleichen Vorhaben wie oben beschrieben nicht Verbreiterungen an den Kotflügeln anbringen muss.
Egal wo man etwas über Eintragungen liest, ist es eine persönliche Erfahrung mit dem Prüfer. Es gibt hier im Land keine eindeutige Regelung was Eintragungen angeht und es ist und bleibt Willkür eines jeden Prüfers. Man kann bei Prüfer A keine Probleme haben, während man 10km weiter bei einem anderen Prüfer ein klares Nein zu hören bekommt.
Deswegen sind das ja auch Ingenieure. Der Ingenieur steht mit seinem Stempel für die Korrektheit der Eintragung. In Hessen werden zusätzlich noch alle Gutachten zentral von Büroangestellten ohne Fachwissen geprüft. Dort ist es anscheinend sehr schwer geworden spezielle und nicht alltägliche Dinge eintragen zu lassen.
Ok, nehme ich zur Kenntnis. Ich denke ich hatte einfach Glück.
Zitat:
@Halb-Marathon-Man schrieb am 11. Dezember 2018 um 08:50:54 Uhr:
Ich kann nur aus meiner Erfahrung berichten und da hätte ich Kotflügelverbreiterungen anbauen müssen, obwohl nichts geschleift hat. Es geht in der o.g. Auflage nicht um die Freigängigkeit der Räder sondern um die Abdeckung der Reifenlaufflächen. Der Prüfer meinte zu mir, ich müsse die Verbreiterungen zwingend anbauen sonst trägt er es nicht ein. Ein anderer Prüfer in einem anderen Ort meinte, dass er die Verbreiterungen hässlich findet und ich die weglassen kann da ja die Freigängigkeit gewährleistet ist. Beim zweiten Prüfer standen die Räder (Passat 3C, 19 Zoll in 8J bzw. 9J) sogar noch weiter draußen als beim ersten. Deswegen schrieb ich ja, es kommt darauf an, an welchen Prüfer man sich wendet.
Wir haben unsere V mit 19 Zoll bestellt, also mit verbreiteten Kotflügeln. Da werden die Reifenlaufflächen schon großzügiger abgedeckt als bei 18 Zoll. Nichtsdestotrotz habe ich einen Prüfer im Ort gefunden der sehr kulant ist was derartige Sachen angeht. Selbst wenn das Rad aus dem Radkasten herausstehen würde, wenn das optische Gesamtbild passt, trägt er es ein.
Ich wollte hiermit lediglich deutlich machen, dass die Aussage "Es muss nichts gemacht werden" in deinem Fall zutrifft. Das bedeutet allerdings nicht, dass jemand anders mit dem gleichen Vorhaben wie oben beschrieben nicht Verbreiterungen an den Kotflügeln anbringen muss.
Hallo Halb-Marathon-Man, ich weiß nicht, wo Du diese abenteuerliche These mit den breiteren Kotflügeln hernimmst. Sowas hab ich noch nie gehört oder gelesen. (Außer Sportmodelle wie z.B. Audi RS usw.) Ob 18“ oder 19“ ist es bei der serienmäßigen 245er Bereifung immer auch dieselbe Breite. Selbst der Raddurchmesser bzw. der Abrollumfang ist der selbe. Lediglich die 19“ Felge hat logischerweise 1“ mehr im Durchmesser. Dafür ist die Reifenflanke geringer. Mercedes wird garantiert nicht zwei so unterschiedliche Karosseriebreiten entwickeln bzw. herstellen. Das kann ich mir nicht vorstellen. Das würde keinen Sinn machen. Ich gebe aber zu, das ich das bei der V-Klasse nicht zu 100% weiß. Wenn Du das mit der unterschiedlichen Karosseriebreite/Kotflügelbreite belegen kannst, währe ich Dir natürlich dankbar.
VG Dirk :)




